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Autor Thema: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)  (Gelesen 15358 mal)

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Offline jauno

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #15 am: 16. November 2019, 12:52:52 »
Hallo Moni. Hat bei mir 5 Wochen gedauert. Um wie viel steigen denn die Gebühren?
Naturalisé en 2017

Offline moni

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #16 am: 17. November 2019, 15:38:16 »
Hi Jauno,
Hier findest Du die neue Tabelle ab 1.1.2020: https://www.automobile-magazine.fr/asset/cms/167130

Der Malus geht schon ab 110g CO2 los (vorher 117) und da ist der Malus 50 EUR (statt vorher 35 EUR).
Bei 128g CO2 gibt es wohl die stärkste Erhöhung mit 7-fachem Malus im Vergleich zu 2019. So steht es bei uns in der Zeitung.

Sonntägliche Grüße
moni

Offline jauno

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #17 am: 17. November 2019, 16:00:06 »
Hi Jauno,
Hier findest Du die neue Tabelle ab 1.1.2020: https://www.automobile-magazine.fr/asset/cms/167130

Der Malus geht schon ab 110g CO2 los (vorher 117) und da ist der Malus 50 EUR (statt vorher 35 EUR).
Bei 128g CO2 gibt es wohl die stärkste Erhöhung mit 7-fachem Malus im Vergleich zu 2019. So steht es bei uns in der Zeitung.

Sonntägliche Grüße
moni

Ganz schön happig. Aber es gibt ja 10% Rabatt für jedes Jahr seit der Zulassung. Deutsche SUVs un d dicke Schiffe sind dann wohl icht mehr fahrbar in F.
Gruß
Norbert
Naturalisé en 2017

Offline Ralph

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #18 am: 19. November 2019, 12:52:15 »
Also ein paar Sachen muss man zu dem vorgenannten doch sagen.

Die Gebühren für die Zulassung steigen keineswegs. Die CO2 Grenzwerte werden nur von Jahr zu Jahr immer weiter runtergesetzt.
Diese Entwicklung gibt es bereits seit 2008.
Wenn ich aber ein Auto Bj. 2010 mit x gr. Co2 zulasse ist es egal ob ich es im Dezember 2019 oder im Januar 2020 zulasse.
Damit es hier keine Überraschungen gibt hab ich ja die gültige Tabelle veröffentlicht.

Und das ist auch kein Bonus/Malus....sondern die CO2 Steuer.
Das sieht man auch daran das auf der Tabelle kein „Bonus“ augeführt ist. Bonus /Malus betrifft nur Neufahrzeuge.


« Letzte Änderung: 19. November 2019, 12:58:45 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline moni

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #19 am: 19. November 2019, 14:22:17 »
Naja, Ralph. es geht nicht nur um Neuwagen, sondern um die erste Zulassung eines Fahrzeugs in Frankreich, also geht es genauso im gebrauchte Importfahrzeuge. Und daran hatte diese Konversation ja angeknüpft. Ob man es nun CO2-Steuer oder Zulassungsgebühr nennt, gemeint sind die Kosten, die bei der ersten Zulassung eines Fahrzeugs in Frankreich anfallen.

Und die Franzosen bezeichnen die erhöhten Gebühren bei hohem CO2-Ausstoß als Malus. Der Artikel, den ich in der Zeitung gelesen hatte war betitelt "2020: forte hausse du malus!"

Auch ist es doch egal, wie man es ausdrückt, ob die gleichen Kosten für weniger CO2 stehen oder höhere Kosten bei gleichem CO2. Der maximale Malus wurde nun ab 173g CO2 auf 12500 EUR gesetzt, also 2000 EUR höher als bisher. Das ist doch ganz klar eine Erhöhung der Kosten (wen auch immer es treffen mag).

ciao
moni

Offline Ralph

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #20 am: 19. November 2019, 15:26:37 »
Die CO2 Steuer fällt nicht nur beim Import an.....und auch nicht nur einmal....
Das ist der Unterschied zu Bonus/Malus.
Von daher finde ich es nicht ganz egal wie man was nennt.  :pfeif:
Sonst verliert man schnell den Überblick.
Unterm Strich betrachtet zählt natürlich das Ergebnis.

