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Autor Thema: Autounfall unverschuldet  (Gelesen 1969 mal)

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Offline Tinchen28

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Autounfall unverschuldet
« am: 12. Juni 2021, 07:57:01 »
Hallo,
ich hatte unverschuldet einen Autounfall, der Schaden ist enorm. Ich bin bei der Pazifica versichert, der Unfallverursacher bei der Credit Mutuel. Nun steht mein Auto beim Autohaus Grasser in Wissembourg. Das Autohaus wurde mir von der Versicherung vorgeschrieben. Am Donnerstag war der Gutachter da und hat entschieden, dass ein Teil des Rahmens rausgeschnitten werden soll. Gestern war ich in Deutschland in meiner Werkstatt und man hat mir abgeraten, Teile aus dem Rahmen zu entfernen. Nun zu meinen Fragen: In Deutschland kann man sich den Schaden ausbezahlen lassen, laut Autohaus in Wissembourg ist das nicht möglich. Kann man nicht mitentscheiden, wie die Reparatur ausgeführt wird, es sollen auch Teile nicht ausgetauscht, sondern gespachtelt und lackiert werden. Das Auto hat im Moment einen Marktwert von ca. 28.000,-€ und der Verlust ist durch den Unfall enorm. Ich bin für jeden Tipp oder Ratschlag sehr dankbar.
Liebe Grüße Christian

Offline Dragonvamp

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Re: Autounfall unverschuldet
« Antwort #1 am: 12. Juni 2021, 12:55:49 »
Also alles kann ich dir nicht genau beantworten.
Fakt ist aber, man kann sich die Summe nicht auszahlen lassen. Die Versicherung bezahlt auch nur in der Höhe, die der Gutachter veranschlagt. Ist die Reparatur nachher teurer, aus welchen Gründen auch immer, zahlt die Versicherung nur das was veranschlagt wurde. Es sei denn, es stellt sich heraus, dass noch was kaputt ist, was getauscht werden muss. Kommst du aber mit: den Kratzer hat niemand gesehen, den will ich gleich mit wegmachen lassen, stammt aber von was anderem, dann sind das deine Kosten. Du kannst mit der Werkstatt und dem Gutachter reden, dass du das mit dem Rahmen nicht gut findest, weil… Dann wird geschaut oder dir erklärt ob und wieso man das machen kann.

Grüße

Offline spirou

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Re: Autounfall unverschuldet
« Antwort #2 am: 13. Juni 2021, 06:07:45 »
Hallo,
wenn einer einem anderen eine Sache beschädigt, muß der Schädiger dem Geschädigten diese Sache wieder reparieren oder ersetzten, daß der Geschädigte nachher nicht schlechter dasteht wie vorher. Das ist in Frankreich dasselbe wie in Deutschland.
Der Schädiger will natürlich so günstig davonkommen wie möglich, daher holt er(oder seine Versicherung) einen Gutachter, der in seinem Sinne den Schaden beurteilen soll, daß dieser so billig wie möglich repariert wird. Für dich als Geschädigten ist dies ein Vorschlag der Gegenseite, den du aber auf keinen Fall akzeptieren mußt. Du teilst dem Gegner schriftlich mit, daß du mit diesem Vorschlag niemals einverstanden bist und ein zweiter Gutachter wird den Schaden beurteilen. Im günstgsten Fall werdet ihr euch dann einig, falls nicht kommt ein dritter Gutachter ins Spiel. Den dritten Gutachter musst du aber, so viel ich weiß selber bezahlen, kannst ihn aber auch selber auswählen.Ist der Gegner mit dem von dir ausgewählten dritten Gutachter nicht einverstanden geht es vor Gericht und der Richter bestimmt einen dritten Gutachter. Am besten einen Anwalt kontaktieren, es geht dabei natürlich auch um die Nebenkosten, solange das Fahrzeug steht.
Viel Glück

Offline Tinchen28

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Re: Autounfall unverschuldet
« Antwort #3 am: 13. Juni 2021, 08:03:25 »
vielen Dank für Deine Antwort  :-)

Offline spirou

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Re: Autounfall unverschuldet
« Antwort #4 am: 13. Juni 2021, 08:48:51 »
Hallo,
den Schaden ausbezahlen, kannst du dir in F so weit ich weiß nicht lassen.
Ich bin kein KfZ Spezialist, ich kann mir aber auch nicht vorstellen, was du mit der ausbezahhlten Summe machen würdest.
Das Auto hat ja dann immernoch den Schaden und ein Unfallfahrzeug mit beschädigtem Rahmen verkaufen, was bringt das ein?
Der Gutachter müßte den Schaden als so hoch einstufen, daß es ein wirtschaftlicher Totalschaden wird, bei € 28000 eher schwierig,
dann bekommst du den Zeitwert ersetzt und kannst ein neues Auto kaufen

Offline Ralph

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Re: Autounfall unverschuldet
« Antwort #5 am: 13. Juni 2021, 12:13:10 »
Der Schädiger will natürlich so günstig davonkommen wie möglich, daher holt er(oder seine Versicherung) einen Gutachter, der in seinem Sinne den Schaden beurteilen soll, daß dieser so billig wie möglich repariert wird. Für dich als Geschädigten ist dies ein Vorschlag der Gegenseite, den du aber auf keinen Fall akzeptieren mußt.

Das stimmt so für Frankreich nicht.
Du meldest den Schaden Deiner Versicherung.
Die bestellt den Gutachter.
Die Beiden Versicherungen rechnen dann miteinander ab.
Ich hatte mich vor ein paar Jahren auch mit unserer Versicherung rumgestritten, da der Gutachter nachdem uns einer draufgefahren ist, der Meinung war, ein Riss im Rücklicht wäre vorher schon gewesen.
Man muss also mit seiner eigenen Versicherung verhandeln.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline spirou

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Re: Autounfall unverschuldet
« Antwort #6 am: 13. Juni 2021, 14:29:55 »
Hallo,

das weiß ich nicht mehr mit welcher Versicherung man sich anlegen muß. Der Fall den ich kenne ist 20 Jahre her und das war ein Angestellter, der den Unfall hatte. Aber Fakt ist, daß man den Vorschlag vom Gutachter nicht akzeptieren muß.
Hab jetzt nochmal im Internet nachgeschaut und da steht auf allen Seiten dasselbe, wie ich es heute morgen geschrieben habe.
Ich habe dies in die Suchmaske eingegeben: désaccord expert accident voiture