Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)  (Gelesen 15362 mal)

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Offline sasa_obu

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #30 am: 22. August 2020, 23:38:09 »
Ach so ist das, wäre ja auch schon fast zu schön gewesen, wenn eine Kopie ausreichend gewesen wäre.

Aber nur damit es keine Missverständnisse gibt:
Ich habe zu keinem Zeitpunkt versucht die Bank zu täuschen. Ich habe denen (telefonisch und schriftlich) sogar ausdrücklich mitgeteilt, dass es in Frankreich kein mit der dt. Zulassungsbescheinigung Teil 2 vergleichbares Dokument gibt und dass die dt. Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit der Ummeldung nach Frankreich ungültig wird. Da sie mir aber bereits im Februar schriftlich schon bestätigt haben, dass sie mit der Anmeldung in F einverstanden sind, sofern meine Bankverbindung in D bestehen bleibt (da hatten die aber wohl wirklich gedacht, dass das nix anderes als eine Ummeldung auf eine andere Adresse in D ist und sich an der Zulassungsbescheinigung 2 bis auf die Adresse nix ändert) kommen sie aus der Sache  jetzt halt nur schlecht wieder raus ohne völlig ihr Gesicht zu verlieren ...

Auf jeden Fall muss ich dann wohl am Montag nochmal mit der Bank telefonieren ... Wenn die ihre schriftlich erteile Zusage jetzt dann doch widerrufen, fände ich das aber höchst unprofessionell.

Wenn es ganz dumm läuft muss ich dann wirklich einen Barkredit bei meiner Bank in F aufnehmen um damit das Auto bei der Autobank in D abzulösen.
Oder ich melde es auf meine Mutter um die noch in D lebt (vorausgesetzt die Bank in D erlaubt das) - wollte ich zwar eigentlich nicht, aber da ich das Auto wahrscheinlich eh nur noch ca. 1 Jahr fahren möchte, wäre das unter Umständen wirklich die einfachste & günstigste Lösung. Dann könnte ich mir nächstes Jahr das neue Auto direkt hier in F kaufen und hätte dann den ganzen Stress mit der Ummeldung nicht.

Mal sehen was die Bank am Montag sagt.

Und ja, dass ich mit einem abgemeldeten Auto nicht mehr fahren darf war mir eigentlich klar, auch dass es alternativen gibt :) Wollte nur nochmal nachhaken ob ich nicht evtl. doch etwas falsch verstanden habe.

Vielen lieben Dank für die Aufklärung!

Das wäre sonst ganz schön dumm ausgegangen wenn ich das ohne die Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 versucht hätte.

Viele Grüße

Aleksandar

Offline KarinS.

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #31 am: 24. August 2020, 14:17:15 »
Hallo zusammen, ich habe auch eine Frage bzgl. Kauf in Deutschland und Zulassung in Frankreich.
Da wir das KFZ nicht sofort fahren müssen, wollten wir es auf unserem Grundstück
in der Garageneinfahrt abstellen, nachdem es in Deutschland abgemeldet wurde.
Ist das in Frankreich erlaubt?
Vielleicht kennt sich da jemand aus?

VG

Offline Mark

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #32 am: 28. September 2020, 11:52:29 »
Erlaubt ist das wohl nicht, denn in F werden einem Kfz die Kennzeichen "auf Lebenszeit" zugeteilt und werden fest am Fzg vernietet.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass da irgendwer deswegen die Flics ruft.

Offline Saarbrücker

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #33 am: 28. September 2020, 17:54:24 »
Da das Fahrzeug auf Privatgrundstück steht, wird es keine Probleme geben.
Das Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum, die nicht regelmäßig bewegt werden, ist nicht erlaubt.

Offline franzimoe

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #34 am: 29. Oktober 2020, 11:38:29 »
Hallo,

wir sind auch am überlegen ein Auto in D zu kaufen und in F zuzulassen.
Allerdings schauen wir eher nach Autos die schon älter sind. Lohnt sich das überhaupt noch?
Gestern habe ich einen grand scenic angeschaut. Der ist von 2005.
Auf der Seite https://www.carte-grise.org/calcul_cout_carte_grise.php habe ich mal einen Versuche gestartet um an den ungefähren Preis für die carte grise zu gelangen.
Kann ich davon ausgehen dass die dort gelachte Aussage von um die 300€ stimmt? Nicht dass es nachher 3000€ werden :/
Das würde sich natürlich überhaupt nicht lohnen.
Wir fahren sehr sehr wenig mit dem Auto. Deshalb wollen wir nicht so viel Geld ausgeben...coc Papiere müsste ich auch noch beantragen.

Freue mich über Antworten :)
Viele Grüsse Franzi

Offline Ralph

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #35 am: 29. Oktober 2020, 13:15:46 »
Das mit dem Auto kaufen wird ein bisschen schwierig in den nächsten Wochen.
Es sollte möglichst dafür schon eine COC geben - sonst musst Du wieder die alte Procedur abwickeln (Attestation de confirmite vom franz. Importeur oder über die DRIRE).
Ging die COC verloren muss man eine Kopie von Hersteller besorgen. Die kostet meist .....
Am besten der Verkäufer hat sie noch. das ist immer meine erste Frage (suche auch gerade).
Vor 2008 braucht man sich keine großen Sorgen wegen der Kisten machen. Danach gehts nach CO2 Ausstoß. Mein 16 jahre alter ML270 CDI kostete den Nachbesitzer 174 € für die Carte Gris.
viel Glück bei der Suche.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline franzimoe

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #36 am: 30. Oktober 2020, 23:00:40 »
Danke Dir Ralph für Deine Antwort :)

Ebenso viel Erfolg!

Offline Ralph

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #37 am: 16. Juli 2021, 16:29:17 »
Ein kleines Update - für unseren Neue Gebrauchten brauchte die ANTS diesmal gerade mal 15 Tage um von D nach F umzusiedeln.
Das hat mich nun echt einmal erstaunt.

Und zum ersten Mal musste ich auch „Strafe“ zahlen für einen Euro6 Diesel von 2019 mit 134 gr. Co2 - 240 € kostet der Spaß.

Wobei das dann ab EZ 1.2.20 richtig teuer wird, da dann die WLTP Werte zählen.
« Letzte Änderung: 17. Juli 2021, 09:26:43 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline fred

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