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Autor Thema: Anhänger in F - 130 kmh vs 90 kmh  (Gelesen 7592 mal)

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Offline moni

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Anhänger in F - 130 kmh vs 90 kmh
« am: 24. Mai 2015, 16:41:15 »
Hallo Ihr Lieben,
Ich schon wieder mit der nächsten Anhängerfrage ...

Wir haben nun also einen neuen Anhänger (erst doch mal in D zugelassen, wird dann im Winter auf F umgemeldet).
Der Anhänger ist groß, das Auto ist groß, unser Wissen ist offensichtlich eher klein. :anixwissen:

Ist es korrekt, dass bei einem zulässigen Gesamtgewicht von Hänger und Zugfahrzeug über 3500 kg die Maximalgeschwindigkeit in F dann nicht 130 kmh, sondern 90 kmh ist?  :police: Könnte das jemand bitte bestätigen oder - noch viel lieber - wiederlegen?

Danke für Eure Hilfe!
moni

Offline Sniper

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Re: Anhänger in F - 130 kmh vs 90 kmh
« Antwort #1 am: 26. Juni 2015, 08:32:49 »
Mir erzählte ein Franzose, daß es bei einem Anhänger über 2000kg  so wäre.

Offline B4N4N3

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Re: Anhänger in F - 130 kmh vs 90 kmh
« Antwort #2 am: 09. August 2015, 10:47:21 »
Nicht vergessen, dass ihr den Hänger, sollte er mehr als 500 kg wiegen, eurer Autoversicherung melden müsst. Gehe jetzt mal davon aus, dass euer Auto in F zugelassen ist.

Offline Ralph

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Re: Anhänger in F - 130 kmh vs 90 kmh
« Antwort #3 am: 09. August 2015, 22:46:54 »
Nicht vergessen, dass ihr den Hänger, sollte er mehr als 500 kg wiegen, eurer Autoversicherung melden müsst. Gehe jetzt mal davon aus, dass euer Auto in F zugelassen ist.

Der Hänger ist in D angemeldet und versichert....also passt Deine Antwort nicht ganz ^^
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Ralph

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Re: Anhänger in F - 130 kmh vs 90 kmh
« Antwort #4 am: 09. August 2015, 22:51:16 »
Hi Moni,

hast Du´s schon gegoogelt ?
Nachdem sich hier noch keiner gemeldet hat - in der Anlage die Geschwindigkeitslimits mit Anhänger in Europa. (Liste entfernt - war falsch)

Gruß

PS: zu Deiner Frage: Gesamt über 3,5 - 12 to auf der Landstraße 80, Schnellstraße 100 und Autobahn 110
« Letzte Änderung: 10. August 2015, 18:38:39 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline soso

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Re: Anhänger in F - 130 kmh vs 90 kmh
« Antwort #5 am: 10. August 2015, 11:18:27 »
Hi Moni,

hast Du´s schon gegoogelt ?
Nachdem sich hier noch keiner gemeldet hat - in der Anlage die Geschwindigkeitslimits mit Anhänger in Europa.

Gruß

PS: zu Deiner Frage: Gesamt über 3,5 - 12 to auf der Landstraße 80, Schnellstraße 100 und Autobahn 110
Nicht ganz.
zulässiges Gesamtgewicht Zug >3,5to: Autobahn 90 / Landstraße 80 / Ort 50  (über 12 to: 60 Landstraße)

( Code de la route R413-8 - http://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?cidTexte=LEGITEXT000006074228&idArticle=LEGIARTI000028436426 )

Dazu kommt daß "deutscher" Anhänger (Nummerschild) bauartbedingt auf eine max. Geschw. 80km/h zugelassen sind (bzw.100km/h)- wird den Flic nicht interesiseren, aber wenn damit bei 130 Unfall gebaut wird, wird die deutsche Versicherung nicht zahlen.  (Wobei Frage ist ja, ob bei frz.Zugfzg nicht die franz.Versicherung zahlen muß(siehe unten) - kann allerdings sein, daß die wegen der max 80Zulassung sich genauso drücken kann/will/Ärger macht)

Nicht vergessen, dass ihr den Hänger, sollte er mehr als 500 kg wiegen, eurer Autoversicherung melden müsst. Gehe jetzt mal davon aus, dass euer Auto in F zugelassen ist.

Der Hänger ist in D angemeldet und versichert....also passt Deine Antwort nicht ganz ^^
Warum paßt die Antwort nicht? Bei Gespannen haftet in FR die Versicherung des Zugfahrzeuges (also sobald angehängt kommt die Anhängerversicherung für keine Schäden auf - Anhängerversicherung haftet ausschließlich für abgestellt bspweise wenn er den berg runterollt). Galt in DE genauso bis 2010. Heute sind es dort jedoch genau 50:50 (Die deutsche Anhängerversicherung kommt im angehängten Zustand für maximal 50% des Schadens auf, egal ob er durch Hänger oder Zugfahrzeug verursacht). Also bleiben mit Sicherheit 50% an der franz. Versicherung Zugfahrzeug hängen, zumindest bei Unfall in DE. Bei Unfall in FR sind's mindestens 50%, warscheinlich sogar 100% (Hängt ab ob die Versicherungen in dem seltenen Fall das nach Regeln Herkunft Fzg(Anhänger) oder Ort des Unfalls ausgleichen...)  :pfeif:
  


Offline Ralph

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Re: Anhänger in F - 130 kmh vs 90 kmh
« Antwort #6 am: 10. August 2015, 18:36:28 »

zulässiges Gesamtgewicht Zug >3,5to: Autobahn 90 / Landstraße 80 / Ort 50  (über 12 to: 60 Landstraße)


Stimmt - da steht in der Liste was falsches....man darf nicht alles glauben was im Netz steht. Vielen Dank.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline B4N4N3

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Re: Anhänger in F - 130 kmh vs 90 kmh
« Antwort #7 am: 11. August 2015, 18:14:47 »
Nicht vergessen, dass ihr den Hänger, sollte er mehr als 500 kg wiegen, eurer Autoversicherung melden müsst. Gehe jetzt mal davon aus, dass euer Auto in F zugelassen ist.

Der Hänger ist in D angemeldet und versichert....also passt Deine Antwort nicht ganz ^^

Ein kurzer Blick in die grüne Versicherungskarte bringt hier Klarheit. Unter Punkt 7 steht dort bei mir klar:

avec remorque limitee a 500 kg

Würde mich interessieren, was dort bei anderen steht.

Offline Ralph

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Re: Anhänger in F - 130 kmh vs 90 kmh
« Antwort #8 am: 12. August 2015, 01:06:26 »
bei mir steht da 750 kg....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz