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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: mondscheinengel am 09. Mai 2012, 17:44:16

Titel: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: mondscheinengel am 09. Mai 2012, 17:44:16
Huhu,

wir haben uns ein Auto in Deutschland gekauft heute und wollten es morgen eigentlich in F anmelden.

Das Auto ist 7 Monate alt, hat 4.548 km.
In D haben wir 19 % MwSt beim Kauf gezahlt.

Nun bin ich total erschrocken, weil ich gelesen habe, dass ein Auto erst ab 6000 km als Gebrauchtwagen gilt. Und älter als 6 Monate sein muss - gut, dass ist er ja.
Ansonsten wären 19,6 % TVA fällig... Stimmt das? Müssen beide Bedingungen erfüllt sein, also 6000 km UND 6 Monate oder reicht eine Bedingung?

Müssen wir dann auf dem Finanzamt die 0,6 % Differenz bezahlen? Oder wieder die 19,6% komplett?
Und wenn ja, bekommen wir doch die 19 % in D zurück oder?

Ich bin gerade voll panisch, weil das ganz schön viel Geld ist... Das wir nicht haben, wenn wir morgen nochmal die 19,6% zahlen müssten...
Wenn es nur die Differenz wäre, wäre es ja ok.

Wäre sehr froh über Antworten...

LG
Jen
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: Matthias#28 am 09. Mai 2012, 19:33:37
Also mir wurde erklaert, das deutsche Auto MUSS >6 Monate alt sein und >6.000km auf der Uhr haben.
(die auf der Steuer haben sogar zu mir gesagt, schrieben sie irgendwas hin was >6.500 und ziemlich krumm ist, sonst faellt es auf)
Sonst sind in der Tat zusaetzlich die 19,6% faellig. Ob man die deutschen 19% rausbekommt und wie, weiss ich nicht.

Mein Verkaufer hat das gerne unterschrieben, das das so ist. :pfeif:
Kontrolliert hat es keiner.

Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: Ralph am 09. Mai 2012, 20:36:43
Nene - es ist nicht die Differenz. Wenn Du den Kaufvertrag mit diesem KM Stand beim franz. Finanzamt vorlegst mußt Du die volle MwSt in F bezahlen und schauen das Du die in D zuviel gezahlte zurückbekommst .

Die andere genannte Möglichkeit wäre besser  :rolleyes:
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: banjo am 09. Mai 2012, 20:38:28
Lies hier S.19, Du musst die volle 19,6 in F zahlen und hast hoffentlich keine MwSt. in D bezahlt.
http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: mondscheinengel am 09. Mai 2012, 21:23:38
... doch die 19 % sind auf der deutschen Rechnung ausgewiesen, haben das Auto über die FordWerke geholt...

so ein Mist...

Jetzt überlegen wir, es noch ein ein paar Monate in Deutschland auf meine Schwiegermutter zuzulassen
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: mondscheinengel am 09. Mai 2012, 21:24:41
@Matthias: wie meintest du das? Schreib irgendwas hin bzw. der Verkäufer hat das so gerne unterschrieben?

Oh man, wir waren so froh, dass alles geklappt hat... Das ärgert mich total!
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: banjo am 09. Mai 2012, 21:39:23
Ja mach das mit der Schwiegermutter bist die 6000km voll sind, dann macht ihr nen privaten KV und gut ist. Aus dem KV mus der Preis + km-stand und Erstzulassung hervorgehen.
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: mondscheinengel am 09. Mai 2012, 21:43:41
ja, das wird wohl das einfachste sein... Ich könnte mir echt in den A... beißen dafür... Auf alles so peinlich genau geachtet, und dann sowas!!!!  :-\ :-[

Wie geht das denn mit der Zulassung in D nochmal? Was brauch ich da alles? Brief, Schein und Bestätigung der Versicherung oder? Is schon so lange her...
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: banjo am 09. Mai 2012, 21:48:45
ja, Schein + Brief + Vollmacht der Schwiegermutter und von der Versicherung die sog. VB-Nummer, eind Art elektronische Versucherungsbestätigung.
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: mondscheinengel am 09. Mai 2012, 21:50:35
ok, ganz ganz lieben Dank... Was ein Akt... Naja, das geht ja schnell in der Regel... Dann mal auf ein Neues....

Blöde Bürokratie  :xc:
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: Ralph am 10. Mai 2012, 10:20:52
... doch die 19 % sind auf der deutschen Rechnung ausgewiesen, haben das Auto über die FordWerke geholt...


