Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Quixotica am 26. Januar 2015, 13:03:09

Titel: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: Quixotica am 26. Januar 2015, 13:03:09
Hallo:-)

Ich habe mal eine kurze Verständnisfrage.
Ich möchte das Auto wechseln.
Nun werden wir am Freitag das neue abholen und möchten es an dem Tag auch komplett anmelden.
Leider steht es etwas weiter weg, sodass wir nicht 2mal hinfahren möchten, sondern das Auto direkt mitnehmen.

Im Wiki steht, das ein Kurzzeitkennzeichen nicht akzeptiert wird und ich einen Abmeldestempel benötige.
Stimmt das? Brauche ich ein Ausfuhrkennzeichen?
Ist dann ein passender Stempel in den Unterlagen?
Oder gibt es auch mit dem Ausfuhrkennzeichen Probleme?
Mit dem Kurzfahrkennzeichen wäre es dann ja noch angemeldet. Gibt das Probleme?
Wir sind verwirrt, wie wir es richtig machen können, ohne bei uns vor Ort nochmal auf die Zulassungsstelle zu laufen und das Auto nach Überführung wieder abzumelden.
Es ist erst 1,5 Jahre alt, TÜV benötigen wir also nicht.
Danke für die Hilfe!
Vg
Jenny
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: banjo am 26. Januar 2015, 13:15:04
Du bekommst seit Kurzem kein Kurzzeitkennzeichen mehr ohne Wohnsitz (Anmeldeadresse in D) und darfst damit auch nicht ins Ausland fahren.
Die Königslösung ist das Ausfuhrkennzeichen, kostet aber etwas.
Alternativ könntest Du das Auto dort stehen lassen und Dir den dt. Brief zur Abmeldung zusenden lassen (per Einschreiben !), damit das Auto in D ab und in F gleich wieder anmelden (Achtung: Quitus Fiscal und COC nicht vergessen!). Nummernschilder machen lassen, Versicherungsplakette einstecken und das Auto dann beim Verkäufer abholen.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: Quixotica am 26. Januar 2015, 13:19:14
Vielen Dank!
Wenn ich mir das Ausfuhrkennzeichen zulege ( das Autohaus bezahlt es vermutlich), kann ich damit dann direkt zur Anmeldung fahren oder muss ich es trotzdem erst in Deutschland abmelden?

Wir haben das Auto noch nicht gesehen. Ich möchte dem Autohaus nicht vorher das Geld überweisen.
Und vorher gibts natürlich auch noch keinen Fahrzeugbrief :)
Leider haben wir auch nur den einen Tag Zeit, müssen die Anmeldung an dem Tag fertig bekommen
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: banjo am 26. Januar 2015, 13:35:34
Du bekommst in D das Ausfuhrkennzeichen erst nach Abmeldung bzw. die Abmeldung wird zeitgleich durchgeführt. Das Fzg. muss beim Amt vorgeführt werden (hinfahren!). Vollmachten aufs Autohaus sollten möglich sein.
Info: http://web1.karlsruhe.de/Service/d115/detail.php?prod_id=492  klicke dort auf die Gelben Überschriften "Verfahren", "Formulare" etc.

Ich glaube aber nicht, dass das Autohaus das macht ohne dass Du den Kaufvertrag unterschrieben hast...

Man kann das alles an einem Tag schaffen, wenn man alles hat und alles stimmt. Viel Glück :-)
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: Quixotica am 26. Januar 2015, 15:05:08
Das letzte Auto wurde kurz hinter der Grenze gekauft, da hat es an einem Tag geklappt. Anmeldung an sich ist also klar.
Dann hoffe ich mal, dass das Autohaus das hinbekommt mit dem Ausfuhrkennzeichen. Dann haben wir ja den richtigen Stempel in den Papieren.
Die Ausfuhrkennzeichen müssen wir aber auf der Préfecture nicht vorlegen oder?

Jetzt beten wir noch zum Wettergott und geben Gummi =)

VIELEN DANK für die schnelle Auskunft und Hilfe!!! :doppeld: :winkerwinker:
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: Bingo am 26. Januar 2015, 15:32:30
Wie neu ist denn das neue Auto am Freitag? Nicht, dass ihr noch zum CT müsst!

