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Anhänger leihen?

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Nase:
Ich wollte mir von einem Bekannten dessen Anhänger ausleihen (muss ein  paar Steine holen). Er sagt mir, dass ich den jederzeit haben kann. Ich soll mir halt ein Kennzeichen mit meiner Nummer machen lassen. Ich habe nicht schlecht gestaunt....
Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass in "F" tatsächlich Zugmaschine und Hänger das gleiche Kennzeichen haben müssen (Beitrag von 2012).
Ist das echt wahr?

Danke Euch jetzt schon

Ralph:
wenn der Anhänger bis 500 kg zul. GG hat, braucht er keine eigene carte grise.
Er ist dann - bei einem in F zugelassenen Auto - automatisch mit dem Zugfahrzeug mitversichert.
Deshalb kommt da dann das Kennzeichen des Zugfahrzeuges dran.

Nase:
Bedeutet?
Ich muss mir tatsächlich für eine Fahrt mit einem geliehenen Anhänger ein Kennzeichen machen lassen?

guzzje:
Du kannst dir auch ein Schild malen.
Hauptsache gut lesbar, sicher befestigt und wetterfest.
Gruss
guzzje

Ralph:
Super Tip 😉
Das ist soweit ich weiß mittlerweise nicht mehr erlaubt ( war es das je ?)
kostet bis zu 750 € Strafe (plaque d‘immatriculation non homologue) !!
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F20319

Es kostet auch Strafe mit dem falschen Kennzeichen (zb vom Besitzer) zu fahren.
Mein Nachbar nimmt auch oft meinen Hänger und hat ein eigenes Schild dafür.

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