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Autor Thema: Auto 3/2012 nach Frankreich überführen  (Gelesen 3986 mal)

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Offline Quixotica

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Auto 3/2012 nach Frankreich überführen
« am: 24. Februar 2016, 05:22:37 »
Guten Morgen an Alle!
Wir haben bereits 2 Autos erfolgreich überführt, jetzt haben wir aber einen speziellen Fall,wo ich mal eure Hilfe bräuchte.

Wir möchten ein Auto 500km entfernt kaufen,in Deutschland.
Das Auto hat Erstzulassung März 2012. Müsste also im März auch über den TÜV in Frankreich.
Wenn das Auto nun im März zugelassen wird,muss es vorher über den TÜV? Und wenn ja, geht das mit den deutschen Papieren? Brauche ich die TÜV Bescheinigung dann bei der Anmeldung? Oder kommt es da wirklich auf den Tag an ( Bsp.: Erstzulassung 11.03.12, bis 11.03.16 Anmeldung ohne TÜV möglich,ab 12.03.16 mit TÜV?)
Und 2.: Letztes Mal haben wir mit einem Ausfuhrkennzeichen hantiert. Aufgrund schlechter Wetterverhältnisse und der nur bestehenden Haftpflichtversicherung bei Ausfuhrkennzeichen haben wir aber 1000 Tode gestorben. Das wollen wir nun auf dem langen Weg vermeiden. Ist es daher möglich, das Auto mit bestehenden Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland in Frankreich anzumelden? Wir würden es an der Grenze von Deutschland stehen lassen und die Anmeldung mit einem anderen Auto vornehmen.

Danke für eure Hilfe! :smily:

banjo

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Re: Auto 3/2012 nach Frankreich überführen
« Antwort #1 am: 24. Februar 2016, 08:08:59 »
Das Auto muss erstmalig nach exakt 4 Jahren nach Erstzulassung zur CT.
Für Kurzzeitkennzeichen brauchts Du eine dt. Adresse, ob Du damit nach F fahren darfst, gibts verschiedene Meinungen. Wenn Du aber eh 'ängstlich' bist, wäre es besser, Dunlässt das Autoin D ganz normal zu (auf einen Freun/Verwandten), fährts damit mit dt. Zulassung zur CT, dann nach Haus, Kennzeichen abschrauben, in D abmekden, in F anmelden, neue Kennzeichen ran.
Andereseits kannst Du den dt. ja auch schon jetzt neu machen, auch wenn Du einige Wochen verschenkst. Die franz. akzeptiert den dt. TÜV.

Offline Quixotica

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Re: Auto 3/2012 nach Frankreich überführen
« Antwort #2 am: 24. Februar 2016, 09:04:31 »
Das Auto muss erstmalig nach exakt 4 Jahren nach Erstzulassung zur CT.
Für Kurzzeitkennzeichen brauchts Du eine dt. Adresse, ob Du damit nach F fahren darfst, gibts verschiedene Meinungen. Wenn Du aber eh 'ängstlich' bist, wäre es besser, Dunlässt das Autoin D ganz normal zu (auf einen Freun/Verwandten), fährts damit mit dt. Zulassung zur CT, dann nach Haus, Kennzeichen abschrauben, in D abmekden, in F anmelden, neue Kennzeichen ran.
Andereseits kannst Du den dt. ja auch schon jetzt neu machen, auch wenn Du einige Wochen verschenkst. Die franz. akzeptiert den dt. TÜV.

Du bist im Moment ja immer mein Retter in der Not/bei allen Fragen. :-) Danke.

Also das Autohaus wollte wohl TÜV/AU neu machen. Dann nehm ich die Bescheinigung einfach mit? Wie wird das denn in Frankreich vermerkt? Auf der Carte Grise? Ich hab auf den Nummernschildern noch keine TÜV-Plakette wie in Deutschland gesehen. Ich hatte noch nie ein Auto, das älter wie 4 Jahre war, in Frankreich angemeldet.
Das wäre ja super, wenn die den deutschen TÜV akzeptieren.

