Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Achtung !!! dt. Strafzetteln kommen jetzt nach FR  (Gelesen 24622 mal)

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Offline -Helmut-

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Re: Achtung !!! dt. Strafzetteln kommen jetzt nach FR
« Antwort #30 am: 08. August 2009, 22:18:22 »
ich muss mich nun langsam wundern über die Einstellung so mancher hier zum Thema.

Im vierten Absatz von Autor Schwenker82 postiluiert dieser seine Sichtweise und redet auszugsweise von ---> ......sieht zur Zeit so aus, ......könnte sein dass, ..... werden kann.

Vom Prinzip her ist diese Sichtweise richtig, .......könnte, kann usw.
Wenn man dumm genug ist, die jeweiligen Staatsorgane also vorangig Ordnungsstrebend an zu sehen und übersieht, dass diese "Organe" meistens nur einen Auftrag erledigen, Geld einzutreiben, egal wie.
Es dürfte bekannt sein, dass sich Bund, Länder und Gemeinden neben zig Sorten Steuern ihren Säckel auch mit "Ordnungswidrigkeiten" auffüllen wollen.
Wer also ein braver Bürger sein will, sollte ohne groß zu überlegen jeden Strafzettel zahlen.

Wer clever sein will, sollte jede sich anbietende Möglichkeit nutzen, sein Geld für sich zu behalten. Für willige Menschen bietet das juristische System etliche Möglichkeiten, es ist nur aufwändiger als einfach zu zahlen.

Im Saarland hat sich verwaltungstechnisch einiges getan, was diese Sache um Bußgelder, Strafzettel usw betrifft.
Wer sich aber mehr um die Ergebnisse einer Fußballmanschaft kümmert, dem entgehen solche Gewinn bringende Informationen eventuell.

Ich habe einem "Besucher" von uns per Info geholfen dass er seinen Führerschein behalten darf und anstatt einer zusätzlichen saftigen Geldsstrafe nur eine "Bearbeitungsgebühr" hat zahlen müssen.

Was heißt das für Euch?
Nun ganz einfach, eine Behörde kann nicht einfach nur einseitig in Erscheinung treten. Sie hat sich auch an etliches zu halten, was Bußgeldzahler eventuell übersehen.
Heißt mit anderen Worten, nicht jede "Forderung" ist berechtigt.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline maison

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Re: Achtung !!! dt. Strafzetteln kommen jetzt nach FR
« Antwort #31 am: 09. August 2009, 14:37:00 »
Ich habe einem "Besucher" von uns per Info geholfen dass er seinen Führerschein behalten darf und anstatt einer zusätzlichen saftigen Geldsstrafe nur eine "Bearbeitungsgebühr" hat zahlen müssen.


Hi Toyotafan,

wieso meldest du kein Gewerbe an und machst dich zum Anwalt für diejenigen die in des Rechtstaates Ungnaden gefallen sind?

Komm lege mal los, was ist deine Geheimmittel für die,die in Ungnaden gefallen sind?

Offline Schwenker82

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Re: Achtung !!! dt. Strafzetteln kommen jetzt nach FR
« Antwort #32 am: 09. August 2009, 17:20:12 »
Ich habe einem "Besucher" von uns per Info geholfen dass er seinen Führerschein behalten darf und anstatt einer zusätzlichen saftigen Geldsstrafe nur eine "Bearbeitungsgebühr" hat zahlen müssen.


Hi Toyotafan,

wieso meldest du kein Gewerbe an und machst dich zum Anwalt für diejenigen die in des Rechtstaates Ungnaden gefallen sind?

Komm lege mal los, was ist deine Geheimmittel für die,die in Ungnaden gefallen sind?



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Nicht ganz masion,

nach seinen hochqualifizierten Äußerungen wir er, eher kein Gewerbe anmelden (denn er weiß jo auch wie dies geht!!)
- dann ist die Gewinnspanne höher *ggg*

gruß
vive la france

Offline -Helmut-

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Re: Achtung !!! dt. Strafzetteln kommen jetzt nach FR
« Antwort #33 am: 09. August 2009, 22:01:09 »
Schwenker, das mit den hochqualifizierten Äußerungen kannst du dir echt sparen.

Klassenkasper kenne ich zu genüge.

