Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Max am 04. November 2008, 20:32:31

Titel: Zuzahlung bei Kurzarbeit
Beitrag von: Max am 04. November 2008, 20:32:31
Hallo Zusammen,

wir werden wahrscheinlich bald in Kurzarbeit gehen.
Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird durch das sogenannte Kurzarbeitergeld in gewisser Höhe ausgeglichen. Zuständig für diese Leistung ist die Bundesagentur für Arbeit.
Weiß jemand von euch, wer dann für mich zuständig wäre? Das deutsche oder das französische Finanzamt?
Gibt es in Frankreich sowas überhaupt?

Titel: Re: Zuzahlung bei Kurzarbeit
Beitrag von: Max am 06. November 2008, 16:25:22
Hallo,

erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten  :eijoo:
Nee Quatsch, dachte schon, dass sich mit dem keiner richtig auskennt.

Also für die, die es interessiert:
Das deutsche Finanzamt ist dafür zuständig und bezahlt zwischen 60-67%
vom verlorenen Nettolohn.
Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt!

 
Titel: Re: Zuzahlung bei Kurzarbeit
Beitrag von: Marco am 08. November 2008, 14:04:01
danke für die rückmeldung ;-)
Titel: Re: Zuzahlung bei Kurzarbeit
Beitrag von: Sabine am 08. November 2008, 18:23:18
Hallo Max,

bekommst du die Prozente von deinem "normalen" Netto oder von einem rechnerischen Netto (nach Abzug der fiktiven deutschen Steuer?)
Titel: Re: Zuzahlung bei Kurzarbeit
Beitrag von: Max am 28. Dezember 2008, 01:53:08
Hallo,

sorry erstmal für die späte Antwort, aber ich habe wieder mal lange nicht reingeschaut.
Also es ist so, dass die gucken, was man normalerweise verdient hätte, danacht wird die Lohnsteuer abgezogen und man bekommt 60 bzw. 67% vom Netto.

Was wir als Grenzgänger bekommen, weiß ich nicht.
Ich vermute mal, dass da die Lohnsteuer ganz normal abgezogen wird.

Sollten wir ab Februar, wie angekündigt Kurzarbeit bekommen,
werde ich sicherlich berichtet, wie es dann genau läuft.

Gruß Max
Titel: Re: Zuzahlung bei Kurzarbeit
Beitrag von: MarcoL am 22. Januar 2009, 10:44:55
Hallo,
bei uns scheint es auch bald soweit zu sein :-(
hat jemand Info`s bez. Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld ?

Grüsse

 :bahnhof:
Titel: Re: Zuzahlung bei Kurzarbeit
Beitrag von: icone22 am 26. Januar 2009, 13:07:18
Hallo,

bei mir war's jetzt im Januar schon soweit.
Mein Arbeitgeber kam auf mich zu und gab mir ein entsprechendes Formular/Antrag zum Ausfüllen.
Grundsätzlich gilt:
Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird jeder Grenzgänger einer D-Steuerpflicht unterstellt.
Hier gilt grundsätzlich die Steuerklasse 1.
Diese kann jedoch bei Vorliegen folgender Vorraussetzungen in Steuerklasse 3 gewandelt werden (Formular/Antrag):
-wenn Sie von Ihrem Ehegatten nicht dauernd getrennt leben
      und
-Ihr Ehegatte kein Arbeitseinkommen oder ein Arbeitseinkommen erzielt, das weniger als 40% des
 Gesamtarbeitslohnes beider Ehegatten beträgt.

Grüße