Was Petrus angeht - fangt schon mal heute mit beten an - zumindestens für den Raum Saarland ist ab Donnerstag wieder kühler vorhergesagt und auch mit Schneefall zu rechnen.

Drücke Euch die Daumen! 
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: Quixotica am 26. Januar 2015, 15:39:43
1,5 Jahre
Wir müssen vom Saarland Richtung Freiburg,danke fürs Daumen drücken!!! :rolleyes: :D
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: banjo am 26. Januar 2015, 15:47:47
Das Problem ist, dass der Händler das Auto endgültig anmelden muss wenn er das Ausfuhrkennzeichen für Dich ausstellen lässt. Damit ist der Brief (Zulassungsbescheinigung I) ungültig. Das neue Ausstellen kostet Geld.
Deshalb glaube ich nicht, dass er es für Dich macht, solange die Karre nicht verkauf/bezahlt ist.

Dir Prefecture interessiert sich nicht dafür, was für ein Kennzeichen aktuell dran ist. In F musst Du mit dem Auto nicht zur Prefecture fahren, die sehen es nicht. Du brauchst nur den COC im Original (geben lassen vom Händler!) und den Quitus Fiscal und den entwerteten deutschen Brief. Und natürlich Anmeldeformular, Strom/Gas/Telefonrechnung und Steuerbescheid F.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: Dragonvamp am 26. Januar 2015, 16:07:01
Mal als Anmerkung nebenher.
Man braucht bei neuen Autos nicht unbedingt coc papiere.
Ich hab die Tage ein Auto aus 2007 angemeldet.
Alle Daten der coc waren bereits auf dem Fahrzeugschein. Daher wurde das coc Dokument nicht benötigt.
(Aussage der netten Dame )
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: banjo am 26. Januar 2015, 16:33:06
Das wäre absolut neu! Bisher war ohne COC keine Zulassung möglich. Wo warst Du, in Haguenau?
Hat denn die dt. Zulassungsstelle den Schein nicht eingezogen?
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: Dragonvamp am 26. Januar 2015, 19:31:21
Jup in haguenau.
Ja, der Schein Wurd eingezogen -wie immer-.
Ich hatte schon gesehen, dass auf dem Schein fiel mehr Informationen waren als ich es sonst auf vorherigen scheinen gesehen hatte.
Und da erklärte sie mir dann, dass wenn der Schein so voll mit Daten ist, wie es bei er war, dann brauchen sie das coc nicht mehr, da alle relevanten Informationen bereits im Schein eingetragen sind.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: banjo am 26. Januar 2015, 19:33:02
Also die Franzosen haben den Schein eingezogen, nicht die Deutschen?
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: Ralph am 26. Januar 2015, 22:18:53
dann würde ja Frankreich endlich einmal nach vielen Jahren beharrlichen Weigerns - EU Recht anwenden....  ^^

Denn so wäre es eigentlich innerhalb der EU richtig....aber schon seit Jahren.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: dudule am 27. Januar 2015, 23:37:00
Ich würde mich lieber nicht darauf verlassen, dass man das COC nicht braucht.
Was man an einem Ort X nicht benötigt, wird garantiert am Ort Y verlangt. Und
wenn man dann nicht alle Papiere dabei hat, geht der Zauber wieder von vorn los.
Ich habe vor drei Jahren ein Auto von D nach F exportiert (das Auto wurde neu
zugelassen vor vier Jahren), und man hat mich hier (Langon - 40km von Bordeaux)
nach eben diesen COC gefragt - und dort hat man auch das COC einbehalten.
Man stelle sich vor: hier unten brauche ich ein Auto - steht auch vor der Tür - nur:
ich kann nicht damit fahren weil nicht zugelassen....

Wer also das COC behalten möchte - der soll 'ne anständige Farbkopie über den
Tresen schieben und das Original Papier zuhause lassen.