Frankreich macht das was sich Deutschland nicht traut....
Für den Normalbürger wird es immer schwieriger und teurer Auto zu fahren.
Zumal am 1.1. schon wieder der Sprit teurer wird.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Saarbrücker

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #21 am: 19. November 2019, 19:09:23 »
Hallo Moni und Ralph,
schaut doch mal in das Thema von mir: Mal wieder Bonus - Malus.
Dort findet ihr eine Antwort vom Europäischen Verbraucherzentrum auf eine Anfrage von mir und einen Link zur Kostenberechnung.

Es geht um 2 Dinge:
Malus écologique und die Taxe CO2. Diese wird jedes Jahr um 10 % gekürzt.

vielleicht hilft das ja ein wenig.

Gruß
Saarbrücker

Offline -Johannes-

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #22 am: 16. August 2020, 00:29:07 »
Habe mir jetzt WW plaques machen lassen. 15 Minuten beim agent allerdings happige 127 € incl. plaques.
Ich habe meine aktualisierte Anleitung als PDF nochmals angefügt.
Mein agent wirbt auch damit, dass man die endgültige CG unter 30 Minuten bekommt. Ich vermute, das gilt nur für Fahrzeuge, die in F gekauft worden sind. Diese 4-5 Wochen Wartezeit sind ja schon enorm und es wäre eine Sauerei, wenn das für agences nicht gilt, nur für Privatpersonen. Oder trifft das nur für Importfahrzeuge zu? Weiß jemand was?
Salutations
Norbert

Hallo zusammen,

ich bin neu in diesem Forum, auf das ich bei meiner mittlerweile schon verzweifelten Recherche gestoßen bin. Ich hoffe, es ist in Ordnung, dass ich diesen alten Thread noch einmal nach oben hole. Aber das, was hier diskutiert wurde, passt perfekt zu meinem Anliegen.

Ich bin zwar kein klassischer Grenzgänger, meine Familie besitzt aber seit 45 Jahren ein Ferienhaus im Drôme provençale. Wir gar nicht mal mehr so jungen Kinder würden nun gerne vor Ort dauerhaft ein Auto stationieren, um nicht jedes Mal 1.000 Kilometer pro Strecke auf der Autobahn zu verbringen, sondern gemütlich und umweltfreundlich mit Thalys und TGV anreisen zu können und dabei flexibel zu sein.

Mein spezieller Anlass, mich nun endlich drum zu kümmern, ist eine Elternzeit ab April 2021. Für 6-8 Wochen kommt es halt nicht wirklich in Frage, sich ein Auto zu mieten. Hier in der Großstadt in Deutschland habe und brauche ich keines. Auf dem Land in Frankreich ist das was anders.

Obwohl ich sehr gut französisch spreche und auch mit Behördenseiten auf französisch gut klarkomme, bin ich an meine Grenzen gestoßen, was die Zulassung eines aus Deutschland importierten Gebrauchtwagens betrifft. Teilweise schienen mir die Informationen auch widersprüchlich.

Deshalb hilft mir die Zusammenstellung von jauno schon einmal sehr. Die härteste Nuss, die ich bisher zu knacken hatte, ist die Registrierung bei France Connect. Ist die für Menschen ohne dauerhaften Wohnsitz in Frankreich überhaupt möglich? Hier wurde ja schon gesagt, dass das nur mit einer französischen Sozialversicherungsnummer ginge. Die habe ich ganz sicher nicht. Auch die anderen Zugangswege schienen mir versperrt. Ich habe zwar einen Mobilfunkvertrag, aber bei Bouygues und nicht bei Orange. Über impots.gouv.fr kam ich mit der Steuernummer der taxes foncieres auch nicht weiter, ohne mich vor Ort zu präsentieren. Für die Identifizierung über La Poste braucht es einen französischen Ausweis. Gibts da irgendeinen Weg?

Ein justificatif de domicile für das Haus wäre kein Problem. Ginge es denn auch mit einem
Nachweis eines deutschen Wohnsitzes? Das hielte ich für klüger, weil man mich die meiste Zeit des Jahres halt unter dieser Adresse zu packen kriegte.

Was tun, wenn es keinen Zugang zu France Connect für mich gibt? Ich könnte die immatriculation bei einem professionnel habilité machen, also in einer Agence. Ich habe aber gelesen, dass das nur mit schon in Frankreich zugelassenen Autos geht. Stimmt das?

Ich würde auch, wenngleich es weniger Charme hätte, mit einem deutschen Kennzeichen dauerhaft fahren und das Auto bei Bedarf grenznah nach Deutschland zum TÜV fahren. Aber das ist ja nicht erlaubt, wenn das Auto dauerhaft in Frankreich bleiben soll.