Im besagten Falle war es ganz einfach, da ist einer in einer 30er Zone mit 58 geblitzt worden. Für dich ist damit die Sache wohl gelaufen, die Schuld etc eindeutig. Somit aufgeben und sich um andere Dinge kümmern um die Kasper-Fans bei Laune zu halten.

Siehste, darin unterscheiden wir uns. Ich benutze meinen Verstand und Dinge, die sich eventuell anbieten.
I muss weder ein Gewerbe anmelden, noch mich zum Suppen- oder Klassenkasper machen, um anzukommen.

Ich greife in meine Sammlung von Zeitungsausschnitten, oder passende Bücher und schaue nach einem "Argument" das in besagtem Fall die Lösung erbringen kann.
Wenn man sich dafür nicht interessiert, sollte man keine vorlauten Bemerkungen machen.

Es gibt ein BGH Urteil, das aussagt, dass eine Gemeinde etc nicht einfach irgendwo ein Verkehrs-Schild hinstellen darf, sondern dafür gibt es genau definierte Vorschriften.
Und im Falle des Falles, hat die Gemeinde die Rechtfertigung dieser Entscheidung zu beweisen.
Es gab somit die Chance dass der Strafzettel usw zu unrecht ausgestellt wurde und somit nichtig ist.

Nur ein weil grüner Politiker in diesem Ort, dieser Straße sein Elternhaus stehen hat und dort gerne max 30 km/h haben will, ist das kein Zulassungsgrund für solches Schild.
Also ist diese Person nicht mit 58 in einer 30iger Zone gefahren, sondern 58 in einer 50iger.
Den Rest brauche ich dir doch nicht zu erklären, oder?

So junger Mann, nu hast du die A-Karte wegern vorlautem Rumstänkern.
Eigentlich müsstest du wissen dass es zwei Seiten in der Juristerei gibt. Anklage und Verteidigung.

Noch Fragen, oder provokative Bemerkungen deinerseits?   
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Offline Ralph

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Re: Achtung !!! dt. Strafzetteln kommen jetzt nach FR
« Antwort #34 am: 09. August 2009, 23:32:03 »
Also ich finde schon, daß man sich auch hier im Forum (wie im richtigen Leben) mit dem gebotenen gegenseitigen Respekt behandeln sollte.
Sicher handelt es sich um ein sehr emotionales Thema zu dem es unterschiedliche Sichtweisen und Ansichten gibt.
Es wäre schön - wenn wir trotzdem wieder zu eine sachlicheren Diskussion zurückkehren könnten.

Gruß Ralph


Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline -Helmut-

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Re: Achtung !!! dt. Strafzetteln kommen jetzt nach FR
« Antwort #35 am: 10. August 2009, 00:14:03 »
Komm schon Ralph, wer austeilt muss auch einstecken können.

Ich war sachlich, sah mich aber genötigt denjenigen eine Rüge zu erteilen, die meinen sich profilieren zu können indem sie Andere durch den Kakao ziehen.
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Offline Ralph

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Re: Achtung !!! dt. Strafzetteln kommen jetzt nach FR
« Antwort #36 am: 10. August 2009, 08:42:08 »
Hallo,

ich habe mit meinem Beitrag Alle Beteiligte gemeint......

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline maison

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Re: Achtung !!! dt. Strafzetteln kommen jetzt nach FR
« Antwort #37 am: 10. August 2009, 09:57:55 »
Hi Toyotafan,

ohne dir zu nahe treten zu wollen, wenn ich deine beiträge hier so lese frage ich mich schon das eine oder andere mal mit was für einem Gedankengut du dich so manchmal beschäftigst, sicherlich das eine oder anderemal erfolgreich.

gleich vorne weg ich möchte hier keine diskussion anfangen, aber deine Ansicht/en sind hier schon manchmal sehr extravagant und einseitig dargestellt. Menschen sind unterschiedlich und das ist gut so. aktzeptiere  auch andere die eben nicht auf deiner gedankeninsel leben auch und versuche nicht in fast jedem beitrag dem leser deine meinung aufzudrängen, sondern es wäre gut wenn du eine gewisse neutralität in deinen beiträgen wahren würdest.

nur so als kleiner Tipp! :Hands:

Offline -Helmut-

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Re: Achtung !!! dt. Strafzetteln kommen jetzt nach FR
« Antwort #38 am: 10. August 2009, 14:10:28 »
Maison, schön und gut was du da schreibst.

