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Anmeldung Auto

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Hallo zusammen,

beim Einführen bzw. Anmelden eines Autos aus D gilt ja die Grenze >6Tkm und >6 Monate, damit es kein Neuwagen ist.

Weiss jemand, ob bzgl. der 6 Monate das Datum der Erstzulassung in D bis zur Zulassung in F gerechnet wird oder der Zeitraum der Erstzulassung im D bis zum Kauf?
Anders gefragt, kann ich ein Auto mit >6Tkm und Alter 5 Monate erwerben und  1 Monat ohne Zulassung in D in die Garage stellen und dann erst in F anmelden und das Auto ist dann kein Neuwagen?

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