Letzte Frage: Wenn ich genau weiß, was ich zu tun habe und ca. 6-8 Wochen vor Ort bin, gibt es dann eine realistische Chance, in dieser Zeit alles über die Bühne zu bringen?

Entschuldigt den Roman. Ich freue mich auf Eure Antworten.

Bonne nuit!

Offline Ralph

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #23 am: 16. August 2020, 01:18:42 »
Hallo Johannes,

da man selber Autos nur noch online zulassen kann wird es wahrscheinlich sehr schwer für Dich das selber zu tun.
Du brauchst bei France Connect entweder eine französische Steuernummer oder eine französische Sozialversicherung / bzw. Krankenversicherung.
Bei der Post könntest Du Dich auch mit einem deutschen Pass legitimieren.
Dazu mußt du aber unter der französischen Adresse anzutreffen sein.
Zu einer deutschen Adresse kommt die natürlich nicht.
Mit der Grundsteuernummer sollte es gehen - aber Du mußt zuerst beim FA einen Onlineaccount anlegen. Dann ginge das auch mit France Connect.
Aber am einfachsten geht das alles über eine Agentur. Die kümmern sich um alles.
Die meisten Autohäuser oder Werkstätten machen das auch.
Wenn Du in F ein Auto kaufst dauert die Ummeldung 1-2 Tage.
Kommt das Auto aus der EU dauert es im Moment ca. 4-5 Wochen.
In der Zwischenzeit kann man mit einer WW Nummer fahren - das ist das franz. Kurzzeitkennzeichen. Du brauchst dafür aber auch hier in F eine Versicherung.
Die brauchst Du aber sowieso.
Im Grunde genommen lohnt es sich das Auto in F zuzulassen da Du die Steuer nur einmal bezahlst - bei der Zulassung.

Hier gibts Infos https://www.cec-zev.eu/de/themen/autofahren-in-frankreich-praktische-verbrauchertipps/fahrzeugzulassung-in-frankreich/

Wenn Du jemanden kennst der einen Account bei ANTS hat kann er auch das Auto für Dich zulassen. Nachbarn zb.......
« Letzte Änderung: 16. August 2020, 01:28:45 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline -Johannes-

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #24 am: 16. August 2020, 07:48:24 »
Hallo Ralph,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Infoseite hatte ich auch schon gefunden. Aber bei ANTS hörte der Spaß dann auf.

Die Idee, das über Freunde oder Nachbarn zu machen, ist gut. Die werde ich mal im Hinterkopf behalten.

Sollte ich mit einem in Deutschland gekauften Auto kommen (und ich bin da ehrlich: da geht’s vor allem ums Geld, ein Franzose wird’s sowieso), dann scheint mir das über die Agence aber angenehmer. Mit allen Papieren einmal hin, WW-Kennzeichen bekommen und wenn es so weit ist dann auch die endgültigen.

Lässt sich die französische Versicherung dann auch in der Agence abschließen oder geht das ggf. schon vorher?

Sagt die immatriculation auf meinen Namen eigentlich schon etwas darüber aus, wer das Auto fahren darf oder ist es wie in Deutschland, dass das eine Frage der Versicherung ist. Was hat es dann mit dem co-Titulaire auf sich, für den man die immatriculation auch machen kann?

« Letzte Änderung: 16. August 2020, 09:11:37 von -Johannes- »

Offline Ralph

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #25 am: 17. August 2020, 03:14:37 »
Das mit dem co titulaire weiß ich nicht. Bei uns läuft alles auf mich.
Fahren lassen kannst Du jeden der einen FS hat.
Nur die Versicherung will wissen wer fährt bzw. wie alt die Fahrer sind.
Die Versicherung würde ich da anfragen wo das Haus versichert ist. Gibt meist Rabatt.
Oder bei Deiner Bank falls Du eine in F hast.
Du brauchst auch eine Bestätigung Deiner dte. Versicherung wegen dem Schadensrabatt.
Normalerweise will die Agentur schon eine Vers. Bestätigung bei der WW Nummer.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline sasa_obu

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #26 am: 22. August 2020, 00:04:34 »
Ich hoffe es ist OK wenn ich mich in diesen Thread einklinke.

