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Autor Thema: ABE gültig für in F zugelassenes Fahrzeug?  (Gelesen 3830 mal)

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Offline Salmo

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ABE gültig für in F zugelassenes Fahrzeug?
« am: 27. August 2018, 12:14:30 »
Hallo,

gilt die ABE auch für ein in F zugelassenes Fahrzeug?
Im konkreten Fall um Alufelgen mit deutscher ABE falls diese in der COC nicht eingetragen sind.

Danke im Voraus...

Offline Burly

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Re: ABE gültig für in F zugelassenes Fahrzeug?
« Antwort #1 am: 30. August 2018, 05:13:00 »
Die deutsche ABE gilt in Frankreich auch, brauchst du aber nicht.

Offline Ralph

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Re: ABE gültig für in F zugelassenes Fahrzeug?
« Antwort #2 am: 30. August 2018, 19:09:07 »
Die deutsche ABE gilt in Frankreich auch

interessante / gewagte Aussage....
Hast Du dafür auch einen Beweis im Code de la route ?
Glaube ich nicht.
Eine DEUTSCHE ABE - sagt schon das Wort, ist eine Betriebserlaubnis für Deutschland.
Es ist eine deutsche Meinung das in F immer alles gleich sein muss als in D.
Damit sind wir aber allein 🤣
« Letzte Änderung: 30. August 2018, 19:10:57 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Burly

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Re: ABE gültig für in F zugelassenes Fahrzeug?
« Antwort #3 am: 30. August 2018, 19:17:20 »
Ich habe Jahrelang im Grenzgebiet zu Frankreich Aluräder, Tieferlegungen und Spurverbreiterungen auch nach Frankreich verkauft. Ich habe mich dabei immer an dem orientiert was in der jeweiligen ABE oder Gutachten für Deutschland erlaubt. Die meisten Franzosen wussten garnicht was sie mit der ABE sollen. Und es kam nie einer zurück weil das Teil für die Contrôle Technik bräuchte. Selbst die Schweizer MFK (Motor Fahrzeug Kontrolle) haben die deutsche ABE häufig akzeptiert.

Offline Ralph

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Re: ABE gültig für in F zugelassenes Fahrzeug?
« Antwort #4 am: 31. August 2018, 12:30:25 »
Ja - sicher hast Du recht damit das das hier kaum einen interessiert. Ich kenne auch die Praxis.
Aber deswegen eine Aussage zu machen das eine deutsche ABE in F anerkannt wird ist schlichtweg falsch.
Und das kann man so nicht stehen lassen. Vor allem da ja heute alles was im Internet steht geglaubt wird.

Wenn es hart auf hart kommt, mußt Du in F dein Fahrzeug auf den Originalzustand rückbauen.
Weil es hier eben keine Zubehöreintragungen / ABE´s gibt wie in D. Hab ich schon selber erlebt. Und hatte auch eine deutsche ABE für die Felgen.
Nur wir sind hier in F - da interessiert eine deutsche Betriebserlaubnis keinen.


« Letzte Änderung: 31. August 2018, 12:34:12 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz