Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: kembser am 10. Mai 2010, 21:29:11

Titel: Auto anmelden ohne COC theoretisch möglich?
Beitrag von: kembser am 10. Mai 2010, 21:29:11
Hallo zusammen,

bei mir steht das Problem zwar gerade nicht an, aber mir ist neulich folgender Sachverhalt aufgefallen, der vielleicht für einige interessant sein könnte:

Für die Zulassung eines Fahrzeugs aus D in F braucht man ja immer dieses COC-Dokument, was manchmal nicht oder nur mit hohem Aufwand (und Kosten!) zu beschaffen ist.

Auf der Ausfüllhilfe für das Formular zur Fahrzeuganmeldung (siehe auch den offiziellen Download hier: https://www.formulaires.modernisation.gouv.fr/gf/getNotice.do?cerfaFormulaire=13754*01&cerfaNotice=51291%2301 (https://www.formulaires.modernisation.gouv.fr/gf/getNotice.do?cerfaFormulaire=13754*01&cerfaNotice=51291%2301)) sind die nötigen Papiere aufgelistet. Dort heißt es auf Seite 2 unter "Véhicule d'occassion" (Gebrauchtwagen) und "Acquis à l'étranger" (Kauf im Ausland) eindeutig:

"en l’absence d’un certificat d’immatriculation conforme aux dispositions de la directive 1999/37/CE, un certificat de conformité au type communautaire ou une attestation d’identification du véhicule délivrée soit par le constructeur ou son représentant en France soit par la DRIRE, ou un procès verbal de réception à titre isolé établi par la DRIRE"

Auf gut Deutsch: Ein certificat de conformité (COC) ist nur nötig, wenn keine ausländische Zulassungsbescheinigung nach EU-Richtlinie 1999/37/EG vorgelegt werden kann. In dieser Richtlinie ist aber genau die neue Zulassungsbescheinigung beschrieben, wie sie ja auch in D mittlerweile ausgegeben wird!

Theoretisch müssten die Präfekturen also eine Anmeldung mit neuer deutscher Zulassungsbescheinigung auch ohnen COC akzeptieren. Und wenn sie sich weigern, könnte man sie mit ihren eigenen Waffen schlagen, denn genau so steht's ja auf dem offiziellen Papier!

Wie gesagt - theoretisch! Ob das in der Praxis funktioniert, weiß ich nicht. Vielleicht würde es sich aber lohnen, es mal zu probieren und sich auf die Hinterfüße zu stellen.

Grüße,
der Kembser
Titel: Re: Auto anmelden ohne COC theoretisch möglich?
Beitrag von: moni am 11. Mai 2010, 09:18:58
Hallo Kembser,

Wir hatten vor Zulassung unseres Rover 75 schriftlich bei der Zulassungsstelle angefragt, ob die deutschen Zulassungspapiere (es waren die neuen) ausreichend sind, da es sehr schwer und teuer war, eine COC zu bekommen (speziell weil es die Firma Rover so ja nicht mehr gibt). Von der Zulassungsstelle bekamen wir eine Adresse in der Nähe von Paris wie wir die COC-Papiere anfordern mussten, ansonsten ginge die Zulassung nicht.
Erschwerend kommt dazu, dass zwar die ganzen Nummern auf den deutschen Zulassungspapieren identisch mit denen der französischen sind, aber oft ein deutschsprachiges Dokument nicht akzeptiert wird.

Ich fürchte daher, dass Dein Argument "theoretisch" - wie Du schon selbst schreibst - korrekt ist, aber anders umgesetzt wird.

Ciao
Moni
Titel: Re: Auto anmelden ohne COC theoretisch möglich?
Beitrag von: Ralph am 11. Mai 2010, 18:48:03
Hallo Kembser,

es gibt schon einige Jahre eine EU Richtlinie die besagt, daß ein Fahrzeug das einmal in der EU zugelassen ist auch jederzeit in einem anderen EU Staat zugelassen werden muß.
Doch leider verstößt F dagegen .....das ist im Augenblick noch die Tatsache.....
Titel: Re: Auto anmelden ohne COC theoretisch möglich?
Beitrag von: Bréhat am 31. Mai 2010, 23:33:39
Hallo kembser zu Deine theoretischen Ansage, wird es so wie Du schilderst wird es wohl ohne
Konformitätserklärung nichts werden. Maasgebend ist auch das Datum der Erstzulassung und alter
des Fahrzeugs. Es ist schon richtig, das die Richtlinien für die Zulassung eines Fahrzeugs in der EU ( genaues Datum weiß ich nicht )
seid ????? einheitlich geregelt sind und doch werden diese Richtlinien nicht von allen EU Staaten befolgt so wie auch
in Frankreich. Da spreche ich aus eigener Erfahrung und die Zulassung meines Pajero hat sich fast 4 Monate hingezogen.
Was auch auf jeden Fall mit berücksichtigt werden sollte, ist eine CT ( TÜV Untersuchung ) die nicht älter als 6 Monate
sein darf. Sonst hast Du bei der Präfektur ganz schlechte Karten.
Bei Fahrzeugen neueren Datums hebt sich dieses Problem auf.!!!
Als kleine Erläuterung siehe auch:
www.connexion-allemande.com/
Dann in suche: Kfz. Ummeldung eingeben und den Artikel von Silvia lesen.!!