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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Mark am 06. Juli 2013, 11:06:33

Titel: Anhänger Kennzeichen
Beitrag von: Mark am 06. Juli 2013, 11:06:33
Hi,
ein Anhänger unter 500kg zGG darf/muss ja in F das Kennzeichen des Zugfahrzeugs haben.

Wie ist das aber, wenn ich zwei verschiedene Zugfahrzeuge habe?
Muss ich dann jedesmal das Kennzeichen wechseln?

Wenn ja-ist es noch erlaubt, wie früher die Kennzeichen "selbst zu malen"?

Gruß
Mark
Titel: Re: Anhänger Kennzeichen
Beitrag von: banjo am 06. Juli 2013, 11:09:01
Ja, wechseln.

Malen? Eher nicht. Man sieht keine gemalten mehr rumfahren.
Titel: Re: Anhänger Kennzeichen
Beitrag von: Traene am 07. Juli 2013, 10:18:48
Nein, der Hänger bekommt seine eigenen Papiere (auf die Sous-Prefecture, mit COC und Kaufvertrag) und damit seine eigene Nummer. Allerdings ist er in der Haftpflicht mit eingeschlossen.

Die Edith meint, ich hätte das "unter" mit "über 500kg" verwechselt.  :pfeif: Obiges wurde mir also für meinen über-500kg-Hänger mitgeteilt. Allerdings: wie soll man die Schilder wechseln, wenn sie doch immer genietet sein sollen?
Titel: Re: Anhänger Kennzeichen
Beitrag von: banjo am 07. Juli 2013, 12:24:57
unter 500kg: Zulassungs- und Versicherungsfrei, KZ des Zugfahrzeugs
über 500 kg: eigene Zulassung, Versicherungsfrei
über 750kg: eigene Zulassung und Versicherung, Führerscheinklasse E/B erforderlich
http://www.carte-grise.org/mode_emploi_carte_grise_remorque.htm

Tja - genau genommen Nieten aufbohren, neu annieten oder halt doch separate Carte Grise besorgen.
Titel: Re: Anhänger Kennzeichen
Beitrag von: Mark am 09. Juli 2013, 19:01:17
Tja - genau genommen Nieten aufbohren, neu annieten oder halt doch separate Carte Grise besorgen.

Wohl nicht-siehe hier: http://vosdroits.service-public.fr/F20319.xhtml

"Plaques des remorques
Toute remorque dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 500 kg
doit être munie d'une plaque d'immatriculation portant son propre numéro d'immatriculation.

Cette plaque doit être fixée en évidence, de manière inamovible, à l'arrière de la remorque.

Toute remorque qui n'est pas soumise à cette obligation doit être munie à l'arrière
d'une plaque d'immatriculation reproduisant le numéro du véhicule qui la tracte.
La plaque peut, dans ce cas, être amovible. "

Titel: Re: Anhänger Kennzeichen
Beitrag von: Ralph am 11. Juli 2013, 18:12:48
ich hab an meinem so ein Wechselrahmen - wenn ich den Hänger verleihe, einfach plaque raus, neue rein, fertig.