Hallo Saarbrücker,
Was ich damit meinte, ist:
- eine Berufsrechtsschutz-Versicherung, die ich in Frankreich abschließe, kümmert sich nicht um Belange in Deutschland (wenn man in D arbeitet und in F wohnt)
- umgekehrt ist es dann so, dass eine deutsche Rechtsschutzversicherung (egal für was), mich nicht mehr versichert, wenn ich in Frankreich wohne
- bei manchem Grenzgänger spielt es auch für die Verkehrs-RV eine Rolle, nämlich bei denen mit in D zugelassenem Firmenwagen.
Es ist irgendwie verständlich, dass sich die RVs eines Landes nicht mit den Gesetzen des anderen Landes plagen wollen. Aber es lässt sich halt für Grenzgänger nicht mehr alles absichern.
Gut ist in Frankreich, dass bei praktisch jeder Versicherung (Auto, Haus) gleich eine Rechtsschutzversicherung dabei ist. Für mich ist es allerdings schwer, herauszufinden, was die alles abdeckt, insbesondere im Vergleich zu einer deutschen RV.
Und trotz regelmäßiger Französischkurse reichen meine Sprachkenntnisse sicher noch lange nicht, um sinnvoll mit einer RV zu diskutieren, wenn mal ein Schadensfall eintritt. Das ist in der Muttersprache schon schwer genug, aber doch besser machbar.
Schönen Abend,
moni