Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Bréhat am 16. August 2012, 12:22:19
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:winkerwinker: Hallöchen Ihr Forengänger ich hätte folgende Frage an Euch:
Habe vor Jahren einen in Deutschland erworbenen Anhänger mit nach Frankreich genommen. Bei diesem Anhänger ist jetzt natürlich der TÜV
abgelaufen und nun wollte ich mit eben diesem Anhänger wieder nach Deutschland fahren. Da es hier in Frankreich keinen TÜV für Anhänger und auch keine Versicherungspflicht gibt bin ich einwenig besorgt damit wieder nach Deutschland zu fahren.
Jetzt hat mir Bekannter erzählt, das die Möglichkeit besteht den Anhänger hier in Frankreich versichern zu lassen und dann müsste ich nur das Nummernschild des Zugfahrzeugs anbringen und fertig.
Was meint Ihr dazu.???
Danke für Eure Rückmeldung. :pfeif:
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Anhänger bis 0,8to ist anmelde- und versicherungsfrei. Sie tragen das Kennzeichen des ziehenden Fzgs und sind über diese mitversichert, auch im Ausland.
Grössere Anhänger brauchen Zulassung und Versicherung.
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kleine Korrektur
mitversichert beim Zugfahrzeug bis 750 kg
anmeldefrei (ohne eigenes Certificate d'immatriculation) bis 500 kg
Zitat:
La carte grise est obligatoire pour toutes les caravanes ou remorques dont le PTAC est égal ou supérieur à 500 kg. Pour rappel, le PTAC est inscrit sur la carte grise sous la mention POIDS T.C. Il s'agit du poids total en charge du véhécule, c'est un poids maximum à ne pas dépasser.
Une remorque de moins de 500Kg porte le même numéro minéralogique que le porteur et elle est généralement non freinée.
Une remorque de plus de 500 Kg doit porter un numéro minéralogique spécifique et posséder une carte grise.
Une remorque de plus de 750 Kg doit avoir une assurance propre.
Pour une remorque de 750 Kg le permis E/B est obligatoire (Journal Officiel du 09 décembre 1998).
A partir de 750 Kg (mais moins de 3500Kg) la remorque doit posséder un système de freinage mécanique par inertie. Au- delà, un système de freinage électrique, hydraulique, pneumatique ou à dépression devient obligatoire.
Quelle: http://www.carte-grise.org/mode_emploi_carte_grise_remorque.htm (http://www.carte-grise.org/mode_emploi_carte_grise_remorque.htm)
@ brehat
Das heißt für Dich - hat Dein Hänger ein zul. Gesamtgewicht von < 500 kg, holst Du Dir ein Schild mit der Nummer Deines Zugfahrzeugs und nietest das drauf - fertig.
Hat Dein Hänger mehr als 500 kg mußt Du entweder nach D und Tüv machen oder Du gehst zu einem Fahrzeugbaubetrieb und läßt ihn auf 500 kg ablasten.
Das geht natürlich nur wenn der Hänger ein entsprechendes Eigengewicht hat - wiegt der Hänger leer schon mehr macht das keinen Sinn.
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also ich ziehe meinen 800kg ohne zulassung und Versicherung seit Jahren ohne Probleme
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diese Antwort ist wenig zielführend.....Du ziehst halt solange ohne Probleme bis eine Kontrolle kommt oder ein Unfall passiert....
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Herrje, Ihr habt ja Recht, mein Anhänger ist 500kg.
Wie komm ich auf 800? Sorry!