Wenn die Rechnung auf Eure französische Adresse lautet sind die 19 % MwSt - Ausweis falsch. Die bekommt Ihr wieder zurück.
Müßt Ihr mal mit Ford reden ob Ihr das sofort wieder zurück bekommt oder erst gegen Vorlage der Bescheinigung des franz. Finanzamtes.
Das wollen nämlich viele Autohäuser bevor sie die MwSt. wieder rausrücken, weil sie Angst haben auf der Steuer sitzen zu bleiben.
Wenn Ihr dort aber beschäftigt seid, wird das ja sicher auch anders gehen.

Also es ist doch gar nicht so schwer - entweder KM Stand auf der Rechnung ändern lassen oder die 19 % von Ford holen.
Warum der Umweg über eine zusätzliche Zulassung ? Das vermindert ja auch den Wert des Autos wenn es mal weiterverkauft wird. Und Geld kostet es obendrein.

Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: Bubu am 15. Mai 2012, 15:47:36
Was ist mit einem Auto, dass nach Erstzulassung 1 Jahr und 1 Monat alt ist; jedoch erst 5.200 km runter hat.....ich schätze, ich muss dann auch mit dem Händler sprechen?! In der Broschüre steht halt nur jünger als 6 Monate UND weniger als 6.000km gilt als Neuwagen.....
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: banjo am 15. Mai 2012, 16:12:47
aus dem Kaufvertrag muss hervorgehen, dass >6000km und älter 6Monate. Basta.
Wie es in den KV reinkommt ist natürlich Verhandlungssache....
Die Menschen auf dem Steueramt wollen nur das Papier sehen, das reicht denen, dann bekommst Du den Quitus Fiscal.
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: kaefermichel am 16. Mai 2012, 09:15:58
Hallo,

gemäß § 1b Abs. 3 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb eines neuen Fahrzeugs vor, wenn das Fahrzeug entweder jünger als 6 Monate alt ist ODER weniger als 6.000 km gelaufen ist.

Das ist hier offensichtlich gegeben.

Die Folge ist, dass die Lieferung des Unternehmers in Deutschland zwingend steuerfrei zu stellen ist § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 c UStG. Der Erwerber (Du) muss den innergemeinschaftlichen Erwerb im Bestimmungsland (F) versteuern, auch als Nichtunternehmer. 

Das bedeutet: Du musst auf den in D bezahlten Nettopreis (und auch nicht mehr) in F 19,6 % USt. zahlen.

Der Unternehmer hat offensichtlich keine Ahnung und wird steuerlich nicht vertreten. Für ihn ist das eine ganz heikle Sache, denn er schuldet auch zu unrecht ausgewiesene Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG. Wenn er Steuer ausweist, die er nicht ausweisen darf, dann muss er die auch zur Strafe an das Finanzamt abführen, solange die unrichtige Rechnung in der Welt ist.

Ich empfehle Dir den Unternehmer aufzufordern Dir eine korrekte und berichtigte Rechnung auszustellen.

Sollte er sich weigern empfehle ich Dir bei seinem FA vorzusprechen, dann bekommt er nämlich ein ganz massives Problem, wenn er konsequent in dieser Form Rechnungen ausstellt.

Gruß aus Lauterbourg
der Steuerexperte



Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: -Helmut- am 17. Mai 2012, 00:45:53
Hier wird relativ viel um den heißen Brei geredet. Niemand fragte bisher, warum nun so plötzlich und dringend ein relativ neues Fahrzeug eine franz. Zulassung braucht.

Warum also ist jetzt auf einmal so plötzlich und zwingend nötig dieses Auto in Frankreich zu zu lassen?
Irgendwie muss sowieso vorher beim Kauf mit deutscher Zulassung getrickst worden sein, denn kein Haupthändler verkauft einem Mitarbeiter des Werkes einen Neuwagen, wenn dieser Mitarbeiter einen franz. Wohnsitz hat. Die Haupthändler wissen das und handeln normalerweise entsprechend.

Normalerweise ist eine Überführung und Zulassung in F überhaupt kein Problem, wenn das Fahrzeug nicht mehr den Status "neuwertig" besitzt. Das wurde hier schon oft deutlich erklärt.
Warum also wird jetzt wegen ein paar Kilometer weniger auf dem Tacho soviel Heckmeck gemacht, warum ist die schnellstmögliche Zulassung in F überhaupt ein Thema?

Interessant finde ich nebenbei, dass niemand auf die Idee kam, den Kilometerzähler einfach mal vor stellen zu lassen. Zurückstellen um einen relativ alten und viel Kilometer gefahrenen Wagen zu einem besseren Verkaufspreis zu verhelfen -was strafbar ist- kommen ja einige Zeitgenossen. Einen höheren Kilometerstand sich einstellen zu lassen machte wohl nie einen Sinn, obwohl technisch möglich. Fraglich bleibt, ob das jemand machen würde, bzw aus welchen Gründen und ob das straffrei bliebe.

