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Frage: kann ich einen anhänger mit französischem kennzeichen in frtankreich mit einem fahrzeug mit deutschem kennzeichen ziehen?
ja -
4 66.7%
nein -
2 33.3%
Stimmen insgesamt: 6

Seiten: 1
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Autor Thema: anhänger ziehen in frankreich  (Gelesen 1322 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
sanktpierre
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« am: 01. September 2011, 17:48:58 »

kann ich einen anhänger mit französischem kennzeichen in frankreich mit einem fahrzeug mit deutschem kennzeichen ziehen?
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banjo
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« Antwort #1 am: 01. September 2011, 19:32:45 »

welche Größe hat der Anhänger und ist er selbst versichert oder trägt er das Kennzeichen des eigentlichen Zugfahrzeugs?
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Viele Grüße
-banjo-
dobifan
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« Antwort #2 am: 12. Januar 2012, 10:53:17 »

Nur wenn:

a.) der Anhänger selbst versichert ist
b.) er ein eigenes Kennzeichen inkl Carte Gris (wenn grösser 500kg Gesamtgewicht) oder das Kennzeichen des Zugfahrzeuges hat (wenn kleiner 500kg Gesamtgewicht)

Ansonsten : NEIN !
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WolfS
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« Antwort #3 am: 12. Januar 2012, 15:36:06 »

Ein interessantes Thema! Wie sieht das in diesem Fall aus:
PKW mit deutscher Zulassung, Anhänger unter 500kg (braucht ja in D auch eine Zulassung)
Darf ich den in F ziehen, wenn ich das gleiche Nummernschild dranhänge, wie am Zugfahrzeug?
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dobifan
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Never Change a running live ;-)


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« Antwort #4 am: 12. Januar 2012, 15:47:21 »

siehe meine Antwort Punkt A & B   grin
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Toyotafan
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« Antwort #5 am: 12. Januar 2012, 16:08:56 »

Frag doch mal die Putzfrau, die weiß es garantiert.

Jetzt wird es hier langsam lustig. Da kommen Leute auf Ideen die an sich schon absurd sind.
Wenn es in Frankreich toleriert wird, das kleine Anhänger mit dem gleichen Kennzeichen des Zugfahrzeugs rumfahren dürfen,
heißt das noch lange nicht, dass die Grenzgänger die noch mit deutschem Kennzeichen rumfahren dann einfach genau dieses deutsche Kennzeichen an den Hänger pappen können
und dann damit rumfahren dürfen!

Die Sache ist auf Frankreich, auf franz. Kennzeichen bezogen.

Die nächste spitzfindige Idee von solchen Leuten wäre, sie fahren mit gleichen deutschen Kennzeichen auch mal drüben in Deutschland rum und argumentieren, wenn das in Frankreich erlaubt ist,
sollte es gefälligst in ganz Europa erlaubt sein.

Wie war das noch mit dem Spruch man will nicht nur den kleinen Finger, nein, wenn schon die ganze Hand.

Anstatt die Putzfrau fragen könnte man es bei der Zulassung oder dem TÜV versuchen.
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Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht.

Es ist absurd, die Menschen in gute und schlechte einzuteilen. Sie sind entweder amüsant oder langweilig.

Die Öffentlichkeit hat eine unersättliche Neugier, alles zu wissen, nur nicht das Wissenswerte.
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holzwurm
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« Antwort #6 am: 12. Januar 2012, 20:58:26 »

hallöchen
muss schon sagen  probe habt ihr pfeifen
bei solchen fragen  polizei fragen in frankreich  am besten  noch  so vorfahren Ei Joo...
man darf nur f zugfahrzeug kennzeichen am hänger anbringen unter 500 kg da es dann mit versichert ist  darüber ist eigens kennzeichen und papiere dazu   ist das so schwer?HuchHuchHuchHuchHuchHuchHuch??
hatte es auch einmal    f fahrzeug kenntzeichen am mietmotorradhänger........
durch solche ideen   werden die wo es richig machen  immer mit rein gezogen .da heist es wieder die deutschen drüfen sich hier alles erlauben  und bringt böses blut........
bitte haltet euch an vorschriften  und last das mischen   d fahrzeug und f hänger (ohne eigene papiere,und eigene versicherung)   d fahrzeug  f hänger mit eigenen papieren und versicherung geht .......
grüsse ein leicht genervter leser.......
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chevymichel
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« Antwort #7 am: 09. Februar 2012, 11:48:20 »

Hmm gute frage eigentlich...

Aber hier geht's ja eigentlich mehr u. Diese 500 kg Geschichte..

Jetzt aber mal zu den Großen Anhängern......

Wenn ich seh was alles auf Europas Straßen unterwegs ist, solltenfastbjede Kombination möglich sein.

Ich sag nur., Polnischer Lkw. Mit türkischen Anhänger.

Ich selber Fahre wöchentlich mit meinem in Frankreich zugelassenen Fahrzeug mit angehängtem Deutschen Anhänger durch die Lande.. Und habe mir schon oft diese frage gestellt.

Da aber beide Fahrzeuge jeweils ihre eigene Zulassung sowie Versicherung haben ist das doch normal zulässig..
Hoffe ich... 😄

Gruß Michael
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banjo
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« Antwort #8 am: 09. Februar 2012, 11:50:43 »

Da der dt. Anhänger seine eigene Zulassung und Versichrung hat, ist es zulässig. Umgekehrt bei einem franz. Anhänger *ohne* eigene Zulassung/Versicherung wäre es nicht zulässig.
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Viele Grüße
-banjo-
chevymichel
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« Antwort #9 am: 09. Februar 2012, 12:13:53 »

Alla Hop.

So dachte ich's mir auch.... Aber gut. Es ging ja eh um die kleinen selbsbau 500kg Kutschen... Lol


Aber danke für die Bestätigung.

Gruß Michael
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Harry
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« Antwort #10 am: 25. Februar 2012, 23:03:36 »

Es hat mit dem Gewicht nichts zu tun. Es gibt ein neues Gesetz in Frankreich, welches besagt, dass Zugmaschine und Anhänger das selbe Kennzeichen haben müssen.
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