Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Marco am 08. August 2008, 14:43:22
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In dieses Forum gehören alle Themen rund um den Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit, grenzüberschreitende Arbeit und was so alles damit in Verbindung steht.
Viele Grüße,
Marco
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Hallo Marco,
klasse Idee.
Doch wenn so gar keine Fragen kommen, darf ich vielleicht die Eures-Experten auch ein wenig am Thema vorbei fragen? So für die Zeit nach der Arbeit.
Die gesetzliche Rente aus D darf ja in F nicht versteuert werden. Sie müsste doch der Progression in F unterliegen, wenn weitere in F zu versteuernden Einkünfte vorhanden sind? Wenn ja, mit dem vollen Betrag oder mit dem „deutschen“ Ertragsanteil? Und ganz speziell, wo ist dann zu deklarieren? Ligne AJ + TK, oder nur TI?
Zusatzrenten, die von einer ZVK gezahlt werden, werden bei deutschen Rentnern nicht in F versteuert. Gilt das für alle ZVK-Renten? Oder gilt nach dem DBA der Artikel 14 (3) hier auch, obwohl die Ruhegehälter ausdrücklich nicht erwähnt sind?
Grüße