Also nu mal Butter bei die Fische, wie kam ein Mitarbeiter mit franz. Wohnsitz überhaupt an ein Neufahrzeug vom Fordhändler mit deutscher Zulassung?
Und warum ist es so plötzlich so extrem wichtig, das noch relativ neue Fahrzeug schnellstmöglich in Frankreich zu zu lassen, das alles erschließt sich mir noch nicht.
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: banjo am 17. Mai 2012, 10:43:13
Hallo Toyo,

- vielleicht ist der Mitarbeiter gerade erst nach F gezogen?
- vielleicht ist hat er es noch mit seinem PA in D auf seine bisherige Adresse zugelassen und möchte die Sache jetzt bereinigen?
- vielleicht will der dem Gesetz folgend das Fzg innerhalb 1 Monat ummelden, um Probleme zu vermeiden?
- vielleicht möchte er die Fahrtkosten zur Arbeit absetzen können oder setzt sie bereits ab?
- vielleicht möchte er die hohe Diesel-Steuer in D sparen?
- vielleicht steht er oft in D im Parkverbot und hat es satt, die Zettelchen zu bezahlen  ;)  ?
- vielleicht möchte er es in F sofort weiterverkaufen?
usw.

Am einfachsten meldet der OP das Fzg nun auf einen Freund/Verwandten in D an, fährt kurz nach Südfrankreich zum frühstücken (soll sehr nett sein in Nizza), kommt wieder heim und hat schwups die 6000 km drauf. Basta. Es ist doch nicht so schwer, 800 km drauf zu bekommen, ich fahre das fast in einer Woche.
Da der dt. Brief eingezogen wird, spielt es danach keine Rolle mehr, wieviele "Vorbesitzer" das Fzg. hatte, es ist nirgendwo herauszulesen, es sei denn, man händigt eine Kopie des dt. Briefs bei einem späteren Verkauf aus oder das Fzg. wird irgendwann wieder in D zugelassen.
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: -Helmut- am 17. Mai 2012, 11:45:06
Hallo Banjo,

du hast eine Menge Möglichkeiten eingebracht die jeweils mit vielleicht beginnen.

Zu 1., der Mitarbeiter wohnt schon länger an diesem Wohnsitz. (Nachbarort)   Das Auto ist laut bisheriger Aussage gerade mal 7 Monate alt. Normalerweise hätte Ihm ein deutscher Fordhändler das Fahrzeug
nicht verkaufen dürfen. Werksinterne Regelung, Mitarbeiter mit Wohnsitz in F müssen aus gewissen Gründen das Fahrzeug in F kaufen. Sind sogar besser gestellt wenn sie es tun, mehr verrate ich nicht.
Zu 2. dürfte nicht gegangen sein, hat vor längerer Zeit in F gebaut und wohnt schon zu lange dort.
Zu 3. welches Gesetz denn genau. Eines das beim Autokauf MWST usw anders behandelt als beim Kauf sonstiger Waren?
Zu 4. die Fahrtkosten sind unabhängig vom Zulassungsort. Selbst wer mit einer Fahrgemeinschaft die Strecke fährt, kann anteilig Kosten absetzen. Heißt, man muss nicht Eigentümer des Fahrzeuges sein.
Zu 5. die Ersparnis der Dieselsteuer -sofern überhaupt ein Diesel gefahren wird, was ich bezweifle- relativiert sich schnell, wenn man die Zulassungskosten incl. MWST beachtet.
Zu 6. die Zettelchen müsste er auch mit franz. Kennzeichen bezahlen. Die Ordnungsbehörden greifen schon mal zu diesen Parkkrallen, wenn jemand oft als Verkehrssünder und Zahlungsunwilliger auffällt.
Zu 7. warum sollte er ein gerademal 7 Monate junges Auto in F verkaufen wollen? Wie kommt er dann zur Arbeit, die täglich anfallenden ges. rund 60 km mit dem Fahrrad oder Moped zurück legen?
        Fahrkosten mit dem Fahrrad, sind die auch steuerlich absetzbar? Zu welchen Sätzen?

Ich habe den Eindruck, der M.A. hat sich da in irgendwas verrannt, glaubt nun schnell handeln zu müssen. Wenn es um Probleme wegen unrechtmäßiger Zulassung in D im Zusammenspiel mit einem Händler in D geht, gab ich doch schon versteckte Hinweise wie dieser Händler die Angelegenheit bereinigen könnte.