Ich bin ja bereits Ende Februar von D nach Strasbourg umgezogen. Hatte es gerade noch so geschafft die Sache mit der Grenzgängerbescheinigung beim Finanzamt zu erledigen, die Woche darauf wollte ich mich dann eigentlich um die Ummeldung meines Autos kümmern - aber dann kam Corona :(

Da ich dann zwischenzeitlich auch noch geschundheitliche Probleme (Diabetes Diagnose) hatte und meine alte Wohnung in Deutschland noch endgültig auflösen musste (was jetzt zum Glück endlich erledigt ist) ist mein Auto leider immer noch auf meine (mittlerweile aufgelöste) alte Adresse in Deutschland zugelassen.

Die Tatsache dass der Wagen finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 deshalb bei der Bank liegt macht das Ganze nicht einfacher. Die Bank hatte mir zwar schon im Februar schriftlich bestätigt, dass sie mit der Ummeldung nach Frankreich einverstanden sind, sofern meine Bankverbindung in D bestehen bleibt - nun hat sich aber leider herausgestellt, dass die "Experten" bei der Bank wohl tatsächlich der Meinung waren, dass eine Ummeldung nach Frankreich nix anderes ist als eine "normale" Ummeldung/Adressänderung innerhalb Deutschlands lol

Ich hab zwar schon viel zu dem Thema recherchiert, aber um so mehr man sucht um so mehr unterschiedliche/widerspüchliche Antworten findet man leider. Nachdem was ich verstanden habe wollte ich jetzt eigentlich so vorgehen:

-Zulassungsbescheingung 2 / KFZ Brief wurde von der Bank an die Zulassungstelle in Offenburg geschickt
-ich richte mir dieses WE einen France Connect Account ein (da in meinen Handy Vertrag bei Orange habe sollte das ja relativ problemlos gehen, soweit ich gelesen habe)
-am Montag morgen fahre ich zum Finanzamt in Strasbourg (wo ich auch schon wegen der Grenzgängerbescheinigung war) und lasse mir dort die "quitus fiscal" ausstellen (unter der Annahme, dass die Zulassungsbescheinigung 1, die Rechnung des Wagens sowie ein Wohnsitznachweise dafür ausreichend ist)
-am Donnerstag habe ich einen Termin in der Zulassungsstellen in Offenburg, dort melde ich das Auto dann ab und lasse Ausfuhrkennzeichen mit einer Gültigkeit von 30 Tagen ausstellen -auserdem werde ich in der Zulassungstelle um eine Kopie/Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bitten
-mit dieser Kopie des ZB1, der uitus fiscal" und den anderen Dokumenten sollte ich dann online bei ANTS die Anmeldung beantragen können
-bis die "durch" ist kann ich mit den dt. Ausfuhrkennzeichen sowohl in F als auch in D fahren und waehrend dieser Zeit wird meine französische Bankberaterin auch eine französische KFZ-Versicherung für mich abschließen - dafür braucht sie aber wohl zwingend eine Rabatt-Bestätiung meiner alten Versicherung in D, und diese will ich erst anfordern nachdem das Auto in D abgemeldet ist.

Bis heute morgen (als ich auf diesen Thread gestoßen bin) dachte ich eigentlich dass bei diesem Plan nicht viel schief gehen kann - dann habe ich hier voller Entsetzen gelesen, dass die Zulassungsanträge bei importierten Fahrzeugen 5-6 Wochen und mehr betragen. Da würde das 30 Tage Ausfuhrkennzeichen dann natuerlich nicht reichen um den Zeitraum zu ueberbruecken. Ein 60 oder gar 90 Tage Ausfuhrkennzeichen waere zwar theoretische eine Loesung, aber mit Vollkasko wuerde das dann mehr Kosten als eine "normale" Vollkasko-Versicherung fuer ein ganzes Jahr ... Und da das Auto noch nichtmal ganz 2 Jaher alt ist, möchte ich damit eigentlich nicht Wochenlang nur mit Haftpflicht herumfahren.

Habe auch schon gelesen, man soll das Auto in D erst abmelden, nachdem man es in F angemeldet hat - erscheint mir aber irgendwie unlogisch, da das Auto dann eine Zeit lang in D und in F voll (nicht nur mir Kurzzeit/Ausfuhrkennzeichen) zugelassen wäre. Geht das wirklich?

Wie würdet ihr das machen?

