Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Hauer am 03. April 2013, 20:25:07
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Hallo Leute,
ich wohne seit über einem Jahr in Frankreich und arbeite in Deutschland. Nun möchte ich mich nebenbei in Deutschland selbstständig machen.
Kann mir einer von euch Tips geben auf was ich achten muß ? Wie es dann mit Steuern aussieht, muß ich dann nur in DE oder auch in FR für die
selbstständigkeit Steuern bezahlen ? Und auf was muß man sonst noch achten ?
Danke im Voraus...
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Du bezahlst (bei Firmensitz in D) Steuer in D und die Nebeneinkünfte werden in F zur Ermittlung des Progressionsvorbehaltes herangezogen.
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Ich denke eine deutsche Adresse wo man (privat) gemeldet ist, muss her,damit man sich Selbstständig machen kann
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Ich denke eine deutsche Adresse wo man (privat) gemeldet ist, muss her,damit man sich Selbstständig machen kann
Nein das ist Quatsch
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Ich mach das seit Jahren schon so. Steuererklärung macht mein Steuerberater.
Der Firmensitz des Nebenerwerbs (Gewerbe oder freiberuflich) muss in D sein. Damit ist das Einkommen aus Nebenerwerb in D zu versteuern. Dieses einkommen wird dann auch in F angegeben (idR nachträglich) und dem Einkommen aus abhängiger Beschäftigung aufgeschlagen. Danach wird die Steuerlast festgelegt. Da damit dieses Einkommen zunächst in F erneut versteuert werden würde, was lt. DBA nicht sein darf, erhält man im franz. Steuerbescheid eine Steuergutschrift. Anmeldung wenn gewerblich bei Gewerbeamt notwendig, IHK-Beiträge fallen ab dem 2. Jahr an.
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Ich denke eine deutsche Adresse wo man (privat) gemeldet ist, muss her,damit man sich Selbstständig machen kann
Nein das ist Quatsch
Wieso Quatsch? Woher nimmst Du dann Deine deutsche Adresse? Die brauch man doch um ein Gewerbe zu betreiben
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Natürlich brauchst Du - wenn Du in D ein Gewerbe betreibst bzw. freiberuflich tätig bist - einen Firmensitz dort. Z. Bsp. bei der Oma im Kellerraum oder so. Ist ja nicht so schwer.
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Natürlich brauchst Du - wenn Du in D ein Gewerbe betreibst bzw. freiberuflich tätig bist - einen Firmensitz dort. Z. Bsp. bei der Oma im Kellerraum oder so. Ist ja nicht so schwer.
isch habe nur keine Omma...lol
Ok, wollte nur wissen, ob es noch eine andere Möglichkeit gibt
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Ich denke eine deutsche Adresse wo man (privat) gemeldet ist, muss her,damit man sich Selbstständig machen kann
Nein das ist Quatsch
Wieso Quatsch? Woher nimmst Du dann Deine deutsche Adresse? Die brauch man doch um ein Gewerbe zu betreiben
Du hast von einer dt. Adresse geschrieben , bei der man PRIVAT gemeldet ist . Das eine dt . Firma eine dt. Firmenadresse benötigt , ist wohl klar
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Ich habe mal eine Frage, wenn man in F lebt und in D Selbständig ist und dann den betrieb aufgeben muss, bekommt man dann in F Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe oder eher nix von beiden?