Das reden um den heißen Brei bringt nichts. TE sollte klarer angeben warum die Zulassung in Frankreich so schnell erfolgen sollte. Notfalls halt per PN.
Außerdem sollte sich der M.A. mal daran erinnern wo genau er arbeitet. Dort gibt es einen Betriebsrat, einen sehr guten Vorsitzenden bzw dessen Mannschaft die man auch mal zu solchen Angelegenheiten kontaktieren darf. Wäre die sogenannte betriebsinterne Lösung, falls irgendwelche komischen Dinge mit einem Kauf bei einem Händler gelaufen sind, die so nicht hätten sein dürfen.
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: banjo am 17. Mai 2012, 11:57:18
Hi Toyo,

klar beginnt alles mit "vielleicht" - ich weiss es ja nicht, mutmaße nur...

1) wieso darf ein Ford-Händler ihm mit Wohnsitz inF kein FZG verkaufen?  Kennst Du den OP? Ich lese nirgends, dass er Fordmitarbeiter ist.
2) was nicht heisst, dass er bisher in F steuerlich gemeldet war, kann ja auch ein Ferienhaus sein (ich habe das von 1986-97 so gemacht)
3) kann Dir den genauen Gesetzestext nicht nennen, verweise einfach auf die Info von Pamina: http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf
4) lt. Auskunft meines Steuerberaters sind Fahrtkosten mit PKW nur dann absetzbar, wenn das Fzg in F auf den Absetzenden angemeldet ist (siehe endlose andere Threats üner dieses Thema in diesem Forum), Kennzeichen ist anzugeben bzw. im Falle einer Steuerprüfung (die nebenbei bei Grenzgängern häufig pasieren kann, ich war schon 2x dran) nachzuweisen
5) je nach Auto und evt. Malus nach 2-3 Jahren
6) stimmt - deshalb immer nochnen Kaffe trinken gehen, wenn die Politesse in der Nähe des Autos ist und nie immer an der selben Stelle parken  :pfeif:
7) war eine reine Vermutung. Es gibt Leute, die holen KFZs nach F rüber, nur um sie dort weiterzuverkaufen

Du scheinst den OP zu kennen...
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: riffkack am 02. Juni 2012, 06:19:49
ja, das wird wohl das einfachste sein... Ich könnte mir echt in den A... beißen dafür... Auf alles so peinlich genau geachtet, und dann sowas!!!!  :-\ :-[

Wie geht das denn mit der Zulassung in D nochmal? Was brauch ich da alles? Brief, Schein und Bestätigung der Versicherung oder? Is schon so lange her...

Zulassungsbescheinigung 1&2
Au
Hu
Versicherungsbescheinigung, heute meist eine Pin Nr.
TÜV
Deutsche Bankverbindung mit einzugsermächtigung für die steuern
Vollmacht wenn Die Mutter es für Euch anmelden soll, diese Formulare gibts auf den Seiten des Strassenverkehrsamt.

Fehlt da irgendwas ist sofort Ende da machen die nix mehr.
Titel: Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
Beitrag von: smolet am 08. Juni 2012, 12:02:06
Huhu,

wir haben uns ein Auto in Deutschland gekauft heute und wollten es morgen eigentlich in F anmelden.

Das Auto ist 7 Monate alt, hat 4.548 km.
In D haben wir 19 % MwSt beim Kauf gezahlt.

Nun bin ich total erschrocken, weil ich gelesen habe, dass ein Auto erst ab 6000 km als Gebrauchtwagen gilt. Und älter als 6 Monate sein muss - gut, dass ist er ja.
Ansonsten wären 19,6 % TVA fällig... Stimmt das? Müssen beide Bedingungen erfüllt sein, also 6000 km UND 6 Monate oder reicht eine Bedingung?

Müssen wir dann auf dem Finanzamt die 0,6 % Differenz bezahlen? Oder wieder die 19,6% komplett?
Und wenn ja, bekommen wir doch die 19 % in D zurück oder?

Ich bin gerade voll panisch, weil das ganz schön viel Geld ist... Das wir nicht haben, wenn wir morgen nochmal die 19,6% zahlen müssten...
Wenn es nur die Differenz wäre, wäre es ja ok.

Wäre sehr froh über Antworten...

LG
Jen

Ich melde selbst gerade mein Motorrad in Frankreich an und bin zum frz. Finanzamt gegangen. 6000 km UND 6 Monate sind Bedingungen damit dein Auto nicht als Neukauf sondern als Gebraucht anerkannt wird, in diesem Fall zallst du kein TVA. Wenn dein Auto Neukauf ist (also die Bedingungen sind nicht erfuellt) dann muss du nachweisen dass du die 19% Mehrwertsteuer (auf frz. TVA) in Deutschland bezahlt hast, dafuer reicht die deutsche Rechnung. Fuer mein Motorrad habe ich beim Finanzamt in Frankreich die TVA Bestaetigung nachgefragt (persoenlich erscheinen), die Kaufrechnung vorgelegt und die TVA Bestaetigung bekommen.