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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: readonly am 01. März 2024, 21:35:36

Titel: Anmeldung Auto
Beitrag von: readonly am 01. März 2024, 21:35:36
Hallo zusammen,

beim Einführen bzw. Anmelden eines Autos aus D gilt ja die Grenze >6Tkm und >6 Monate, damit es kein Neuwagen ist.

Weiss jemand, ob bzgl. der 6 Monate das Datum der Erstzulassung in D bis zur Zulassung in F gerechnet wird oder der Zeitraum der Erstzulassung im D bis zum Kauf?
Anders gefragt, kann ich ein Auto mit >6Tkm und Alter 5 Monate erwerben und  1 Monat ohne Zulassung in D in die Garage stellen und dann erst in F anmelden und das Auto ist dann kein Neuwagen?