So, bin auch hier schlauer.
Zuerst muß man sich in D arbeitslos melden - innerhalb von exakt 3 Tagen nach Kündigungseingang.
Dort bekommt man einen Stapel Papier, den der Arbeitgeber ausfüllen muß. Der ärgert sich dann auch darüber, daß er ne Kündigung geschrieben hat und jetzt Arbeit dadurch bekommt und weiß plötzlich nicht mehr, ob das mit der Kündigung sone gute Idee war. :-)
Wenn sich dann wieder alle geeinigt haben (oder auch nicht) und die Papiere ausgefüllt sind, geht es weiter im Prozedere:
Das schickt man dann alles zurück an die deutsche Behörde und die schicken einem dann per Post (Tip von der netten Frau auf dem Arbeitsamt: Adresse des Arbeitgebers in D angeben verkürzt die Postlauf - und Bearbeitungszeiten!) eine Bescheinigung zu, auf der steht, wie lange man in D in die Sozialversicherung gezahlt hat.
Und damit muß man dann, wie Ihr schon richtig gesagt habt, im Land des Wohnsitzes (als Frankreich) Arbeitslosengeld beantragen.
Noch ein langer, weiter Weg, bis ich durch diesen Djungel bin, aber ich habe ja genug Tropenerfahrung, um das zu schaffen!
Silke