Mit dem Kennzeichen rede ich mal nochmal mit dem Autohaus. Die müssten das Kurzzeitkennzeichen ja quasi auf jemand anderen beantragen,den sie nicht kennen und der nicht im Kaufvertrag steht. Oder können die mir die Unterlagen zuschicken, die für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt werden? Wir wollten es auf den Vater von meinem Mann machen, da mein Mann die Autos von seinem Vater fahren darf und mitversichert ist. Aber der Vater ist ja nicht der Käufer.
Mit dem Ausfuhrkennzeichen ist ja alles tatsächlich viel viel einfacher. Wenn da nur nicht diese reine Haftpflichtversicherung wäre.  :mad: :mad:

banjo

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Re: Auto 3/2012 nach Frankreich überführen
« Antwort #3 am: 24. Februar 2016, 09:41:40 »
Ich selber habe das auch noch nicht gemacht mit aktuellem dt. TÜV in F eine Zulassung beantragt, aber bei Fahrzeugen aus D, welche noch den "Neuwagen-Tüv" haben, wird das in F auch nur in der Carte Grise eingetragen. Ich nehme an, dass das dann in diesem Fall dasselbe ist. Es gibt aber hier Foristen, die das schon gemacht haben, vielleicht meldet sich einer und berichtet aus erster Hand. Der dt. TÜV wird seit geraumer Zeit anerkannt, wenn er nicht älter als 6 Monate ist. Und wenn das Autohaus es Dir anbietet - mach es.
Denke auch dran, dass da Autohaus Dir einen Kaufvertrag mit km-Leistung und Preis aushändigt, den brauchst Du für den Quittus Fiscal. Fzg. < 6 Monate Alter oder (!) < 6000km gelten als Neuwagen und sind in F zu versteuern.

Ich habe das mit dem KK auch schon gemacht. KK auf Autohaus und basta. Musste allerdings auch nur 3 km nach F reinfahren, das Risiko habe ich in Kauf genommen. Alternative wäre noch: Fzg-Anhänger mieten und den Wagen ohne Zulassung huckepack herholen.

Käufer und Versicherungsnehmer müssen in D nicht dieselbe Person sein.
Für ein KK brauchst Du den Brief (Zulassungsbescheinigung I). Die rückt das Autohaus idR erst nach Zahlung raus, d.h. Du müsstest im Vertrauen den Kaufpreis vorab überweisen und das Autohaus schickt Dir dann per Einschreiben den Brief und Du kannst zulassen.

Schau hier bzgl. KK und Ausland (am Ende des Artikels):
http://www.strassenverkehrsamt.de/news/kurzzeitkennzeichen2

Das Problem ist immer, wenn etwas passiert - mit Personenschäden. Du wirst Deines Lebens nicht mehr froh.

Insofern würde ich eine der 3 Möglichkeiten wählen:
- Ausfuhrkennzeichen (hierbei muss das Fzg vorgeführt werden, d.h. Du musst es bei der Behörde am Kaufort vorführen). Frage dazu mal deine franz. Versicherung. Wenn Du diese vorher abschließt, sollte es auch für ein Ausfuhrkennzeichen eine Vollkasko geben. Das franz. Kennzeichen reichst Du dann einfach nach.
Es gibt aber auch dt. Anbieter, musst mal googln: http://deckungskarten.eu/Ausfuhrkennzeichen-Versicherung-Vollkasko-30-Tage
- Anhänger mieten
- normale Zulassung für wenige Tage auf einen Verwandten (hier wäre vorher zu klären, wie die Behörde damit umgeht, dass Kaufvertrag nicht zum Zulassenden passt. Es geht auf jeden Fall, man muss nur fragen, was die genau haben wollen).




Offline Quixotica

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Re: Auto 3/2012 nach Frankreich überführen
« Antwort #4 am: 24. Februar 2016, 11:30:08 »
Okay, dann ist das mit dem TÜV ja schonmal klar, hab im Forum noch etwas nachgelesen. :-)

Denke, wir werden uns spontan entscheiden. Wenn das Wetter so bleibt, wird es wohl auf die Hängervariante rauslaufen.
Wenn nicht, versuche ich ein Kurzzeitkennzeichen vom Autohaus zu bekommen.
Vielen Dank :-)