Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: +Hägar+ am 24. Juni 2009, 08:17:01
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Hallo,
wenn ich ein Auto zum Ausschlachten/als Bastlerfahrzeug an privatperson verkaufe, was muss ich da machen? auch kaufvertrag? was ist mit der carte gris? zum tüv kann ich ja nicht, weil er nicht mehr fährt. abgemeldet bei der versicherung ist er und die nummernschilder sind auch ab.
lg blue
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Hallo blueocean,
wollte mich mal erkundigen ob du für deine Frage Tipps bekommen hast.
Denn ich steh nun auch vor diesem Thema und würde mich dafür interessieren, was es zu beachten gibt.
VG Bianca
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hallo bianca,
das hatte sich bei mir erledigt, weil ich mir ein neues auto gekauft habe und der händler hat es genommen wegen abwrackprämie. gruss blue