Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Eliott am 04. Mai 2014, 21:31:31
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Hi,
bin gerade etwas verwirrt.
Habe eine Route beim ADAC ausdrucken lassen und da steht für Frankreich die Mitführpflicht des Alkoholtesters.
Ich dachte nachdem das Thema einige Male verschoben wurde, wäre es keine Pflicht mehr.
Wisst Ihr genaueres?
Grüße
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Eigentlich soll der Test immer noch mitgeführt werden , allerdings wird es keine Strafe mehr geben , wenn man keinen Test dabei hat .
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Hallo,
es ist derzeit so: man muss so ein Ding haben, wenn man aber keines hat, dann gibt es keine Strafe oder sonstige negative Konsequenzen. Das ist eine sehr seltsame Regelung, aber so steht es bei:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F19459.xhtml
(Abschnitt Éthylotest)
Gruß Mathis
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Auch nach F einreisende GB's bekomme die Info: Test sind mitzuführen
Ich hab hier mal rumgeschaut, wenn es welche zu kaufen gibt (bei Leclerc sogar als solde für 50cts) ist das exp. sehr sehr kurz...
bei denen von Leclerc 12/2014....
Und wie sollen Ausländer diese franz. Regelung verstehen .... für sie heißt es, Mitnahmepflicht....
Engl. Freunde haben mich gebeten, ihnen für Juli 2014 (da ist der alte Test ungültig) einen neuen zu besorgen.... :anixwissen: