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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: jauno am 07. Januar 2014, 19:32:37

Titel: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: jauno am 07. Januar 2014, 19:32:37
Hallo allerseits,
Für den Erhalt von Exportkennzeichen ist in Deutschland seit Kurzem eine Fahrzeugvorführung notwendig.
Die Zulassungsstellen in Kandel und Landau bestehen nach Nachfrage jedenfalls auf die Vorführung.
Hat das jemand kürzlich durchexerziert?
Kennt jemand Zulassungsstellen im Grenzgebiet, die keine Fahrzeugvorführung verlangen?
Gruß
Norbert
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Ralph am 08. Januar 2014, 00:40:38
Eigentlich ist das bei den Ausfuhrkennzeichen schon immer in den Regeln gestanden.
Hol Dir doch ein Kurzzeitkennzeichen. Das bekommt man mittlerweile auch mit französischem Wohnsitz und ist günstiger.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Eliott am 08. Januar 2014, 05:29:51

Zitat
Hol Dir doch ein Kurzzeitkennzeichen
In den anderen EU Ländern nicht zulässig.
Wenn dich die Flicks damit erwischen haste nichts zu lachen.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Ralph am 08. Januar 2014, 12:38:10

In den anderen EU Ländern nicht zulässig.

Diese Antwort ist so nicht richtig...zulässig schon. Es ist nur nicht garantiert das das auch alle Länder der EU problemlos akzeptieren.

Sonderfall EU-Kurzzeit-Versicherung: Wir versenden mittlerweile auch Kurzzeitversicherungen mit grüner internationaler Versicherungskarte. In diesem Fall ist das deutsche Kurzzeitkennzeichen in den folgenden Ländern der Europäischen Union gültig:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königkreich, Zypern

Die Europäische Union hat in einem Amtsblatt ("Erläuternde Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden", 2007/C 68/15) festlegt, dass das deutsche Kurzzeitkennzeichen in den Ländern der Europäischen Union akzeptiert werden muß.


Hier im Grenzgebiet aber mittlerweile kein Problem.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Der Norden am 08. Januar 2014, 12:48:18
Mahlzeit,
da stimme ich Ralph zu,habe dies auch mehrfach mit Kurzzeit kennzeichen gemacht.
Ist aber immer noch ermessen sache der freundlichen >:D aber auch hier bei uns fahren genug Leute damit herrum,
ich per. hatte nie probleme damit.
Gruss
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Mathis am 08. Januar 2014, 13:17:28
Hallo,

vor einiger Zeit hatte ich das auch mal bei den Behörden nachgefragt. Es gibt eine europäische Regelung, dass Kurzzeitkennzeichen innerhalb der EU zu akzeptieren sind. Wichtig ist es aber, sich von Versicherung eine grüne Versicherungskarte geben zu lassen. Leider hat sich das aber noch nicht bis ins innere Frankreich herumgesprochen, einige Flics machen noch ziemlich Probleme. Im Grenzgebiet sind aber Kurzzeitkennzeichen inzwischen recht häufig zu sehen.

Hier noch ein Zitat: Die Europäische Kommission hat in ihrer "Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden", deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen wie z. B. dem Händler- oder Kurzzeitkennzeichen die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die "Anerkennung" derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen. (aus einer Erklärung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)

Gruß Mathis
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: jauno am 08. Januar 2014, 18:56:11
@Ralph
Kurze Zwischenfrage:
Wie bekommt man denn ohne Wohnsitz in Deutschland (nicht Vater, Opa, Bruder oder Strohmann in Deutschland) Kurzzeitkennzeichen?
Ohne Wohnsitz in D laut Auskunft mehrerer Zulassungsstellen nicht möglich. Steht so angeblich in den §§.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Mathis am 08. Januar 2014, 19:18:28
Hallo,

das scheint unterschiedlich gehandhabt zu werden. Eine Zulassungsstelle in Hessen sagt z.B. folgendes:

Personen ohne Wohnsitz in Deutschland:

Kurzzeitkennzeichen dürfen an Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ab sofort nur noch unter Angabe und mit Gegenzeichnung eines Empfangsberechtigten mit Wohnsitz oder, falls ein solcher nicht vorliegt, nachgewiesenem Aufenthaltsort im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Zulassungsbehörde zugeteilt werden.

