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Autor Thema: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!  (Gelesen 15016 mal)

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banjo

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #15 am: 17. Mai 2012, 10:43:13 »
Hallo Toyo,

- vielleicht ist der Mitarbeiter gerade erst nach F gezogen?
- vielleicht ist hat er es noch mit seinem PA in D auf seine bisherige Adresse zugelassen und möchte die Sache jetzt bereinigen?
- vielleicht will der dem Gesetz folgend das Fzg innerhalb 1 Monat ummelden, um Probleme zu vermeiden?
- vielleicht möchte er die Fahrtkosten zur Arbeit absetzen können oder setzt sie bereits ab?
- vielleicht möchte er die hohe Diesel-Steuer in D sparen?
- vielleicht steht er oft in D im Parkverbot und hat es satt, die Zettelchen zu bezahlen  ;)  ?
- vielleicht möchte er es in F sofort weiterverkaufen?
usw.

Am einfachsten meldet der OP das Fzg nun auf einen Freund/Verwandten in D an, fährt kurz nach Südfrankreich zum frühstücken (soll sehr nett sein in Nizza), kommt wieder heim und hat schwups die 6000 km drauf. Basta. Es ist doch nicht so schwer, 800 km drauf zu bekommen, ich fahre das fast in einer Woche.
Da der dt. Brief eingezogen wird, spielt es danach keine Rolle mehr, wieviele "Vorbesitzer" das Fzg. hatte, es ist nirgendwo herauszulesen, es sei denn, man händigt eine Kopie des dt. Briefs bei einem späteren Verkauf aus oder das Fzg. wird irgendwann wieder in D zugelassen.

Offline -Helmut-

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #16 am: 17. Mai 2012, 11:45:06 »
Hallo Banjo,

du hast eine Menge Möglichkeiten eingebracht die jeweils mit vielleicht beginnen.

Zu 1., der Mitarbeiter wohnt schon länger an diesem Wohnsitz. (Nachbarort)   Das Auto ist laut bisheriger Aussage gerade mal 7 Monate alt. Normalerweise hätte Ihm ein deutscher Fordhändler das Fahrzeug
nicht verkaufen dürfen. Werksinterne Regelung, Mitarbeiter mit Wohnsitz in F müssen aus gewissen Gründen das Fahrzeug in F kaufen. Sind sogar besser gestellt wenn sie es tun, mehr verrate ich nicht.
Zu 2. dürfte nicht gegangen sein, hat vor längerer Zeit in F gebaut und wohnt schon zu lange dort.
Zu 3. welches Gesetz denn genau. Eines das beim Autokauf MWST usw anders behandelt als beim Kauf sonstiger Waren?
Zu 4. die Fahrtkosten sind unabhängig vom Zulassungsort. Selbst wer mit einer Fahrgemeinschaft die Strecke fährt, kann anteilig Kosten absetzen. Heißt, man muss nicht Eigentümer des Fahrzeuges sein.
Zu 5. die Ersparnis der Dieselsteuer -sofern überhaupt ein Diesel gefahren wird, was ich bezweifle- relativiert sich schnell, wenn man die Zulassungskosten incl. MWST beachtet.
Zu 6. die Zettelchen müsste er auch mit franz. Kennzeichen bezahlen. Die Ordnungsbehörden greifen schon mal zu diesen Parkkrallen, wenn jemand oft als Verkehrssünder und Zahlungsunwilliger auffällt.
Zu 7. warum sollte er ein gerademal 7 Monate junges Auto in F verkaufen wollen? Wie kommt er dann zur Arbeit, die täglich anfallenden ges. rund 60 km mit dem Fahrrad oder Moped zurück legen?
        Fahrkosten mit dem Fahrrad, sind die auch steuerlich absetzbar? Zu welchen Sätzen?

Ich habe den Eindruck, der M.A. hat sich da in irgendwas verrannt, glaubt nun schnell handeln zu müssen. Wenn es um Probleme wegen unrechtmäßiger Zulassung in D im Zusammenspiel mit einem Händler in D geht, gab ich doch schon versteckte Hinweise wie dieser Händler die Angelegenheit bereinigen könnte.

Das reden um den heißen Brei bringt nichts. TE sollte klarer angeben warum die Zulassung in Frankreich so schnell erfolgen sollte. Notfalls halt per PN.
Außerdem sollte sich der M.A. mal daran erinnern wo genau er arbeitet. Dort gibt es einen Betriebsrat, einen sehr guten Vorsitzenden bzw dessen Mannschaft die man auch mal zu solchen Angelegenheiten kontaktieren darf. Wäre die sogenannte betriebsinterne Lösung, falls irgendwelche komischen Dinge mit einem Kauf bei einem Händler gelaufen sind, die so nicht hätten sein dürfen.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

banjo

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #17 am: 17. Mai 2012, 11:57:18 »
Hi Toyo,

klar beginnt alles mit "vielleicht" - ich weiss es ja nicht, mutmaße nur...

