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Autor Thema: wo am schlausten Arbeitslosengeld beantragen?  (Gelesen 1052 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
SilkeBig
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« am: 27. Januar 2012, 16:03:44 »

Ich habe hier schon viel zu dem Thema gelesen und gestöbert und bin nun schon sehr viel schlauer. Dafür Danke!
Ich kann mich aber trotzdem nicht entscheiden, wo ich mich arbeitslos melden soll

Wohnsitz: Frankreich.
Arbeitsort: Deutschland
KEIN Grenzgänger
Steuer: Deutschland

Ich war insgesamt 12 Monate in D beschäftigt und habe mein ganzes Leben lang erst 12 Monate Sozialversicherung gezahlt.
Ich war vorher mit französischem Wohnsitz in D selbstständig, hatte ein Gewerbe in D gemeldet, was nicht abgemeldet ist, da ich darüber Nebeneinkünfte generiert habe. Zuletzt im November 2011.
Ich werde innerhalb weniger Monate nach meiner Arbeitslosigkeit wieder selbstständig tätig werden.

Da das ALG in F ja versteuert werden muß, weiß ich jetzt nicht, ob es sich lohnt, das in F oder besser doch in D zu beantragen, da die längere Zahlung in F für mich nicht ausschlaggebend ist. Wo gibt's dann am Ende mehr für mich raus?
Sollte ich das Gewerbe in D abmelden, um ALG kassieren zu können und dann später wieder anmelden?
Danke Euch!
Silke
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lilliputania
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« Antwort #1 am: 29. Januar 2012, 00:43:35 »

Ich meine, dass du, wenn du in Frankreich wohnst, dich auch in Frankreich arbeitslos melden musst, und das ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Ich lasse mich da aber gerne belehren, weil ich es nicht zu 100% sagen kann. Aber ich würde behaupten, dass du nicht wählen kannst.
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Der Norden
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« Antwort #2 am: 29. Januar 2012, 16:43:09 »

Moin,ich bin auch lilliputania Meinung, zum thema der Alg versteuerung, klar ist das so aber Du bekommst ja auch ein wenig mehr oder??
Glaube eh das Du in D nur die bescheinigung für F bekommst und dich dann am ersten tag hier Arbeitslosmelden mußt.
So wie es klingt weißt Du aber auch das Du bald Arbeitslos bist somit mußt Du dich dann in Deutschland eh schon melden.
Gruß
Ist halt ein wenig kompliziert das ganze. Ich schaffe in der Schweiz und wohne in F, ich müßte mich hier in F Arbeitslos melden ohne wenn und aber.
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SilkeBig
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« Antwort #3 am: 05. Februar 2012, 18:19:53 »

So, bin auch hier schlauer.
Zuerst muß man sich in D arbeitslos melden - innerhalb von exakt 3 Tagen nach Kündigungseingang.
Dort bekommt man einen Stapel Papier, den der Arbeitgeber ausfüllen muß. Der ärgert sich dann auch darüber, daß er ne Kündigung geschrieben hat und jetzt Arbeit dadurch bekommt und weiß plötzlich nicht mehr, ob das mit der Kündigung sone gute Idee war. :-)
Wenn sich dann wieder alle geeinigt haben (oder auch nicht) und die Papiere ausgefüllt sind, geht es weiter im Prozedere:
Das schickt man dann alles zurück an die deutsche Behörde und die schicken einem dann per Post (Tip von der netten Frau auf dem Arbeitsamt: Adresse des Arbeitgebers in D angeben verkürzt die Postlauf - und Bearbeitungszeiten!) eine Bescheinigung zu, auf der steht, wie lange man in D in die Sozialversicherung gezahlt hat.
Und damit muß man dann, wie Ihr schon richtig gesagt habt, im Land des Wohnsitzes (als Frankreich) Arbeitslosengeld beantragen.
Noch ein langer, weiter Weg, bis ich durch diesen Djungel bin, aber ich habe ja genug Tropenerfahrung, um das zu schaffen!
Silke
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lilliputania
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« Antwort #4 am: 05. Februar 2012, 18:27:21 »

Hmm ziemlich seltsam. Ich war letzten Sommer auf einer Infoveranstaltung des Arbeitsamtes. Da ging es um Grenzgänger, die arbeitslos werden. Und da wurde gesagt, dass man sich in Frankreich arbeitslos melden soll, dass direkt am ersten Tag, und dass man auf dem deutschen Arbeitsamt "nix verloren" hat. Verstehe jetzt gar nix mehr!  anixwissen anixwissen anixwissen
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g2122
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« Antwort #5 am: 05. Februar 2012, 19:01:36 »

also wenn du in F wohnst musst du dich definitiv nicht in D arbeitslos melden, kannst dies aber natürlich machen, wenn du das willst.
ausser das sie dir ein U1 ausstellen hast du mit denen gar nix zu tuen, die arbeitsbescheinigung die dir dein arbeitgeber ausstelen muss, kannst du auch im internet runterladen und dann ausdrucken, schickst die dann, wenn du sie ausgefüllt vom AG zurückbekommen hast dem AA zu, mit der bitte dir ein U1 auszustellen, und etwas später trifft das gewünscht formular dann bei dir ein
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SilkeBig
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« Antwort #6 am: 05. Februar 2012, 19:34:13 »

Siehe oben: KEIN Grenzgänger; Steuer: Deutschland!
Also Sozialversicherungsbeiträge in D gezahlt (Arbeitsort zu weit weg von daheim), daher muß das über D laufen!
Silke
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Dragonvamp
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« Antwort #7 am: 05. Februar 2012, 19:55:35 »

Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hier jeder Grenzgänger, der in Deutschland arbeitet Zwinkernd
Nur die Steuern werden im Wohland bezahlt.

Daher ändert sich ja an der Situation nichts. Wenn einer von uns Arbeitslos wird, ist es genau das gleiche prozedere.
Wir melden uns in Frankreich Arbeitslos. Brauchen aus Deutschland nur das eine Formular (kann man im übrigen auch telefonisch beantragen).
In Deutschland braucht man sich nicht arbeitslos melden. Passiert in Wissembourg bei der Pole emploi autimatisch. Die setzen sich zb mit dem deutschen Amt auseinander und tragen einen dann auf Beiden Seiten als suchhend ein.

Du machst definitiv zu viele Schritte.. Termin holen (in Frankreich), alles bereden, Formulare einreichen und auf Bescheid warten. Fertig
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SilkeBig
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« Antwort #8 am: 05. Februar 2012, 20:02:31 »

Da das Arbeitsamt Duesseldorf fuer mich zustaendig ist und das weit weg von Frankreich ist, kann es durchaus sein, dass die mich zu viele Schritte machen lassen.
Aber besser einer zu biel als zu wenig!
Silke
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