Hierfür ist zusätzlich zu den sonstigen Dokumenten der Vordruck der Empfangsberechtigung auszufüllen und sowohl vom Empfangsberechtigten als auch vom Vollmachtgeber unterschrieben einzureichen sowie die Ausweisdokumente des Empfangsberechigten und des Vollmachtgebers vorzulegen.


Eine Zulassungsstelle in NRW:

Antragsteller ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Möglichkeit ein Kurzzeitkennzeichen in dem Zulassungsbezirk zu erhalten, in dem sie sich aufhalten. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Die Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) des ausländischen Wohnortes oder des Konsulates ist vorzulegen.

Ich würde also ein paar in Frage kommende Zulassungsstellen antelefonieren, ob es geht. So wie ich die Texte verstehe, würde vielleicht eine Quittung eines Hotels oder eine Bestätigung ("derzeitiger Aufenthalt") ausreichen. Evt. reicht es wenn Du sagst: "ich halte mich derzeit zum Erwerb des KFZ im Bereich der Zulassungsstelle auf".

Ich selbst hatte einen "Helfer" mit Adresse in D.

Gruß Mathis

Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: jauno am 08. Januar 2014, 19:59:50
@Mathis
Ergo, Kurzzeitkennzeichen als Ausländer sind nur mit immensem bürokratischen Papierkrieg zu bekommen. Mal eben hingehen und abholen ist nicht.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Mathis am 08. Januar 2014, 20:47:09
Hallo,

naja, wenn es um Europa geht, ist es immer etwas umständlich. Das mit dem Wohnsitz wurde zum 1.11.2012 eingeführt, vorher war es total einfach über das Internet solche Kennzeichen zu bestellen. Die kamen meist aus Heidelberg, bzw. dem Rhein-Neckar-Kreis, da dort offenbar überhaupt nichts geprüft wurde. Das hat zwar der dortigen Zulassungsstelle gute Einnahmen gebracht, aber den anderen nicht so gut gefallen. Es sieht aktuell so aus, als würden die neuen Regelungen auch sehr unterschiedlich ausgelegt. Ein paar Anrufe kosten nicht die Welt und können Klarheit bringen. Eine Zulassungsstelle schreibt zu Beispiel:

Um ein Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können, muss der Antragsteller einen Wohnsitz innerhalb der EU nachweisen.

Einen Wohnsitznachweis für Frankreich hat ja eigentlich jeder von uns parat.

Eine andere Behörde schreibt:

Kurzzeitkennzeichen können jedoch auch an ausländische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland für Überführungsfahrten ins Ausland zugeteilt werden. Hierbei muss dann aber zusätzlich zur Versicherungsbestätigung die "grüne" internationale Deckungskarte der Versicherung vorgelegt werden.

Gruß Mathis
 
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: jauno am 08. Januar 2014, 20:55:31

Um ein Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können, muss der Antragsteller einen Wohnsitz innerhalb der EU nachweisen.

Einen Wohnsitznachweis für Frankreich hat ja eigentlich jeder von uns parat.

Erkennen die denn auch meine facture d'électricité en francais als "Wohnsitznachweis" an? Einen anderen habe ich nämlich nicht.  :angel:


Eine andere Behörde schreibt:
Kurzzeitkennzeichen können jedoch auch an ausländische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland für Überführungsfahrten ins Ausland zugeteilt werden. Hierbei muss dann aber zusätzlich zur Versicherungsbestätigung die "grüne" internationale Deckungskarte der Versicherung vorgelegt werden.


Um welche Zulassungsbehörde handelt es sich denn dabei genau, wenn ich fragen darf? Sie wäre vielleicht ein Besuch Wert, sofern Sie nicht in Buxtehude ist.  =D

Gruß
Norbert
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Mathis am 08. Januar 2014, 21:09:06
Hallo,

Erkennen die denn auch meine facture d'électricité en francais als "Wohnsitznachweis" an? Einen anderen habe ich nämlich nicht.  :angel:

Das dürfte wie immer Ermessenssache sein. Am liebsten haben die was vom Konsulat, gern auch von der Gemeinde in Frankreich. Steuerbescheid ist auch gut. Stromrechnung? Vielleicht, müsste man fragen.

