Grenzgaenger Forum

Autor Thema: wie ist es bei arbeitslosigkeit mit der krankenvers und dem kindergeld???  (Gelesen 9522 mal)

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Offline martin

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hallo ihr lieben,
ich hoffe das ihr mir evtl helfen könnt.
ich schilder euch kurz mal meine situation....also, ich wohne in frankreich und habe in saarbrücken meinen arbeitgeber. so wie es aussieht werde ich in ein paar tagen arbeitslos sein und habe auch schon alles in die wege geleitet um in frankreich arbeitslosengeld zu bekommen. ich hatte also meine ärzte in deutschland und habe das kindergeld ebenso aus deutschland bezogen. theoretisch müsste ich ja, im falle der arbeitslosigkeit, dann zu französischen ärzten gehen und das kindergeld ebenso in frankreich beantragen da ich ja in deutschland keine solzialabgaben mehr zahle und meinen anspruch somit verliere.

nun zu meiner frage:
wäre es möglich in deutschland einen geringverdiener job zu machen wo ich z.b. 500 euro erhalte ohne das mein anspruch auf das französische arbeitslosengeld verloren geht??? (wichtig ist das ich über 400 euro erhalte, somit würde ich mich ja in der sogenannten gleitzone zw. 401 euro und 800 euro befinden) dadurch hätte ich ja wieder versicherungspflicht in deutschland, würde in deutschland sozialabgaben abführen und könnte somit auch das kindergeld so lassen wie es z.zt. ist, ausserdem wäre ich dann auch wieder in deutschland in der gesetzlichen krankenversicherung und müsste nicht in frankreich zum arzt (nichts gegen die franz ärzte, aber wir haben in deutschland unsere ärzte denen wir vertrauen und ausserdem sind wir der franz sprache nicht wirklich mächtig). nur weiss ich leider nicht ob sich das mit dem arbeitslosen anspruch in frankreich verträgt???

wieviel darf man eigentlich exakt als arbeitsloser dazuverdienen? habe nur was davon gelesen das pro 100 euro 38 euro beim arbeitsamt in frankreich angerechnet bzw einbehalten werden....

wäre euch sehr dankbar wenn jemand was darüber wüsste und mir auskünfte geben könnte....
vielen dank im vorraus
lg martin


Offline Traene

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Das französische Arbeitslosengeld ist so aufgebaut, daß man sich bis zu seinen Leistungen immer etwas dazuverdienen kann. Also wenn einem 1500,- zustünden, und man einen 500,- Job hat, sollte man noch 1000,- zusätzlich bekommen. Das soll auch gleichzeitig zur Unternehmensgründung dienen, wozu man dann 2 Jahre Zeit hätte.

Zur Not weiß der Eures-Berater auf dem Arbeitsamt das genau und kann dir da weiterhelfen.

Ich würde das Kindergeld trotzdem noch in Frankreich beantragen. Es kann nämlich sein, daß du dort noch zusätzlich Geld bekommst   ;)
Draußen nur Kännchen

Offline martin

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hi traene,
vielen dank für deine schnelle antwort.......dann werde ich mal den eures-berater auf dem arbeitsamt aufsuchen und mich mal mit ihm unterhalten!
....sollte jemand noch irgendwelche infos haben, bezüglich auch der krankenversicherung ( ob es möglich ist bei der gesetl in frankreich eingeschrieben zu sein und zeitgleich aber auch in deutschland in der gesetzl zu sein) kann er mir ja antworten!

dankeschön und liebe grüsse
martin

Offline cogee

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wenn du in D krankenversicherungsbeitraege bezahlst bist du auch in F versichert. dazu musst du dir von deiner krankenkasse das formular e106 besorgen und es bei der CPAM einreichen. zahlst du keine beitraege in D bist du nur in F versichert, kannst aber mit der europaesischen versicherungskarte auch in D zum arzt. die werden aber nur die kosten erstattet welche auch in F anfallen wuerden.

es gibt auf der webseite der pole emploi einen rechner wo du ausrechnen kannst wieviel ALG dir noch zusteht wenn du X euro verdienst. dabei wird der verdienst aber nicht komplett aufs ALG angerechnet, d.h. wenn du arbeiten gehst hast du auf jeden fall mehr, irgendwie auch logisch

Offline khmer

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zahlst du keine beitraege in D bist du nur in F versichert, kannst aber mit der europaesischen versicherungskarte auch in D zum arzt. die werden aber nur die kosten erstattet welche auch in F anfallen wuerden.