Danke und liebe Grüße

Aleksandar

Offline Ralph

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #27 am: 22. August 2020, 00:50:04 »
Hallo Aleksandar,

bist Du sicher das Dir die Zulassungsstelle in Offenburg den Fahrzeugbrief aushändigt?
Bei einem finanzierten Auto hat die deutsche Bank nämlich danach keinen Zugriff mehr auf das Auto.
Falls das ein Problem wird evt. über eine Kreditablösung durch eine französische Bank nachdenken.

Falls das kein Problem ist würde ich das Prozedere so machen:
-Falls der deutsche TüV älter als 6 Monate ist zum TüV gehen und neu machen (es sei denn das Auto ist unter 4 Jahre alt, dann brauchst Du keinen TüV).
- Auto in OG abmelden
- in F zu einer Garage gehen und ein WW Kennzeichen holen
- Versicherung holen und in der Zwischenzeit die dte. Vers. Bestätigung holen
Damit kannst Du erst mal 3 Monate fahren
- Dann QF beim Finanzamt holen
- Über ANTS den „Zuzug“ des Autos melden (une autre demande), da das ja kein Kauf ist.
  (Unterlagen hochladen: COC, Dte. Papiere, Wohnsitznachweis, QF, Control technique D oder   
  F, Pass, wahrscheinlich Abmeldebescheinigung, cerfa13750)
Alternativ das Ganze bei einer Agentur oder Garage machen.
 
Die WW Zulassung kostet inkl. Schilder ca. 100- 120 € + Versicherung.
Das ist sicher günstiger als ein 3-monatiges Ausfuhrkennzeichen.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline sasa_obu

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #28 am: 22. August 2020, 19:01:00 »
Hallo Ralph,

danke für deine ausführliche Antwort :) Trotzdem habe ich immer noch Fragen :(

-die original Zulassungsbescheinigung 2 werden mir die in der Zulassungsstelle in Offenburg ganz sicher nicht aushändigen - ich hoffe aber dass die mir davon eine Kopie/Scan machen können
-da die Anmeldung in F ja so wie so online erfolgt, sollte für diesen Zweck eine Kopie/Scan ja völlig ausreichen, oder sehe ich das falsch und ich brauche doch zwingend das Original-Dokument?
-TÜV ist kein Problem, da das Fahrzeug noch nicht mal 2 Jahre alt ist
-das mit den WW Kennzeichen in F hört sich ganz gut an, aber dafür brauche ich ja so wie ich dich verstanden habe schon eine französische KFZ Versicherung, oder? Meine französische Bankberaterin sagt aber sie kann diese für mich erst abschließen wenn sie die Rabatt-Bestätigung von der dt. Versicherung hat. Oder ist das eine spezielle Versicherung nur für die WW Kennzeichen (so wie bei dt. Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen) die mit der "normalen" endgültigen KFZ Versicherung nix zu tun hat? Falls ja, gibt es für solche WW Kennzeichen dann auch eine Vollkasko-Versicherung? Denn mit dem doch noch recht neuem Auto würde ich wie gesagt nur äußerst ungern Wochenlange mit nur Haftpflicht herumfahren.
-wenn ich das Auto erst in OG abmelde, dann kann ich danach damit ja nicht mehr nach F fahren um dort die WW Kennzeichen zu beschaffen?!

Liebe Grüße

Aleksandar




Offline Ralph

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #29 am: 22. August 2020, 21:26:59 »
Ja natürlich brauchst Du den Brief im Original.
Auch beim Quitus fiscal.
Du erklärst auch auf deine Ehre das Du die Papiere 5 Jahre bei Dir behälst.
Bei Verstößen dagegen verstehen die Franzosen keinen Spaß.
Für die WW Nummer brauchst Du auch Originale.
Was dachtest Du denn....

Du kannst Dein Auto versichern wie Du magst und was Du Dir leisten kannst.
Die Vers. für WW ist diesselbe wie später auch.
Dann hol Dir halt die Versicherungsbestätigung vorher.
Und nein - nach dem Abmelden darfst Du nimmer fahren.
Dafür gibts ja die Tram und Taxis.
Kein Mensch fährt zum Abmelden mit dem abzumeldenden Auto.

Und spätestens wenn die Franzosen dem KBA die Zulassung in F mitteilt erfährt
auch Deine Bank das Ihr Kraftfahrzeugbrief für sie als Sicherheit wertlos ist.
« Letzte Änderung: 22. August 2020, 21:59:33 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz