Ich selber habe das auch noch nicht gemacht mit aktuellem dt. TÜV in F eine Zulassung beantragt, aber bei Fahrzeugen aus D, welche noch den "Neuwagen-Tüv" haben, wird das in F auch nur in der Carte Grise eingetragen. Ich nehme an, dass das dann in diesem Fall dasselbe ist. Es gibt aber hier Foristen, die das schon gemacht haben, vielleicht meldet sich einer und berichtet aus erster Hand. Der dt. TÜV wird seit geraumer Zeit anerkannt, wenn er nicht älter als 6 Monate ist. Und wenn das Autohaus es Dir anbietet - mach es.
Denke auch dran, dass da Autohaus Dir einen Kaufvertrag mit km-Leistung und Preis aushändigt, den brauchst Du für den Quittus Fiscal. Fzg. < 6 Monate Alter oder (!) < 6000km gelten als Neuwagen und sind in F zu versteuern.
Ich habe das mit dem KK auch schon gemacht. KK auf Autohaus und basta. Musste allerdings auch nur 3 km nach F reinfahren, das Risiko habe ich in Kauf genommen. Alternative wäre noch: Fzg-Anhänger mieten und den Wagen ohne Zulassung huckepack herholen.
Käufer und Versicherungsnehmer müssen in D nicht dieselbe Person sein.
Für ein KK brauchst Du den Brief (Zulassungsbescheinigung I). Die rückt das Autohaus idR erst nach Zahlung raus, d.h. Du müsstest im Vertrauen den Kaufpreis vorab überweisen und das Autohaus schickt Dir dann per Einschreiben den Brief und Du kannst zulassen.
Schau hier bzgl. KK und Ausland (am Ende des Artikels):
http://www.strassenverkehrsamt.de/news/kurzzeitkennzeichen2Das Problem ist immer, wenn etwas passiert - mit Personenschäden. Du wirst Deines Lebens nicht mehr froh.
Insofern würde ich eine der 3 Möglichkeiten wählen:
- Ausfuhrkennzeichen (hierbei muss das Fzg vorgeführt werden, d.h. Du musst es bei der Behörde am Kaufort vorführen). Frage dazu mal deine franz. Versicherung. Wenn Du diese vorher abschließt, sollte es auch für ein Ausfuhrkennzeichen eine Vollkasko geben. Das franz. Kennzeichen reichst Du dann einfach nach.
Es gibt aber auch dt. Anbieter, musst mal googln:
http://deckungskarten.eu/Ausfuhrkennzeichen-Versicherung-Vollkasko-30-Tage- Anhänger mieten
- normale Zulassung für wenige Tage auf einen Verwandten (hier wäre vorher zu klären, wie die Behörde damit umgeht, dass Kaufvertrag nicht zum Zulassenden passt. Es geht auf jeden Fall, man muss nur fragen, was die genau haben wollen).