Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Ausfuhrkennzeichen  (Gelesen 12374 mal)

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banjo

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Re: Ausfuhrkennzeichen
« Antwort #15 am: 29. Januar 2015, 14:53:32 »
Hi Lantos,

ja, vor einigen Jahren hat der (entwertete) dt. Brief gereicht. In den letzten Jahren ging ohne COC nichts, hat sich aber scheinbar jetzt wieder geändert (würde trotzdem einen mitnehmen, schadet ja nicht).
Beim letzten Anmelden eines Autos vor ca. 2 Jahren hatte mir jemand zuvor gesagt, man solle als "Wohnsitznachweis" einen Steuerbescheid mitnehmen. Klang für mich logisch - ein "amtlicheres" Dokument als eine Stromrechnung. Die Kopie wurde von der Dame in Haguenau gerne genommen. Ich kann aber nicht sagen, dass man es zwingend braucht.  Kopie mitnehmen kostet aber nicht viel (ja, ich weiß, ein Neuzugezogener hat keine Steuerbescheid.)

Auch bei mir hat die Dame in Haguenau manchmal den COC einbehalten und manchmal nicht. Sie war auch immer mit der Kopie zufrieden. Offiziell darf sie ihn nicht einbehalten, das kann man natürlich vor Ort diskutieren, wenn man will...

Offline lantos

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Re: Ausfuhrkennzeichen
« Antwort #16 am: 13. Februar 2015, 13:39:23 »
So, hab heute unseren gestern in D gekauften Jahreswagen zugelassen ( haguenau ). Wie Dragonvamp schon schon sagte interessiert sich die nette Dame
auf der Sous-Prefecture für Coc-Papiere überhaupt nicht ! Nur Kopfschütteln. Nur der deutsche "Brief" mit Schein ist notwendig ( Bei Neuwagen benötigt man natürlich die Coc-Papiere !).

Natürlich wurde das Auto mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen überführt. Nach wie vor muss dies halt der alte Halter besorgen. Das fahren im Ausland , also hier, ist natürlich grundsätzlich nicht erlaubt. Wurde auch schon an der Grenze deshalb angehalten ( von den Franzosen ). Hab gesagt, dass ich das Auto gerade abgeholt habe und nur zwei Kilometer weiter wohne. Keine Konsequenzen.

Ein Ausfuhrkennzeichen ist unverhältnismäsig  teuer.

banjo

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Re: Ausfuhrkennzeichen
« Antwort #17 am: 13. Februar 2015, 13:44:12 »
Der springende Punkt ist halt, dass Du für die 2km keinen Versicherungsschutz hast. Die dt. Versicherung wird im Falle eines Unfalls das Geld von Dir wiederholen. Neuerdings ist für ein Kurzzeitkennzeichen ein dt. TÜV erforderlich, das war früher nicht so. Auch neuerdings muss dieser dt. TÜV in F anerkannt werden, sofern das Fzg franz. CT benötigt (älter als 4 Jahre).

Deshalb die Empfehlung: Ausfuhrkenneichen (teuer) oder Karre in D stehen lassen bis die franz. Zulassung erfolgt ist oder eben mit noch vorhandener dt. normaler Zulassung die Karre nach F fahren und mit einem anderen Fzg zurück nach D zur Abmeldung.

Offline maison

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Re: Ausfuhrkennzeichen
« Antwort #18 am: 14. Februar 2015, 13:36:43 »
Auch neuerdings muss dieser dt. TÜV in F anerkannt werden, sofern das Fzg franz. CT benötigt (älter als 4 Jahre).
Hast du eine Quelle dafür?
Wenn ich heute ein gebrauchtes Fzg. mit aktuellem TÜV für D nach Frankreich immatriculliere benötige ich in F für die
Zulassung auf der Pref. einen aktuellen französischen CT ohne diesen geht nix.

banjo

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Re: Ausfuhrkennzeichen
« Antwort #19 am: 14. Februar 2015, 16:11:11 »
Wurde vor Kurzem hier im Forum diskutiert, such mal danach.
Die CT-Bescheinigung brauchst Du IMHO trotzdem, nur eben ohne Vorführung.

Offline Dragonvamp

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Re: Ausfuhrkennzeichen
« Antwort #20 am: 14. Februar 2015, 22:54:58 »
Deutscher TÜV langt.
Und von der französischen Stelle gibt es dann trotzdem kein Zettel für die Scheibe.
Deutscher TÜV darf nur max 6 Monate alt sein.