Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: JL-Fanatiker am 21. April 2011, 14:18:29
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Hallo Leute,
ich habe mir gestern in D einen EU-Neuwagen gekauft. Der hat wohl schon eine Zeitlang gestanden. Ich habe den Wagen heute in D auf meine Freundin zugelassen. Ab welchen Tag werden jetzt die 6 Monate gezählt um ihn als gebrauchten geltend zu machen? Ab heute oder ab dem Tag der ersten Zulassung laut Papieren?
Wünsche allen noch schöne Feiertage
JL-Fanatiker
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Ab Tag der Erstzulassung.
LG
Sabine
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Also richtet sich der gute Mensch auf dem Amt nach den Daten meiner COC-Bescheinigung. Ist es auch zwingend notwendig die min. 6000km auf der Uhr zu haben oder wird das eher nicht überprüft?
Gruß JL-Fanatiker
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das muß zumindest so in Deinem Kaufvertrag oder in der Rechnung drinstehen.....