Zitat
Um welche Zulassungsbehörde handelt es sich denn dabei genau, wenn ich fragen darf? Sie wäre vielleicht ein Besuch Wert, sofern Sie nicht in Buxtehude ist.  =D

Diese Aussage stammt von der Stadt Hof in Bayern, pardon in Franken. Ist vielleicht doch bisschen weit weg.... Ich würde einfach mal die Suchmaschine deines Vertrauens befragen, ob Du was in der Region findest. Schlagwörter wären: Kurzzeitkennzeichen ohne Wohnsitz

Gruß Mathis

Edith sagt noch:

Kuck mal in Karlsruhe:

http://www1.karlsruhe.de/Service/d115/detail.php?prod_id=486

Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Ralph am 09. Januar 2014, 14:50:16
@Ralph
Kurze Zwischenfrage:
Wie bekommt man denn ohne Wohnsitz in Deutschland (nicht Vater, Opa, Bruder oder Strohmann in Deutschland) Kurzzeitkennzeichen?
Ohne Wohnsitz in D laut Auskunft mehrerer Zulassungsstellen nicht möglich. Steht so angeblich in den §§.

Das war früher auch wirklich sogut wie nicht möglich....mittlerweile im Grenzgebiet anscheinend kein Problem.
Also in Kehl / Offenburg und in Freiburg geht das problemlos. Hat mich ein französischer Kolege draufgebracht, als ich ihn ganz entgeistert gefragt habe, wie er zu diesem Kennzeichen kommt.
Ansonsten kann das auch der Händler, bei dem man das Auto kauft, vermitteln .
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: jauno am 09. Januar 2014, 19:11:23
In Karlsruhe scheint es wohl wirklich zu gehen mit Wohnsitz im Ausland, in GER, SÜW und LD nicht.
Da hat die Kleinstaaterei in Deutschland endlich mal positive Seiten  :laugh:
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Ralph am 10. Januar 2014, 09:25:24
jaja...die Pälzer halt wieder.... :lach:
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Suzette am 26. September 2018, 14:46:47
Das Thema ist zwar schon alt... aber ich versuche es mal.

Mein in Deutschland bestellter Neuwagen kommt bald, über ANTS wird er nicht eingeschrieben, das macht eine interne Abteilung meines Arbeitgebers mit Paris klar, da Sonderkennzeichen draufkommen, das heißt ich muss ein anderes Anmeldeprozedere durchlaufen.
Der Händler machte mir ein unverschämtes Angebot für dt. Kurzkennzeichen (1 Mon) bis das frz. Sonderkennzeichen durch ist (ca 1 Monat): 500 Euro mit Versicherung... Das habe ich dann dankend abgelehnt.
Weiß jemand, wie ich jetzt am dümmsten zu einem dt. Kurzkennzeichen komme - denn Vorführen bei der Zulassungstelle fällt ja flach, das Auto bleibt ja beim Händler ohne Kennzeichen stehen, da kann ich ja nicht mit vom Hof heizen. Gibt es da irgendeine Agentur, die so was macht?

Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Bingo am 26. September 2018, 16:04:36
Hm, die Ausfuhrkennzeichen sind, wenn ich mich recht entsinne, nicht gerade billig. Normal auch nur für kurz und nicht für nen ganzen Monat. Könnte also vom Preis her hin hauen.
Ruf doch mal bei der Dir am nächsten dt. Zulassungsstelle an. Die können Dir bestimmt Auskunft geben.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Dragonvamp am 26. September 2018, 19:12:28
Hey, Ausfuhr kosten für 30 Tage 120 inklusive Versicherung und Kennzeichen.
Plus Steuern. Ich bin bei meinen Autos immer auf ca 170€ gekommen. Diese müssen aber vorgestellt werden. Also die Autos auf der Zulassungsstelle.
Kurzzeitkennzeichen sind nicht erlaubt für den Grenzübergang.

Hat dein Arbeitgeber alle Papiere? Auch den quitus? Gehe mal davon aus, dass du in Deutschland gekauft hast?!?
Dann könntest du dir auch französische Kurzzeitkennzeichen holen.
Für vier Monate hab ich 55€ oder so bezahlt, plus Kennzeichen.

Grüße
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Suzette am 27. September 2018, 12:19:57
Hey, Ausfuhr kosten für 30 Tage 120 inklusive Versicherung und Kennzeichen.
Plus Steuern. Ich bin bei meinen Autos immer auf ca 170€ gekommen. Diese müssen aber vorgestellt werden. Also die Autos auf der Zulassungsstelle.
Kurzzeitkennzeichen sind nicht erlaubt für den Grenzübergang.

