Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Nase am 20. März 2018, 10:54:52
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Ich wollte mir von einem Bekannten dessen Anhänger ausleihen (muss ein paar Steine holen). Er sagt mir, dass ich den jederzeit haben kann. Ich soll mir halt ein Kennzeichen mit meiner Nummer machen lassen. Ich habe nicht schlecht gestaunt....
Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass in "F" tatsächlich Zugmaschine und Hänger das gleiche Kennzeichen haben müssen (Beitrag von 2012).
Ist das echt wahr?
Danke Euch jetzt schon
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wenn der Anhänger bis 500 kg zul. GG hat, braucht er keine eigene carte grise.
Er ist dann - bei einem in F zugelassenen Auto - automatisch mit dem Zugfahrzeug mitversichert.
Deshalb kommt da dann das Kennzeichen des Zugfahrzeuges dran.
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Bedeutet?
Ich muss mir tatsächlich für eine Fahrt mit einem geliehenen Anhänger ein Kennzeichen machen lassen?
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Du kannst dir auch ein Schild malen.
Hauptsache gut lesbar, sicher befestigt und wetterfest.
Gruss
guzzje
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Super Tip 😉
Das ist soweit ich weiß mittlerweise nicht mehr erlaubt ( war es das je ?)
kostet bis zu 750 € Strafe (plaque d‘immatriculation non homologue) !!
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F20319
Es kostet auch Strafe mit dem falschen Kennzeichen (zb vom Besitzer) zu fahren.
Mein Nachbar nimmt auch oft meinen Hänger und hat ein eigenes Schild dafür.
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oha,
bei uns sind noch etliche Hänger (gerade für Dechetteriefahrten) mit selbstgebastelten Schildern unterwegs.
Sind aber immer das korrekte Abbild des Zugfahrzeugs.
Danke für die Aufklärung!
Gruss
guzjje
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Ist das heute 2023 auch noch erlaubt. Habe ein Deutsches Kennzeichen und möchte mir beim Nachbarn einen Hänger ausleihen? Müsste alsi mein D Kennzeichen anbringen?
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@CP,
Ralph hat alles richtig geschrieben.
Es ist nicht erlaubt mit einem Fahrzeug (deutsches Kennzeichen) einen Anhänger bis 500 kg zul. GG und einem französischen Kennzeichen zu fahren.
Anders verhält es sich, wenn der Anhänger eine Carte grise hat, dann ist das Gespann erlaubt.
Auch erlaubt ist die Kombination von einem Fahrzeug mit franz. Kennzeichen und einem
in D zugelassenen Hänger.
Gruß
Saarbrücker
PS: Mein Nachbar und ich haben uns gemeinsam einen Anhänger gekauft.
Jeder hat eigenes Nummernschild, dass je nach Bedarf mit Magnet befestigt wird.
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Ich möchte ergänzen: selbst wenn er eine eigene Carte Grise hat, muss er nicht unbedingt versichert sein. Verstanden hab ich das nicht, aber Koelzer sagte mir, dass das zugehörige Fahrzeug ja nicht mehr im Bestand sei, deshalb sei die Assurance hinfällig :anixwissen: