Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Annulation voiture  (Gelesen 8329 mal)

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Offline Tina.!

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Annulation voiture
« am: 24. Januar 2014, 11:42:09 »
Hallo!

Ich möchte nächste Woche gerne mein Auto abmelden. Seit Juli 2013 wohne ich in Schwerdorff, hier ist eigentlich Metz zuständig.
Kann ich das Auto auch in Thionville abmelden?! Bzgl. des Finanzamtes ist es nämlich auch so, dass ich die Erklärung etc. alles in Thionville abgegeben kann und die leiten das nach Metz
weiter. Geht das mit dem Auto auch!? Metz ist viel weiter zu fahren....

Was muss ich mitnehmen zum Abmelden!? Nur die Carte Grise und Stomrechnung o. ä?

Vielen Dank im Voraus!!

Liebe Grüße

Spilly

Offline Ralph

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Re: Annulation voiture
« Antwort #1 am: 25. Januar 2014, 00:05:37 »
Hallo,

was heißt abmelden bei Dir ?
In Frankreich gibt es kein "angemeldet" oder "abgemeldet" im Sinne wie in D. Es gibt nur versichert und nicht versichert.
Ansonsten muß man der Sous Prefecture mitteilen das man sein Auto verkauft oder verschrottet hat.
Und das hab ich bisher immer per Post gemacht.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline -Helmut-

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Re: Annulation voiture
« Antwort #2 am: 25. Januar 2014, 00:22:22 »
Spilly, willst Du ein Auto verkaufen, oder ein Auto verschrotten? Oder was anderes?

Falls Du ein Auto verschrotten willst, erledigt diese Prozedur jeder franz. Schrotthändler automatisch.

Beim verschrotten bekommt man vom Schrotthändler ein Formular auf dem oben folgendes steht:
 Recepisse de declaration d'chat pour destruction. (Article R.322-9 du code de la route)

Am Fussende des Formblattes steht: Declaration effecturee le (Datum) et enregistree dans le systeme d'immatriculation des vehicules le (Datum)

Tschuldigung dass ich die richtige Schreibweise mit den Strichelchen über den e usw nicht hinbekommen habe.
« Letzte Änderung: 25. Januar 2014, 00:33:34 von -Helmut- »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Tina.!

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Re: Annulation voiture
« Antwort #3 am: 28. Januar 2014, 13:33:43 »
Hi!

Also das Auto wird einfach stillgelegt. Werde se wahrscheinlich in eine neue Karosse umbauen oder die Einzelteile verkaufen....

Ich benötige die entwertete CarteGrise, damit ich die Versicherung abmelden kann. Die machen das nur wenn die CarteGrise von der Prefecture entwertet und das Auto somit halt
abgemeldet wurde.....

Offline Tina.!

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Versicherungsschutz nicht fahrfähiges voiture
« Antwort #4 am: 29. Januar 2014, 14:22:26 »
Hallo!

Also unglaubliche.. ich werde umgehend meine Bank wechseln.. Mir geht das echt auf den Keks auf der Bank behandelt zu werden als wäre man lästig.. unglaublich.

Nach Rücksprache mit meiner Bank muss ich mein Auto so lange versichert haben, wie ich es besitze. Das Auto steht neben meiner Werkstatthalle in Deutschland und wird ausgeschlachtet.
Es hat keine HInterradachse mehr, ich kann es nicht mehr fahren. Aber ich muss es versichert lassen. Um es abzumelden brauche ich einen Kaufvertrag oder dein SChreiben vom SChrottplatz.
Werde es jetzt offiziell nach Deutschland verkaufen müssen um einen Kaufvertrag vorliegen zu haben... Unglaublich oder????  :P

Liebe Grüße
Spilly

Offline spk

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Re: Versicherungsschutz nicht fahrfähiges voiture
« Antwort #5 am: 29. Januar 2014, 16:54:28 »
Hallo,

das gleiche Problem hatte ich mit dem Moped meines Sohnes. Carte grise und Versicherung liefen auf meinen Namen. Das Gefährt war bei Credit Mutuel zu "heftigen" Konditionen versichert.
Aber das ist ein anderes Thema.

Ich habe dann das Moped meinem Sohn für 1,00  € verkauft. Den Kaufvertrag habe ich CM zugesandt und konnte somit den Vertrag kündigen.

Grüsse
Stefan

Offline Mark

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Re: Versicherungsschutz nicht fahrfähiges voiture
« Antwort #6 am: 30. Januar 2014, 01:48:10 »
Ich wollte für das Wohnmobil den Winter über keine Versicherung haben,
da es in einer Scheune eingemottet ist.
Zuerst hieß es bei der Versicherung geht nicht.
Als ich sagte, dass ich dann wohl die Versicherung wechseln muss,
ging's plötzlich doch  :pfeif:
Soviel Marktwirtschaft gibt's selbst in France :P

Offline Mark

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Re: Annulation voiture
« Antwort #7 am: 30. Januar 2014, 17:25:15 »
Wie oben schon von anderen geschrieben,
eine "Abmeldung" wie in D gibt es in F nicht.

Wenn man ein Fzg verkauft,
meldet man den Halterwechsel bei der prefecture,
und wenn man es verschrottet,
macht ebendort man eine "declaration de destruction".
Kann sein, dass dann auch die Kennzeichen abgegeben werden müssen,
damit sie neu vergeben werden können
(die sollen ja "auf Lebenszeit" am Fzg vernietet bleiben).

Ein Fahrzeug "unangemeldet" rumstehen lassen
(auch auf Privatgelände) ist offensichtlich nicht vorgesehen.

Offline Ralph

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Re: Annulation voiture
« Antwort #8 am: 30. Januar 2014, 19:35:58 »
Ich habe mal Deine beiden Threads (Annulation voiture und Versicherungsschutz nicht fahrfähiges voiture) zusammengeführt - das es ja hier um ein- und dasselbe Thema geht.
Sonst wird das ein wenig unübersichtlich.
« Letzte Änderung: 30. Januar 2014, 22:39:53 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Traene

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Re: Annulation voiture
« Antwort #9 am: 23. August 2018, 08:58:32 »
Hallo,

ich grab mal dieses alte Thema wieder aus: mir ist es genauso gegangen wie dem ursprünglichen Starter, ich hab Teile aus dem Auto ausgebaut und will sie verkaufen. Jetzt wollte ich in der Zwischenzeit die "Declaration pour Destruction" abgeben. Was Online nicht geht. Eine Recherche ergab: es ist Privatleuten verboten, ein Auto zu kaufen oder verkaufen, das nicht mehr fährt. Das dürfen nur Gewerbliche. Wobei sich die Frage ergibt: von wem bekommen die denn die Autos, wenn nicht von Privaten?

Summa summarum: wie kann ich es dann ins Ausland verkaufen? Nur an einen Gewerbetreibenden dort? Oder finde ich einen Schrottplatz, der mir den Rahmen alleine abnimmt?
 :anixwissen:
Draußen nur Kännchen