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Autor Thema: Anhänger Gewichtsgrenze für Carte Grise 500 oder 750 kg ?  (Gelesen 2642 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
dobifan
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« am: 11. Januar 2012, 11:38:06 »

Hallo zusammen,
ich habe am Wochenende erfahren dass die Gewichtsbegrenzung für eine eigene Carte Grise für Anhänger bei 750 kg liegt.
D. H. ein Anhänger über 750 kg zul Gesamtgewicht benötigt erst eine eigene Carte grise....
Kann das jemand bestätigen ? ich bin bis dato immer von 500 kg ausgegangen......
Wenn das mit den 750 kg stimmt kann ich nämlich meinen anhänger wieder auflasten auf 750 kg.... 
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petee01
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« Antwort #1 am: 11. Januar 2012, 13:40:44 »

Hallo zusammen,
ich habe am Wochenende erfahren dass die Gewichtsbegrenzung für eine eigene Carte Grise für Anhänger bei 750 kg liegt.
D. H. ein Anhänger über 750 kg zul Gesamtgewicht benötigt erst eine eigene Carte grise....
Kann das jemand bestätigen ? ich bin bis dato immer von 500 kg ausgegangen......
Wenn das mit den 750 kg stimmt kann ich nämlich meinen anhänger wieder auflasten auf 750 kg.... 

Laut DIESER SEITE gilt ab 500kg die eigenständige immatriculation.
Ab 750 kg wird eine sep. Versicherung benötigt.
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dobifan
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« Antwort #2 am: 11. Januar 2012, 13:47:03 »

OK, das hab ich mir schon gedacht !
Danke für die Bestätigung... es wäre zu schön gewesen,....
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Eliott
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« Antwort #3 am: 11. Januar 2012, 19:49:26 »

Jo, 500 kg das kenne ich auch.
Deshalb habe ich mein 750er Hänger abgelastet in D gekauft.
Interessiert ja nachher doch keinen, wenn du mehr drauf lädst (grins).
Macht doch jeder so.

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dobifan
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« Antwort #4 am: 12. Januar 2012, 08:58:54 »

Naja,
ich hab einen 750er von meinen eltern bekommen... einzelstück 25 Jahre alt.... natürlich kein CoC.... Ergho: Altes Typenschild runter und neues mit 500 kg drauf......
Altes aber behalten.... wenn ' s da doch ncoh àanderungen gibt.....
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holzwurm
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« Antwort #5 am: 12. Januar 2012, 21:05:40 »

hallöchen
Eliott
Interessiert ja nachher doch keinen, wenn du mehr drauf lädst (grins).
Macht doch jeder so.

ja ja und dann werde die kontrollen schärfen wegen solchen idi....was soll das HuchHuch  gesamtgewicht ist gesamtgewicht
und nicht ungefähr......
durch solche werde andere gefährdet .....achse bricht ... usw.......

grüsse e
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Eliott
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« Antwort #6 am: 13. Januar 2012, 05:21:49 »

Hi holzwurm,
ích habe von abgelasteten Hängern gesprochen!
Du scheinst nicht zu wissen, dass ein abgelasteter 750kg Anhänger für dieses Gewicht ausgelegt ist.
Abgelastet heißt, dass die Papiere auf 499 kg ausgestellt sind.
Das ist der gleiche Hänger den auch ein anderer mit 750kg Zulassung fährt.

Bitte das nächste Mal richtig informieren, bevor du solche Sätze schreibst.

Grüße
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The Bear Family
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« Antwort #7 am: 13. Januar 2012, 07:59:52 »

In Deutschland gibt es mobile Waagen, die bei Kontrollen eingesetzt werden. Da werden bei Verdacht auch PKW mit Anhänger rauf gezogen.
Ich kann mir gut vorstellen, das die französischen Kollegen so was auch haben und dann wird das richtig teuer, denn bei größerer Überladung fährst du mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug! Außerdem wird sich im Falle eines Unfalls jede Versicherung weigern, zu zahlen, auch wenn dich eigentlich keine Schuld trifft.
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dobifan
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« Antwort #8 am: 13. Januar 2012, 08:53:34 »

Ich halt mcih ans Gesetz... und der anhänger bleibt unter500 kg... wenns mehr sein muss nehm ich den grossen vom Onkel :-)
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holzwurm
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« Antwort #9 am: 13. Januar 2012, 15:04:54 »

hallo
wenn ein hänger 500kg zulassung hat er die zulassung für 500 kg nicht mehr .........auch wenn man ihn  auf 750 kg zulassen darf ok
bei einer kontrolle ist wichtig was in den papieren steht.............
Also wer muss sich info einholen!!!?
Gruss
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Eliott
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« Antwort #10 am: 14. Januar 2012, 09:25:00 »

Macht was ihr wollt.
Ich für meinen Teil passe mich den Elsässern an und die nehmens nicht so genau.
Sonst hätte ich ja drüben bleiben können (grins).
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lantos
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« Antwort #11 am: 05. Februar 2012, 17:16:38 »

mein problem: hab mir "damals" einen nagelneuen auwärter 750kg in d gekauft und bisher immer schön hier eingesetzt.
nun erfahre ich von diesem "sch....". was soll ich tun ? der "alte" deutsche brief ist ohne ez vorhanden. coc papiere gabs
damals nicht dazu. die fa auwärter gibts auch nich mehr...

danke für eure ideen.
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Ralph
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« Antwort #12 am: 05. Februar 2012, 22:10:27 »

ganz einfach - Du gehst zu einen Fahrzeugbauer / Anhängerbauer und legst ihm den Brief vor. Er soll Dir deinen Hänger auf 500 kg ablasten. Der gibt dir eine Plakette mit 500 kg zul. Gesamtgewicht .
Das machst Du drauf und gut ist.
Was der dafür nimmt liegt an Deinem Verhandlungsgeschick.
Macht es Euch nicht immer schwerer als es ist.
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Eliott
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« Antwort #13 am: 06. Februar 2012, 04:45:52 »

499 kg nicht 500 kg oder?
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Ralph
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« Antwort #14 am: 06. Februar 2012, 11:11:59 »

   Une remorque de moins de 500Kg porte le même numéro minéralogique que le porteur et elle est généralement non freinée.
     Une remorque de plus de 500 Kg doit porter un numéro minéralogique spécifique et posséder une carte grise.


plus de 500 kg heißt ab 501.....
Ich habe letztens beim Baumarkt geschaut - die französischen Hänger lauten auf 500 kg.
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