Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: MarcoL am 16. November 2010, 09:57:57
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Hallo,
habe in Deutschland gearbeitet, wurde leider arbeitslos.
Nun will ich mich in Deutschland selbständig machen (IT-Service).
Arbeitslosengeld wurde hier auch schon bewilligt.
Kennt sich da jemand aus ? Vor allem was die Förderung durch das frz. Arbeitsamt anbelangt ...
war eben dort, hab aber nur die Hälfte verstanden
Wär supper, wenn mir da jemand helfen könnte.
Grüsse
Marco
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Hallo Marco,
mmh keine Ahnung, ich weiß nur, dass du in D normalerweise Gründungszuschuss beantragen kannst.
Da selbständige Tätigkeit am Ausführungsort versteuert wird ist auch D eigentlich zuständig. Du könntest es mal probieren. Dazu musst du zum Existenzgründungsbüro bei deinem AA in D gehen, wo die Selbständigkeit ist.
Ich denke in F wird das niemanden interessieren.
Viel Glück damit!
biggi
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Hallo,
auchmich interessiert dieses Thema.
Ist es vielleicht (rein Logisch) so, das man sich während der Arbeitslosigkeit (Bezug F) nach Deutschland ziehen kann (erhält man dann sein Arbeitslosengeld von Deutschland ?) und dann eben auch den Gründungszuschuss beantragen kann ?
Oder kann man nicht den Bezug des Arbeitslosengeldes von F nach BRD während der Arbeitslosigkeit verlagern kann ?
Ausserdem ist die Frage dann gegegen, wie lang die jeweilige Bezugsdauer ist (F bzw. D)
Oder kann man einfach, während man Arbeitslosengeld in F bezieht, den Gründungszuschuss in D beantragen ? (Voraussetzungen müssten beachtet werden ).
Viele Fragen, aber sehr interessantes Thema
Danke für Wortmeldungen.
KinKarl
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Hallo,
es gibt in vielen Arbeitsämtern einen Euresberater.Diese sind normalerweise zweisprachig.Ich würde mal mit denen einen Termin machen.
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=27&acro=eures&lang=de
Gruß
Eric