Hallo,
auchmich interessiert dieses Thema.
Ist es vielleicht (rein Logisch) so, das man sich während der Arbeitslosigkeit (Bezug F) nach Deutschland ziehen kann (erhält man dann sein Arbeitslosengeld von Deutschland ?) und dann eben auch den Gründungszuschuss beantragen kann ?
Oder kann man nicht den Bezug des Arbeitslosengeldes von F nach BRD während der Arbeitslosigkeit verlagern kann ?
Ausserdem ist die Frage dann gegegen, wie lang die jeweilige Bezugsdauer ist (F bzw. D)
Oder kann man einfach, während man Arbeitslosengeld in F bezieht, den Gründungszuschuss in D beantragen ? (Voraussetzungen müssten beachtet werden ).
Viele Fragen, aber sehr interessantes Thema
Danke für Wortmeldungen.
KinKarl