Grenzgaenger Forum

Autor Thema: 50er Roller  (Gelesen 10725 mal)

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Offline F57F

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50er Roller
« am: 04. September 2009, 13:44:34 »
wer kann mir sagen wie das hier mit den rollern läuft? versicherrung,zulassung usw.
vor allem würd mich interessieren ob ich ohne nummerschild legal auf die arbeit nach deutschland fahren kann...
mfg

Offline Hydra

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Re: 50er Roller
« Antwort #1 am: 05. September 2009, 16:05:05 »
Hallo,
seit Anfang 2009 müssen auch die 50er in F ein Nummernschild haben. Man sieht zwar noch welche ohne Schild, aber nur bis sie erwischt werden. Man darf diese Geräte ohne Führerschein fahren, sofern man vor 1988 geboren ist. Wenn man keinen Wohnsitz in D hat, darf man auch in D ohne Führerschein damit fahren, da man ja in F die Fahrerlaubnis hat. Hat man jedoch einen Führerschein empfehle ich das Teil in D zu versichern, da es wesentlich billiger ist als in F.

Gruß
Hartmut


Offline cogee

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Re: 50er Roller
« Antwort #2 am: 06. September 2009, 11:20:18 »
bist du dir da sicher hydra,das man auch in D fahren darf ohne Führerschein,wenn man in F wohnt?
also so wie ich die deutschen Behörden kenne, kann ich mir das kaum vorstellen...

Offline Mathis

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Re: 50er Roller
« Antwort #3 am: 07. September 2009, 07:55:44 »
Hallo!

alle 50er die seit 2004 in Verkehr gebracht wurden, müssen eine Nummer haben. Alle, die schon vor 2004 in Verkehr gebracht wurden, haben eine Übergangsfrist. Bis spätestens 31.12.2010 müssen diese aber auch eine Nummer beantragt haben, ab 2011 ist das für alle ausnahmslos verpflichtend. Link dazu:

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F16304.xhtml

Die Versicherungsprämien sind in Frankreich wesentlich höher als in D, zumindest wenn man nur Haftpflicht will und schon über Mitte/Ende 20 ist. In D bekommst Du ein Versicherungskennzeichen (nur Haftpflicht für Fahrer über 25 oder 27) so ab 50/60 Euro pro Jahr, in Frankreich zahlt man (soweit ich das erfahren habe) so um die 150 pro Jahr (auch ohne Kasko).

Kleine Geschichte nebenbei: ein Bekannter hat mir berichtet, dass er früher auf dem Weg zur Arbeit immer auf der Autobahn (!) einen 50er ohne Kennzeichen aber mit dickem "F" Aufkleber überholt hat, der über 100 km/h schnell war. Diese Zeiten sind wohl vorbei.


Gruß Mathis

Offline Hydra

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Re: 50er Roller
« Antwort #4 am: 07. September 2009, 07:56:30 »
Hallo g2122,
als wir 2006 nach F ausgewandert sind, standen wir vor der Frage, ob mein Sohn, der 1987 geboren ist mit einem Roller (45km/h), den er in F führerscheinfrei fahren durfte auch nach D fahren konnte. Also fragte ich bei denen nach, die es kontrollieren müssen, der Polizei. Dort hatte man keinen Plan und verwies mich an die Führerscheinstelle beim Landratsamt. Als ich am folgenden Tag dort anrief, meinte die Dame: "Da fragen sie mich was... - am besten, sie fragen mal bei der Polizei nach." Darauf ich: "die schicken mich zu Ihnen." Sie: "Na die sind gut."
Ich habe dann die Infostelle der Bundesverkehrsministeriums (buergerinfo@BMVBS.bund.de) angeschrieben. Dort teilte man mir mit, dass es nicht auf den Führerschein ankommt, sondern auf die Fahrerlaubnis. Wenn man die in dem EU-Land, in dem man seinen Wohnsitz hat besitzt und keinen Wohnsitz in D hat, dann gilt die auch in D. Man sollte aber zweckmäßigerweise etwas dabei haben, aus dem hervorgeht, dass man in F keinen Füherschein benötigt. Ich habe meinem Sohn diese E-Mail ausgedruckt und eine Kopie des Teils, der Versicherungsunterlagen, in dem steht, dass man, wenn man vor dem 1.1.1988 geboren ist keinen Füherschein braucht mitgegeben. Vorzeigen musste er diese Sachen nie.
Jetzt hat er einen Führerschein Klasse B und wir haben den Roller in D versichert, weil das wesentlich billiger ist.

Gruß
Hartmut
 

Offline kathy

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Re: 50er Roller
« Antwort #5 am: 07. September 2009, 09:21:40 »
@hydra
hast du die email noch? kannst du sie mir evtl zuschicken?
weil mein sohn ist auch 1987 geboren,und will mit seinem roller in D fahren

Offline Hydra

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Re: 50er Roller
« Antwort #6 am: 08. September 2009, 07:36:21 »
@kathy
leider sind mir alle eingehenden Mails von 7/05 bis 7/07 verlorengegangen. Die Mail ans Bürgerinfo des Verkehrsministeriums hatte folgenden Inhalt:

---------------------------------------------------- Zitat -----------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich brauche Informationen zu folgender Frage:
Mein Sohn, 18 Jahre, deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich, darf in Frankreich führerscheinfrei ein Kleinkraftrad bis 50 ccm und 45 Km/h fahren. Darf er mit diesem Fahrzeug auch in Deutschland fahren?

Gruß

PS: Weder Polizei noch Führerscheinstelle konnten mir zuverlässig antworten.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Einfach anpassen und nochmal abschicken.

Gruß
Hartmut


Offline Sniper

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Re: 50er Roller
« Antwort #7 am: 08. September 2009, 14:36:20 »
Habe gerade mit einem Kumpel gesprochen, der ist bei der VPI ( Verkehrspolizei-Inspektion) und fährt dienstlich einen dieser hinterhältigen Videowagen.
Wenn man seinen Lebensmittelpunkt in F hat darf er den Roller fahren, wie ein Franzose. Aber Achtung! Ein Zweitwohnsitz in D und er bekommt eine Anzeige. Eine carte de sejour wäre das beste, damit wäre der Lebensmittelpunkt nachgewiesen.
Grüße

Offline kathy

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Re: 50er Roller
« Antwort #8 am: 08. September 2009, 17:01:37 »
wo kriegt man die carte de sejour und was braucht man dafür für unterlagen?

Offline kathy

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Re: 50er Roller
« Antwort #9 am: 08. September 2009, 17:06:56 »
gibt es dazu irgendwo ein link im www wo das steht damit mein sohn das mitsich führen kann?

Offline Hydra

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Re: 50er Roller
« Antwort #10 am: 11. September 2009, 19:16:07 »
@kathy,

frag doch einfach auch nochmal beim Bürgerinfo des bundesverkehrsministers an.

Gruß
Hartmut

Offline F57F

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Re: 50er Roller
« Antwort #11 am: 18. März 2010, 00:06:05 »
also: roller in d kaufen und das selbe prozedere wie mit dem auto? coc,drire,tüv?