Hat dein Arbeitgeber alle Papiere? Auch den quitus? Gehe mal davon aus, dass du in Deutschland gekauft hast?!?
Dann könntest du dir auch französische Kurzzeitkennzeichen holen.
Für vier Monate hab ich 55€ oder so bezahlt, plus Kennzeichen.

Grüße

Hi, danke dir. Genau an der Vorführung hakt es halt. Das Auto wurde nach SB geliefert und steht halt jetzt beim Händler ohne Kennzeichen logischerweise.

Aufgrund meiner Tätigkeit darf ich ein Auto ohne MwSt kaufen, also kein Quitus, hüben wie drüben. WW darf ich keine drauf tun, da ich nichts anmelden darf. Das muss über meinen Arbeitgeber laufen (wenn ich sage wo, werd ich bestimmt gesteinigt. Nein, es ist NICHT das Europaparlament) und über das Außenministerium, die die Nummern vergeben, sowohl die weiße vorübergehende, als auch später die böse grüne...

Daher frz. Kennzeichen selbst organisieren fallen flach.

Wahrscheinlich läuft es drauf hinaus, dass ich das Auto von der Mama nehme solange...

Meine Kollegin hat sich einen Toyo kürzlich gekauft in D, die fährt munter mit den dt. Kurzkennzeichen hüben wie drüben rum, Polizei hielt sie an, ließ sie weiterfahren und sagte nichts. Bei Toyo waren diese Kennzeichen auch im Preis mitdrin. Bei Peugeot leider nicht...  :xc: Das nächste Auto wird dann ein Toyo
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Ralph am 27. September 2018, 15:38:54
man kann halt nicht alles haben :pfeif:

Ich würde auch gerne keine USt zahlen  :zwinkern:
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Suzette am 27. September 2018, 16:40:20
man kann halt nicht alles haben :pfeif:

Ich würde auch gerne keine USt zahlen  :zwinkern:

Och du, wenn du wüsstest was wir uns dafür alles gefallen lassen dürfen. So ein Arbeitsvertrag und bes. die Krankenversicherung (die man nicht frei wählen darf) sind schon ziemliche Hämmer... auf dem privaten Sektor kämen sie mit so was nie durch. Es ist nicht alles Gold was glänzt.

Und ganz ehrlich, mein vorletztes Auto war "normal" gekauft, mit etwas Geschick schlägt man da die gleichen Prozente raus. Oder Mama schicken  :doppeld: die hat den damals nakisch gemacht  :P
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Dragonvamp am 27. September 2018, 17:03:54
Kannst du die ww Kennzeichen dann nicht auch über deinen Arbeitgeber organisieren?

Thema ausfuhrkennzeichen: meine gekauften Autos waren immer abgemeldet. Erst Zulassungsstelle, dann mit schildern zum Auto, dann Auto geholt und noch mal vorgeführt. Erst dann bekommen die Kennzeichen das nötige Siegel.
Ich weiß ja nicht inwiefern du da was machen kannst. Wenn es nur am abgemeldet hakt, dann so.
Titel: Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
Beitrag von: Suzette am 09. Oktober 2018, 12:55:31
Kannst du die ww Kennzeichen dann nicht auch über deinen Arbeitgeber organisieren?

Thema ausfuhrkennzeichen: meine gekauften Autos waren immer abgemeldet. Erst Zulassungsstelle, dann mit schildern zum Auto, dann Auto geholt und noch mal vorgeführt. Erst dann bekommen die Kennzeichen das nötige Siegel.
Ich weiß ja nicht inwiefern du da was machen kannst. Wenn es nur am abgemeldet hakt, dann so.

Nein WW-Kennzeichen "dürfen" wir nicht, da man dazu das "normale" frz System bräuchte, mit sämtlichen Verbindlichkeiten (Carte Grise zahlen z. B.), da sind wir aber ausgenommen, wie z. B. von der CT auch. Wir melden die Autos intern an, das wird nach Paris weitergereicht. Irgendwann erteilt das Innenministerium die normale weiße "Schattennummer", die in der Carte Grise mit erscheint, und ein paar Wochen später das grüne Sonderkennzeichen der Série spéciale, das ebenfalls in der Carte Grise erscheint.

Wenn es zu lange dauert (eine Kollegin, die seit August wartet, hat sich nun beschwert  - ob das in F was bringt, sei dahingestellt...), versuche ich deine Option wie oben beschrieben, danke!