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Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Hauer am 03. April 2013, 20:25:07

Titel: Wohnen in Frankreich, selbstständig arbeiten in Deutschland
Beitrag von: Hauer am 03. April 2013, 20:25:07
Hallo Leute,

ich wohne seit über einem Jahr in Frankreich und arbeite in Deutschland. Nun möchte ich mich nebenbei in Deutschland selbstständig machen.
Kann mir einer von euch Tips geben auf was ich achten muß ? Wie es dann mit Steuern aussieht, muß ich dann nur in DE oder auch in FR für die
selbstständigkeit Steuern bezahlen ? Und auf was muß man sonst noch achten ?

Danke im Voraus...
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, selbstständig arbeiten in Deutschland
Beitrag von: banjo am 03. April 2013, 21:16:04
benutze die Suche im Forum, dort findest Du zahlreiche Antworten zu diesem Thema.
Du bezahlst (bei Firmensitz in D) Steuer in D und die Nebeneinkünfte werden in F zur Ermittlung des Progressionsvorbehaltes herangezogen.
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, selbstständig arbeiten in Deutschland
Beitrag von: Jan-Saarbruecken am 04. April 2013, 09:27:41
Ich denke eine deutsche Adresse wo man (privat) gemeldet ist, muss her,damit man sich Selbstständig machen kann
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, selbstständig arbeiten in Deutschland
Beitrag von: Eric am 04. April 2013, 09:35:56
Ich denke eine deutsche Adresse wo man (privat) gemeldet ist, muss her,damit man sich Selbstständig machen kann

Nein das ist Quatsch
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, selbstständig arbeiten in Deutschland
Beitrag von: banjo am 04. April 2013, 09:41:01
Ich mach das seit Jahren schon so. Steuererklärung macht mein Steuerberater.

Der Firmensitz des Nebenerwerbs (Gewerbe oder freiberuflich) muss in D sein. Damit ist das Einkommen aus Nebenerwerb in D zu versteuern. Dieses einkommen wird dann auch in F angegeben (idR nachträglich) und dem Einkommen aus abhängiger Beschäftigung aufgeschlagen. Danach wird die Steuerlast festgelegt. Da damit dieses Einkommen zunächst in F erneut versteuert werden würde, was lt. DBA nicht sein darf, erhält man im franz. Steuerbescheid eine Steuergutschrift. Anmeldung wenn gewerblich bei Gewerbeamt notwendig, IHK-Beiträge fallen ab dem 2. Jahr an.
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, selbstständig arbeiten in Deutschland
Beitrag von: Jan-Saarbruecken am 04. April 2013, 12:21:19
Ich denke eine deutsche Adresse wo man (privat) gemeldet ist, muss her,damit man sich Selbstständig machen kann

Nein das ist Quatsch

Wieso Quatsch? Woher nimmst Du dann Deine deutsche Adresse? Die brauch man doch um ein Gewerbe zu betreiben
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, selbstständig arbeiten in Deutschland
Beitrag von: banjo am 04. April 2013, 12:24:23
Natürlich brauchst Du - wenn Du in D ein Gewerbe betreibst bzw. freiberuflich tätig bist - einen Firmensitz dort. Z. Bsp. bei der Oma im Kellerraum oder so. Ist ja nicht so schwer.
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, selbstständig arbeiten in Deutschland
Beitrag von: Jan-Saarbruecken am 04. April 2013, 12:28:39
Natürlich brauchst Du - wenn Du in D ein Gewerbe betreibst bzw. freiberuflich tätig bist - einen Firmensitz dort. Z. Bsp. bei der Oma im Kellerraum oder so. Ist ja nicht so schwer.

isch habe nur keine Omma...lol
Ok, wollte nur wissen, ob es noch eine andere Möglichkeit gibt
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, selbstständig arbeiten in Deutschland
Beitrag von: Eric am 04. April 2013, 14:10:55
Ich denke eine deutsche Adresse wo man (privat) gemeldet ist, muss her,damit man sich Selbstständig machen kann

Nein das ist Quatsch

Wieso Quatsch? Woher nimmst Du dann Deine deutsche Adresse? Die brauch man doch um ein Gewerbe zu betreiben

Du hast von einer dt. Adresse geschrieben , bei der man PRIVAT gemeldet ist . Das eine dt . Firma eine dt. Firmenadresse benötigt , ist wohl klar
Titel: Re: Wohnen in Frankreich, selbstständig arbeiten in Deutschland
Beitrag von: Jan-Saarbruecken am 02. Juli 2013, 10:30:30
Ich habe mal eine Frage, wenn man in F lebt und in D Selbständig ist und dann den betrieb aufgeben muss, bekommt man dann in F Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe oder eher nix von beiden?