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Autor Thema: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!  (Gelesen 14978 mal)

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Offline mondscheinengel

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Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« am: 09. Mai 2012, 17:44:16 »
Huhu,

wir haben uns ein Auto in Deutschland gekauft heute und wollten es morgen eigentlich in F anmelden.

Das Auto ist 7 Monate alt, hat 4.548 km.
In D haben wir 19 % MwSt beim Kauf gezahlt.

Nun bin ich total erschrocken, weil ich gelesen habe, dass ein Auto erst ab 6000 km als Gebrauchtwagen gilt. Und älter als 6 Monate sein muss - gut, dass ist er ja.
Ansonsten wären 19,6 % TVA fällig... Stimmt das? Müssen beide Bedingungen erfüllt sein, also 6000 km UND 6 Monate oder reicht eine Bedingung?

Müssen wir dann auf dem Finanzamt die 0,6 % Differenz bezahlen? Oder wieder die 19,6% komplett?
Und wenn ja, bekommen wir doch die 19 % in D zurück oder?

Ich bin gerade voll panisch, weil das ganz schön viel Geld ist... Das wir nicht haben, wenn wir morgen nochmal die 19,6% zahlen müssten...
Wenn es nur die Differenz wäre, wäre es ja ok.

Wäre sehr froh über Antworten...

LG
Jen

Offline Matthias#28

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #1 am: 09. Mai 2012, 19:33:37 »
Also mir wurde erklaert, das deutsche Auto MUSS >6 Monate alt sein und >6.000km auf der Uhr haben.
(die auf der Steuer haben sogar zu mir gesagt, schrieben sie irgendwas hin was >6.500 und ziemlich krumm ist, sonst faellt es auf)
Sonst sind in der Tat zusaetzlich die 19,6% faellig. Ob man die deutschen 19% rausbekommt und wie, weiss ich nicht.

Mein Verkaufer hat das gerne unterschrieben, das das so ist. :pfeif:
Kontrolliert hat es keiner.

gruss Matthias

Offline Ralph

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #2 am: 09. Mai 2012, 20:36:43 »
Nene - es ist nicht die Differenz. Wenn Du den Kaufvertrag mit diesem KM Stand beim franz. Finanzamt vorlegst mußt Du die volle MwSt in F bezahlen und schauen das Du die in D zuviel gezahlte zurückbekommst .

Die andere genannte Möglichkeit wäre besser  :rolleyes:
« Letzte Änderung: 09. Mai 2012, 20:38:52 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #3 am: 09. Mai 2012, 20:38:28 »
Lies hier S.19, Du musst die volle 19,6 in F zahlen und hast hoffentlich keine MwSt. in D bezahlt.
http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf

Offline mondscheinengel

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #4 am: 09. Mai 2012, 21:23:38 »
... doch die 19 % sind auf der deutschen Rechnung ausgewiesen, haben das Auto über die FordWerke geholt...

so ein Mist...

Jetzt überlegen wir, es noch ein ein paar Monate in Deutschland auf meine Schwiegermutter zuzulassen

Offline mondscheinengel

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #5 am: 09. Mai 2012, 21:24:41 »
@Matthias: wie meintest du das? Schreib irgendwas hin bzw. der Verkäufer hat das so gerne unterschrieben?

Oh man, wir waren so froh, dass alles geklappt hat... Das ärgert mich total!

banjo

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #6 am: 09. Mai 2012, 21:39:23 »
Ja mach das mit der Schwiegermutter bist die 6000km voll sind, dann macht ihr nen privaten KV und gut ist. Aus dem KV mus der Preis + km-stand und Erstzulassung hervorgehen.

Offline mondscheinengel

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #7 am: 09. Mai 2012, 21:43:41 »
ja, das wird wohl das einfachste sein... Ich könnte mir echt in den A... beißen dafür... Auf alles so peinlich genau geachtet, und dann sowas!!!!  :-\ :-[

Wie geht das denn mit der Zulassung in D nochmal? Was brauch ich da alles? Brief, Schein und Bestätigung der Versicherung oder? Is schon so lange her...

banjo

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #8 am: 09. Mai 2012, 21:48:45 »
ja, Schein + Brief + Vollmacht der Schwiegermutter und von der Versicherung die sog. VB-Nummer, eind Art elektronische Versucherungsbestätigung.

Offline mondscheinengel

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #9 am: 09. Mai 2012, 21:50:35 »
ok, ganz ganz lieben Dank... Was ein Akt... Naja, das geht ja schnell in der Regel... Dann mal auf ein Neues....

Blöde Bürokratie  :xc:

Offline Ralph

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #10 am: 10. Mai 2012, 10:20:52 »
... doch die 19 % sind auf der deutschen Rechnung ausgewiesen, haben das Auto über die FordWerke geholt...


Wenn die Rechnung auf Eure französische Adresse lautet sind die 19 % MwSt - Ausweis falsch. Die bekommt Ihr wieder zurück.
Müßt Ihr mal mit Ford reden ob Ihr das sofort wieder zurück bekommt oder erst gegen Vorlage der Bescheinigung des franz. Finanzamtes.
Das wollen nämlich viele Autohäuser bevor sie die MwSt. wieder rausrücken, weil sie Angst haben auf der Steuer sitzen zu bleiben.
Wenn Ihr dort aber beschäftigt seid, wird das ja sicher auch anders gehen.