Wie nennt sich die frz Ausgabe, wie sieht sie aus?
Ein Link mit Informationen zur europäischen Versicherungskarte wäre toll, noch nie von gehört.
« Letzte Änderung: 02. Juli 2012, 23:13:12 von khmer »

Offline ~Pero~

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.......
. zahlst du keine beitraege in D bist du nur in F versichert, kannst aber mit der europaesischen versicherungskarte auch in D zum arzt. die werden aber nur die kosten erstattet welche auch in F anfallen wuerden.
........

Nun,
darauf würde ich mich nicht verlassen.
Diese Karte ist für den Einsatz bei "Vorübergehendem" Aufenthalt in einem Nicht-Wohnland (bzw. Versicherungs-Land) der teilnehmenden Länder gedacht.
NICHT für die regelmässige Behandlung im Nicht-Wohnland (bzw. Versicherungs-Land)....

Im Zweifelsfalle würde ich dieses vorher abklären, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

siehe auch:  http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de

Offline Alice

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Huhu, dazu mal ne Frage, ich dachte, Kindergeld gibt es in Frankreich erst ab dem zweiten Kind? Ich bekomme auch Geld vom Pole emploi und kein Kindergeld in D mehr. Wo beantragt man den das Kindergeld in F? Und wieviel bekommt man da? Was brauchen die für Unterlagen? Danke schonmal und liebe Grüße,

Melli  :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Alice

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- Das Kindergeld (AF*) wird ab dem zweiten Kind - und ab dem dritten Kind als Festbetrag - bewilligt, bis das Kind 18 Jahre (Berufsausbildung) bzw. 21 Jahre (Studium) alt ist.

Zitat aus http://www.ambafrance-de.org/Familienleistungen, Französische Botschaft in Berlin.

Wenn es doch Kindergeld für 1 Kind irgendwo geben kann, bitte um einen Tipp!!!! Ich nehme an, ihr habt mehr Kinder Martin? Und mit dem Dazuverdienen, im Prinzip wird ja dann alles angerechnet, wenn mir wie im Beispiel 1500 Euro zustehen, ich 500 Euro durch nen Job verdiene und dann vom Pole emploi noch 1000 Euro dazu bekomme. Oder verstehe ich da massiv was falsch?

Danke für Infos und liebe Grüße, Melli  :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline chevymichel

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Hy.. Kindergeld gibts in Frankreich auch fürs erste Kind.Allerdings nur bis zu erreichen des 3 Lebensjahres.

Allerdings gibts ja immernoch die Möglichkeit das Kindergeld in Deutschland vom Partner ( wenn vorhanden und auch Grenzgänger ) beantragen zu lassen,
Ich hatte damals auch um meine Frau nach der Geburt zu entlasten das KG in D auf meinen Namen beantragt. Naja ein Jahr später wurde ich arbeitslos und das kG aus Offenburg war futsch. Hab Dan den Neuanfang von meiner Frau mache lassen.. Die ist auch Grenzgänger ..

Gruß Michael


Offline Dicki

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Hallo,also ich hatte während meiner Arbeitslosigkeit mal einen Monat für ca. 500€ weniger gearbeitet als mir Arbeitslosengeld zustand,aber ich habe in diesem Monat kein Geld von der Emploi erhalten,also auch nicht die Diff.?? Hab ich da vielleicht einen Fehler gemacht??