Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: stefan85 am 16. Februar 2017, 20:51:40
-
hi leute :-)
ich weis das Anhänger <500kg weder ein Nummernschild noch sonst irgendwelche papiere brauchen. Aber ich habe auch mal was gelesen dass Anhänger unter 800 kg keine Zulassung brauchen aber das Nummernschild des Zugfahrzeugs angebracht sein muss. Nun ist die Frage ob das so wirklch stimmt ob diese Anhänger dann zur c.t. müssen und was für unterlagen mitgeführt werden müssen. Konkret dreht es sich um einen gebremsten 650 kg anhänger meines vaters. Darf dieser Anhänger dann auch wirklich zwischenzeitlich in der restlichen EU (inkl. D) bewegt werden?
Ich habe noch einen 1200 kg anhänger (gebremst) weis jemand wie hoch die steuer und versicherung ca sind? wie oft müssen die zur ct?
vg und danke :-)
-
ich weis das Anhänger <500kg weder ein Nummernschild noch sonst irgendwelche papiere brauchen.
Entschuldige, aber Da weißt du leider falsch. Anhänger unter 500kg brauchen selbstverständlich ein Nummernschild (daß des Wagens), müssen nur homologisiert (abgenommen) sein, brauchen aber keine eigene Carte Grise. Anhänger mit 500kg und darüber brauchen eine eigene Carte Grise + Versicherung. Eine 800kg Grenze gibt's nicht wirklich. Papiere (Carte Grise/Versicherung) muß man bei der Kontrolle natürlich dabeihaben.
-
Was würde den so eine Versicherung ungefähr kosten ?
-
Wenn der Anhänger vor BJ 1969 ist, liegt die Grenze für Zulassungsfreiheit bei 750kg.
(dürfte wohl eher selten vorkommen :D )