Also es ist doch gar nicht so schwer - entweder KM Stand auf der Rechnung ändern lassen oder die 19 % von Ford holen.
Warum der Umweg über eine zusätzliche Zulassung ? Das vermindert ja auch den Wert des Autos wenn es mal weiterverkauft wird. Und Geld kostet es obendrein.

Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Bubu

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #11 am: 15. Mai 2012, 15:47:36 »
Was ist mit einem Auto, dass nach Erstzulassung 1 Jahr und 1 Monat alt ist; jedoch erst 5.200 km runter hat.....ich schätze, ich muss dann auch mit dem Händler sprechen?! In der Broschüre steht halt nur jünger als 6 Monate UND weniger als 6.000km gilt als Neuwagen.....

banjo

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #12 am: 15. Mai 2012, 16:12:47 »
aus dem Kaufvertrag muss hervorgehen, dass >6000km und älter 6Monate. Basta.
Wie es in den KV reinkommt ist natürlich Verhandlungssache....
Die Menschen auf dem Steueramt wollen nur das Papier sehen, das reicht denen, dann bekommst Du den Quitus Fiscal.

kaefermichel

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #13 am: 16. Mai 2012, 09:15:58 »
Hallo,

gemäß § 1b Abs. 3 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb eines neuen Fahrzeugs vor, wenn das Fahrzeug entweder jünger als 6 Monate alt ist ODER weniger als 6.000 km gelaufen ist.

Das ist hier offensichtlich gegeben.

Die Folge ist, dass die Lieferung des Unternehmers in Deutschland zwingend steuerfrei zu stellen ist § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 c UStG. Der Erwerber (Du) muss den innergemeinschaftlichen Erwerb im Bestimmungsland (F) versteuern, auch als Nichtunternehmer. 

Das bedeutet: Du musst auf den in D bezahlten Nettopreis (und auch nicht mehr) in F 19,6 % USt. zahlen.

Der Unternehmer hat offensichtlich keine Ahnung und wird steuerlich nicht vertreten. Für ihn ist das eine ganz heikle Sache, denn er schuldet auch zu unrecht ausgewiesene Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG. Wenn er Steuer ausweist, die er nicht ausweisen darf, dann muss er die auch zur Strafe an das Finanzamt abführen, solange die unrichtige Rechnung in der Welt ist.

Ich empfehle Dir den Unternehmer aufzufordern Dir eine korrekte und berichtigte Rechnung auszustellen.

Sollte er sich weigern empfehle ich Dir bei seinem FA vorzusprechen, dann bekommt er nämlich ein ganz massives Problem, wenn er konsequent in dieser Form Rechnungen ausstellt.

Gruß aus Lauterbourg
der Steuerexperte




Offline -Helmut-

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #14 am: 17. Mai 2012, 00:45:53 »
Hier wird relativ viel um den heißen Brei geredet. Niemand fragte bisher, warum nun so plötzlich und dringend ein relativ neues Fahrzeug eine franz. Zulassung braucht.

Warum also ist jetzt auf einmal so plötzlich und zwingend nötig dieses Auto in Frankreich zu zu lassen?
Irgendwie muss sowieso vorher beim Kauf mit deutscher Zulassung getrickst worden sein, denn kein Haupthändler verkauft einem Mitarbeiter des Werkes einen Neuwagen, wenn dieser Mitarbeiter einen franz. Wohnsitz hat. Die Haupthändler wissen das und handeln normalerweise entsprechend.

Normalerweise ist eine Überführung und Zulassung in F überhaupt kein Problem, wenn das Fahrzeug nicht mehr den Status "neuwertig" besitzt. Das wurde hier schon oft deutlich erklärt.
Warum also wird jetzt wegen ein paar Kilometer weniger auf dem Tacho soviel Heckmeck gemacht, warum ist die schnellstmögliche Zulassung in F überhaupt ein Thema?

Interessant finde ich nebenbei, dass niemand auf die Idee kam, den Kilometerzähler einfach mal vor stellen zu lassen. Zurückstellen um einen relativ alten und viel Kilometer gefahrenen Wagen zu einem besseren Verkaufspreis zu verhelfen -was strafbar ist- kommen ja einige Zeitgenossen. Einen höheren Kilometerstand sich einstellen zu lassen machte wohl nie einen Sinn, obwohl technisch möglich. Fraglich bleibt, ob das jemand machen würde, bzw aus welchen Gründen und ob das straffrei bliebe.

Also nu mal Butter bei die Fische, wie kam ein Mitarbeiter mit franz. Wohnsitz überhaupt an ein Neufahrzeug vom Fordhändler mit deutscher Zulassung?
Und warum ist es so plötzlich so extrem wichtig, das noch relativ neue Fahrzeug schnellstmöglich in Frankreich zu zu lassen, das alles erschließt sich mir noch nicht.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)