Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: locosnight am 21. Januar 2016, 09:53:15
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Hallo.......
Wollte mal fragen ob es bei der sous-Prefecture reicht wenn im deutschen Brief und Schein der Stempel ungültig ist.
Hab nen gebrauchten gekauft und der Verkäufer meinte das er keine Abmeldebescheinigung hat, nur diesen Stempel.........
Gruß Alex
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Das reicht. Du brauchst aber noch einen Kaufvertrag mit Angabe des km-Standes und des Preises für den Quittus Fiscal.
Brief und Schein werden in F eingezogen, mach Dir Kopien vorher.
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Cool.......
Wollen uns vorher ww kennzeichen holen.......
Weist du was wir da alles brauchen......
Und für später brauchen wir ja noch die coc Bescheinigung. Kann ich die in Deutschland beantragen oder muss das über Frankreich laufen. In Deutschland wäre die billiger.......
Ist ein zafira 2001 diesel
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Hast Du dt. TÜV nicht älter als 6 Monate? Wenn nicht must Du in F zur CT und dazu brauchst Du ein Kennzeichen oder einen Anhänger.
Mit WW-Kennzeichen kennen ich mich nicht aus, Du kannst aber auch ein dt. Ausfuhrkennzeichen nehmen.
Den COC brauchst Du für die Zulassung in F, der COC wird in D in deutscher Sprache angefordert. Die Zulassungsstelle zieht den COC dann idR wieder ein, mach Dir also Kopien.
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zum WW Kennzeichen brauchst Du einen gültigen TÜV - also entweder Deutschen oder Französischen neuer als 6 Monate.
Abmeldebescheinigungen gibt es übrigens schon ein paar Jahre keine mehr.
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Natürlich gibt es den noch,hab mein Auto vor 2Wochen in D abgemeldet, nur die zählt nicht,Du brauchst den Brief und den Schein und den COC
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Natürlich gibt es den noch,hab mein Auto vor 2Wochen in D abgemeldet, nur die zählt nicht,Du brauchst den Brief und den Schein und den COC
Es gab früher eine richtige "Abmeldebescheinigung" - die gibt es nicht mehr.
Zitat einer beliebigen KFZ Zulassungsstelle :
"Die Außerbetriebsetzung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird die Außerbetriebsetzung nicht mehr vermerkt, sie muss nicht mit vorgelegt werden. Eine Abmeldebescheinigung gibt es ebenfalls nicht mehr, die Zulassungsbescheinigung Teil I wird wieder ausgehändigt. Die Kennzeichenschilder werden entwertet, indem die Siegelplakette im BürgerService nach Freigabe durch den Sachbearbeiter entfernt wird."