Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Nadine am 11. April 2009, 20:05:04
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GUTEN ABEND!
HABE GERADE GELESEN, DASS ICH MIT MEINEM FÜHRERSCHEIN KLASSE B IN FRANKREICH BIS ZU 125CM3 FAHREN DARF. IST DAS RICHTIG?
DANKE FÜR DIE HILFE!
WÜNSCHE FROHE OSTERN!
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das wär ja interessant-ja oder nein?
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Soviel ich weiß nicht mehr. Vorher mußtest du deinen Führerschein umschreiben lassen. Bei meinem Mann hat das noch geklappt. Ich bin da ein wenig zu spät, also behalte ich meinen D Führerschein!
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na wenns ja nur ums führerschein um schreiben gehtis doch kleinste problem-muss man eh machen wenn man als deutscher nach france zieht....auch wer den rosa lappen hat!
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Umtauschen muß man den deutschen Führerschein mit Sicherheit nicht.
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Naja, den deutschen Führereschein musst du mit wohnsitz in Frankreich spätestens dann umtauschen, wenn du Deine ersten Punkte in Frankreich kassierst....
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Um das zu verhindern muß man sich natürlich an die Verkehrsregeln halten, dies fällt mir , als Vielfahrer der auf seinen Führerschein angewiesen ist, nicht wirklich schwer. Zumal auf den 300 m über die Grenze kaum was passieren kann. :zwinkern:
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Naja, den deutschen Führereschein musst du mit wohnsitz in Frankreich spätestens dann umtauschen, wenn du Deine ersten Punkte in Frankreich kassierst....
kann - muß nicht sein......