Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Ferrang am 30. August 2010, 15:18:46
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Hallo zusammen,
ich beachsichtige an ma 2cv mit französischer Zulassung eine Anhängerkupplung zu montieren.
1. Welche Kupplungen sind beim CT erlaubt?
2. Auf was ist sonst noch zu achten?
Ich habe unterschieldiche Meinungen dazu bisher gehört, auch beim CT, ich weiß garnicht mehr, wem ich was noch glauben kann...?!
Wer weiß Rat?
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Hallo,
also ich habe mir seinerzeit eine Anhängerkupplung für mein Auto besorgt und es von einer freien Werkstatt montieren lassen - inkl. E-satz natürlich.
Bei der CT hat man eigentlich die letzten Male nur geschaut ob die Lichter alle tun - sprich mittels des Steckers eine Tafel mit Rücklicht/ Bremlicht / Blinker und Rückfahrlicht angeschlossen.
Nachdem alles getan hat wollte keiner was.
Natürlich mußt Du im Hängerbetrieb die für das Zugfahrzeug zugelassenen Anhängelasten beachten.
Sonst wüßte ich keinen Hinderungsgrund. Meine Nachbarn haben das genauso gemacht.
Gruß Ralph
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Hallo zusammen,
ich beachsichtige an ma 2cv mit französischer Zulassung eine Anhängerkupplung zu montieren.
1. Welche Kupplungen sind beim CT erlaubt?
2. Auf was ist sonst noch zu achten?
Ich habe unterschieldiche Meinungen dazu bisher gehört, auch beim CT, ich weiß garnicht mehr, wem ich was noch glauben kann...?!
Wer weiß Rat?
Zieht dein 2cv überhaupt eine Remorque? =D
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Hallo zusammen,
ich beachsichtige an ma 2cv mit französischer Zulassung eine Anhängerkupplung zu montieren.
1. Welche Kupplungen sind beim CT erlaubt?
2. Auf was ist sonst noch zu achten?
Ich habe unterschieldiche Meinungen dazu bisher gehört, auch beim CT, ich weiß garnicht mehr, wem ich was noch glauben kann...?!
Wer weiß Rat?
Zieht dein 2cv überhaupt eine Remorque? =D
Na aber sicher :D ch habe auch schon 2CV mit Wohnanhänger gesehen! :laugh:
Man sollte diese alten Fahrzeuge nicht unterschätzen!