Das meiste davon weiß ich selbst.
Wie du und Andere meine "Meinung" auffassen, ist jedem selbst überlassen und genau genommen mir egal. Ich bin nicht von der Wertschätzung und Interpretation Anderer abhängig.
Wenn du letztgenanntes als arroganz oder besserwisserei ansehen willst, dann von mir aus.

Du wärest eher auf meiner Wellenlänge, hättest mir besser gefallen, wenn deine "Auffassung" bezüglich aufzudrängen als das gesehen hättest was zutreffender gewesen wäre.
Nämlich anregen zum nachdenken. Das hat mit aufdrängen garnichts zu tun!

Also solltest du, wenn du schon kritisch und vorwurfsvoll bist, gewisse Dinge im richtigen Verhältnis sehen und nicht nur die dir am naheliegendste Vermutung heran ziehen.

Es ging für mich hier vorher darum, einen vorlauten denkfaulen Suppenkasper auf Alternativen aufmerksam zu machen.

Deine Interpretation meiner Persönlichkeit mag für dich richtig sein. Nur wenn du von mir erwartest ich solle die Unterschiede anderer Menschen akzeptieren, solltest du in Vorleistung gehen.
Ich lebe nicht so einfach in den Tag und will nur meinen Spaß haben.
Ich erinnere mich gelegentlich an Dinge die jeder Andere auch kennt. Z.B. an den Rechtsgrundsatz, jeder ist solange unschuldig bis eine Schuld bewiesen ist.
Diese Schuld darf nicht jeder beweisen, und es ist ein gewisser Aufwand dafür nötig.

Wenn bequeme Leute gewisse Bemühungen nicht machen wollen, steht Ihnen das selbstverständlich frei. Nur sollten solche dann nicht pauschalieren und meinen es gäbe keine Möglichkeiten.
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Offline Ralph

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Re: Achtung !!! dt. Strafzetteln kommen jetzt nach FR
« Antwort #39 am: 12. August 2009, 08:30:50 »
Hallo,

falls sich noch jemand für das eigentliche Thema interessiert - hier ein interessanter Artikel vom ADAC über die Vollstreckung von ausländischen Bußgeldbescheiden in Deutschland :

Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland

Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer.

Voraussichtlich Anfang 2010 wird allerdings der EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in Deutschland umgesetzt, demzufolge Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70 € in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen.  Laut Auskunft des Bundesjustizministeriums wird es nach Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses in Deutschland allerdings keine rückwirkende Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen geben.

Darüber hinaus sieht auch der Deutsch-schweizerische Polizeivertrag die Vollstreckung von Geldbußen ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken (40 Euro) vor. Obwohl dieser Vertrag bereits 2002 in Kraft getreten ist, hat man die darin enthaltenen Vollstreckungsvereinbarungen noch außen vor gelassen, so dass diese erst zu einem späteren, bislang nicht bekannten Zeitpunkt praxisrelevant werden.

Aus Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Ordnungswidrigkeitensachen, die im Ausland (außer in Österreich) rechtskräftig geworden sind, kann daher zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich nur im Tatortland die Vollstreckung betrieben werden (dies sollte beachtet werden, wenn man sich häufig in dem betreffenden Land aufhält). Die bisher mit ausländischen Staaten bestehenden Rechtshilfevereinbarungen beinhalten, soweit sie im Ordnungswidrigkeitenbereich zur Anwendung kommen, im allgemeinen nur Amtshilfe bei der Zustellung von Entscheidungen oder Ladungen, bei der Vernehmung von Betroffenen im Inland usw. Erfolgen derartige Rechtshilfeleistungen über deutsche Behörden, fügen diese im Rahmen der Zustellung des betreffenden Dokuments meist ein Merkblatt bei, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ihre Tätigkeit keine Vollstreckungshilfe mitumfaßt.

Selbst wenn derzeit ausländische Bußgelder in Deutschland noch nicht eingetrieben werden können, kann es jedoch zu einer Vollstreckung in dem Reiseland kommen, in dem die Sanktion verhängt wurde (z.B bei der Wiedereinreise oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem betreffenden Land).

Hier die Quelle http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/Verkehrsverstoesse_im_Ausland/Vollstreckung_auslaendischer_Bussgeldbescheide/default.asp?ComponentID=3125&SourcePageID=10279
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz