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Zuzahlung bei Kurzarbeit

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Max:
Hallo Zusammen,

wir werden wahrscheinlich bald in Kurzarbeit gehen.
Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird durch das sogenannte Kurzarbeitergeld in gewisser Höhe ausgeglichen. Zuständig für diese Leistung ist die Bundesagentur für Arbeit.
Weiß jemand von euch, wer dann für mich zuständig wäre? Das deutsche oder das französische Finanzamt?
Gibt es in Frankreich sowas überhaupt?

Max:
Hallo,

erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten  :eijoo:
Nee Quatsch, dachte schon, dass sich mit dem keiner richtig auskennt.

Also für die, die es interessiert:
Das deutsche Finanzamt ist dafür zuständig und bezahlt zwischen 60-67%
vom verlorenen Nettolohn.
Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt!

 

Marco:
danke für die rückmeldung ;-)

Sabine:
Hallo Max,

bekommst du die Prozente von deinem "normalen" Netto oder von einem rechnerischen Netto (nach Abzug der fiktiven deutschen Steuer?)

Max:
Hallo,

sorry erstmal für die späte Antwort, aber ich habe wieder mal lange nicht reingeschaut.
Also es ist so, dass die gucken, was man normalerweise verdient hätte, danacht wird die Lohnsteuer abgezogen und man bekommt 60 bzw. 67% vom Netto.

Was wir als Grenzgänger bekommen, weiß ich nicht.
Ich vermute mal, dass da die Lohnsteuer ganz normal abgezogen wird.

Sollten wir ab Februar, wie angekündigt Kurzarbeit bekommen,
werde ich sicherlich berichtet, wie es dann genau läuft.

Gruß Max

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