1) wieso darf ein Ford-Händler ihm mit Wohnsitz inF kein FZG verkaufen?  Kennst Du den OP? Ich lese nirgends, dass er Fordmitarbeiter ist.
2) was nicht heisst, dass er bisher in F steuerlich gemeldet war, kann ja auch ein Ferienhaus sein (ich habe das von 1986-97 so gemacht)
3) kann Dir den genauen Gesetzestext nicht nennen, verweise einfach auf die Info von Pamina: http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf
4) lt. Auskunft meines Steuerberaters sind Fahrtkosten mit PKW nur dann absetzbar, wenn das Fzg in F auf den Absetzenden angemeldet ist (siehe endlose andere Threats üner dieses Thema in diesem Forum), Kennzeichen ist anzugeben bzw. im Falle einer Steuerprüfung (die nebenbei bei Grenzgängern häufig pasieren kann, ich war schon 2x dran) nachzuweisen
5) je nach Auto und evt. Malus nach 2-3 Jahren
6) stimmt - deshalb immer nochnen Kaffe trinken gehen, wenn die Politesse in der Nähe des Autos ist und nie immer an der selben Stelle parken  :pfeif:
7) war eine reine Vermutung. Es gibt Leute, die holen KFZs nach F rüber, nur um sie dort weiterzuverkaufen

Du scheinst den OP zu kennen...

Offline riffkack

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #18 am: 02. Juni 2012, 06:19:49 »
ja, das wird wohl das einfachste sein... Ich könnte mir echt in den A... beißen dafür... Auf alles so peinlich genau geachtet, und dann sowas!!!!  :-\ :-[

Wie geht das denn mit der Zulassung in D nochmal? Was brauch ich da alles? Brief, Schein und Bestätigung der Versicherung oder? Is schon so lange her...

Zulassungsbescheinigung 1&2
Au
Hu
Versicherungsbescheinigung, heute meist eine Pin Nr.
TÜV
Deutsche Bankverbindung mit einzugsermächtigung für die steuern
Vollmacht wenn Die Mutter es für Euch anmelden soll, diese Formulare gibts auf den Seiten des Strassenverkehrsamt.

Fehlt da irgendwas ist sofort Ende da machen die nix mehr.

Offline smolet

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Re: Auto anmelden in F - Steuern! DRINGEND!
« Antwort #19 am: 08. Juni 2012, 12:02:06 »
Huhu,

wir haben uns ein Auto in Deutschland gekauft heute und wollten es morgen eigentlich in F anmelden.

Das Auto ist 7 Monate alt, hat 4.548 km.
In D haben wir 19 % MwSt beim Kauf gezahlt.

Nun bin ich total erschrocken, weil ich gelesen habe, dass ein Auto erst ab 6000 km als Gebrauchtwagen gilt. Und älter als 6 Monate sein muss - gut, dass ist er ja.
Ansonsten wären 19,6 % TVA fällig... Stimmt das? Müssen beide Bedingungen erfüllt sein, also 6000 km UND 6 Monate oder reicht eine Bedingung?

Müssen wir dann auf dem Finanzamt die 0,6 % Differenz bezahlen? Oder wieder die 19,6% komplett?
Und wenn ja, bekommen wir doch die 19 % in D zurück oder?

Ich bin gerade voll panisch, weil das ganz schön viel Geld ist... Das wir nicht haben, wenn wir morgen nochmal die 19,6% zahlen müssten...
Wenn es nur die Differenz wäre, wäre es ja ok.

Wäre sehr froh über Antworten...

LG
Jen

Ich melde selbst gerade mein Motorrad in Frankreich an und bin zum frz. Finanzamt gegangen. 6000 km UND 6 Monate sind Bedingungen damit dein Auto nicht als Neukauf sondern als Gebraucht anerkannt wird, in diesem Fall zallst du kein TVA. Wenn dein Auto Neukauf ist (also die Bedingungen sind nicht erfuellt) dann muss du nachweisen dass du die 19% Mehrwertsteuer (auf frz. TVA) in Deutschland bezahlt hast, dafuer reicht die deutsche Rechnung. Fuer mein Motorrad habe ich beim Finanzamt in Frankreich die TVA Bestaetigung nachgefragt (persoenlich erscheinen), die Kaufrechnung vorgelegt und die TVA Bestaetigung bekommen.
« Letzte Änderung: 08. Juni 2012, 12:07:54 von smolet »