Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: maison am 15. September 2010, 14:47:11
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Hallo Zusammen,
habe ein Auto von Frankreich nach D verkauft, jetzt wird ja bekannterweise der untere Abschnitt der Carte Grise zur Abmeldung gegeben, der obere Teil der Carte Grise bleibt beim Käufer.
Um dass erdas Fzg in D zulassen kann, benötigt er von der Prefecture in F eine Abmeldebescheinigung.
Frage: bekommt man auf der Prefecture eune solche Abmeldebestätigung?
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Hallo Forengemeinde,
ich steh auch kurz vor dem Auto-Verkauf und bin mir im Moment nach vielen lesen hier unsicher wie ich die Carte Grise richtig entwerte.
Muss ich den unteren ausgefüllten Teil abschneiden und mit dem ausgefüllten Kaufvertrag mit zur SP geben?
Oder reicht es die Carte Grise durchzustreichen, Verkauf mit datum darauf markieren, Käufer eintragen, unterschreiben und davon eine Kopie zu machen?
Mein Auto geht in die Slowakei.
Danke vorab.
Gruß Richard
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guggst du hier:
http://vosdroits.service-public.fr/F1707.xhtml
gruss