Wer detaillierte Infos zum Auto Transfer haben möchte - ich bin seinerzeit bei
Infobest Vogelgün/Freiburg fündig geworden.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: lantos am 29. Januar 2015, 14:34:49
hey dirk, seit wann braucht man denn den Steuerbescheid zur Zulassung ?!?

ich kann mich erinnern, dass man vor jahren keine coc papiere gebraucht hat. der einfache deutsche Brief hat gereicht !

habe in 2013 zwei neue Kfz aus d in f zugelassen. beim ersten hat mir die nette Dame in der prefecture die coc papiere nach Einsichtnahme zurück gegeben.
beim zweiten, ein halbes jahr später einbehalten ! man muss bedenken wenn man die Fahrzeuge wieder nach d verkauft braucht man die papiere !

wir hatten auch letzt folgendes roblem: die coc papiere waren verschwunden. der hesteller stellt keine neuen aus ohne die vorlage der alten.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: banjo am 29. Januar 2015, 14:53:32
Hi Lantos,

ja, vor einigen Jahren hat der (entwertete) dt. Brief gereicht. In den letzten Jahren ging ohne COC nichts, hat sich aber scheinbar jetzt wieder geändert (würde trotzdem einen mitnehmen, schadet ja nicht).
Beim letzten Anmelden eines Autos vor ca. 2 Jahren hatte mir jemand zuvor gesagt, man solle als "Wohnsitznachweis" einen Steuerbescheid mitnehmen. Klang für mich logisch - ein "amtlicheres" Dokument als eine Stromrechnung. Die Kopie wurde von der Dame in Haguenau gerne genommen. Ich kann aber nicht sagen, dass man es zwingend braucht.  Kopie mitnehmen kostet aber nicht viel (ja, ich weiß, ein Neuzugezogener hat keine Steuerbescheid.)

Auch bei mir hat die Dame in Haguenau manchmal den COC einbehalten und manchmal nicht. Sie war auch immer mit der Kopie zufrieden. Offiziell darf sie ihn nicht einbehalten, das kann man natürlich vor Ort diskutieren, wenn man will...
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: lantos am 13. Februar 2015, 13:39:23
So, hab heute unseren gestern in D gekauften Jahreswagen zugelassen ( haguenau ). Wie Dragonvamp schon schon sagte interessiert sich die nette Dame
auf der Sous-Prefecture für Coc-Papiere überhaupt nicht ! Nur Kopfschütteln. Nur der deutsche "Brief" mit Schein ist notwendig ( Bei Neuwagen benötigt man natürlich die Coc-Papiere !).

Natürlich wurde das Auto mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen überführt. Nach wie vor muss dies halt der alte Halter besorgen. Das fahren im Ausland , also hier, ist natürlich grundsätzlich nicht erlaubt. Wurde auch schon an der Grenze deshalb angehalten ( von den Franzosen ). Hab gesagt, dass ich das Auto gerade abgeholt habe und nur zwei Kilometer weiter wohne. Keine Konsequenzen.

Ein Ausfuhrkennzeichen ist unverhältnismäsig  teuer.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: banjo am 13. Februar 2015, 13:44:12
Der springende Punkt ist halt, dass Du für die 2km keinen Versicherungsschutz hast. Die dt. Versicherung wird im Falle eines Unfalls das Geld von Dir wiederholen. Neuerdings ist für ein Kurzzeitkennzeichen ein dt. TÜV erforderlich, das war früher nicht so. Auch neuerdings muss dieser dt. TÜV in F anerkannt werden, sofern das Fzg franz. CT benötigt (älter als 4 Jahre).

Deshalb die Empfehlung: Ausfuhrkenneichen (teuer) oder Karre in D stehen lassen bis die franz. Zulassung erfolgt ist oder eben mit noch vorhandener dt. normaler Zulassung die Karre nach F fahren und mit einem anderen Fzg zurück nach D zur Abmeldung.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: maison am 14. Februar 2015, 13:36:43
Auch neuerdings muss dieser dt. TÜV in F anerkannt werden, sofern das Fzg franz. CT benötigt (älter als 4 Jahre).
Hast du eine Quelle dafür?
Wenn ich heute ein gebrauchtes Fzg. mit aktuellem TÜV für D nach Frankreich immatriculliere benötige ich in F für die
Zulassung auf der Pref. einen aktuellen französischen CT ohne diesen geht nix.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: banjo am 14. Februar 2015, 16:11:11
Wurde vor Kurzem hier im Forum diskutiert, such mal danach.
Die CT-Bescheinigung brauchst Du IMHO trotzdem, nur eben ohne Vorführung.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen
Beitrag von: Dragonvamp am 14. Februar 2015, 22:54:58
Deutscher TÜV langt.
Und von der französischen Stelle gibt es dann trotzdem kein Zettel für die Scheibe.
Deutscher TÜV darf nur max 6 Monate alt sein.