hallo ihr lieben,
ich hoffe das ihr mir evtl helfen könnt.
ich schilder euch kurz mal meine situation....also, ich wohne in frankreich und habe in saarbrücken meinen arbeitgeber. so wie es aussieht werde ich in ein paar tagen arbeitslos sein und habe auch schon alles in die wege geleitet um in frankreich arbeitslosengeld zu bekommen. ich hatte also meine ärzte in deutschland und habe das kindergeld ebenso aus deutschland bezogen. theoretisch müsste ich ja, im falle der arbeitslosigkeit, dann zu französischen ärzten gehen und das kindergeld ebenso in frankreich beantragen da ich ja in deutschland keine solzialabgaben mehr zahle und meinen anspruch somit verliere.
nun zu meiner frage:
wäre es möglich in deutschland einen geringverdiener job zu machen wo ich z.b. 500 euro erhalte ohne das mein anspruch auf das französische arbeitslosengeld verloren geht??? (wichtig ist das ich über 400 euro erhalte, somit würde ich mich ja in der sogenannten gleitzone zw. 401 euro und 800 euro befinden) dadurch hätte ich ja wieder versicherungspflicht in deutschland, würde in deutschland sozialabgaben abführen und könnte somit auch das kindergeld so lassen wie es z.zt. ist, ausserdem wäre ich dann auch wieder in deutschland in der gesetzlichen krankenversicherung und müsste nicht in frankreich zum arzt (nichts gegen die franz ärzte, aber wir haben in deutschland unsere ärzte denen wir vertrauen und ausserdem sind wir der franz sprache nicht wirklich mächtig). nur weiss ich leider nicht ob sich das mit dem arbeitslosen anspruch in frankreich verträgt???
wieviel darf man eigentlich exakt als arbeitsloser dazuverdienen? habe nur was davon gelesen das pro 100 euro 38 euro beim arbeitsamt in frankreich angerechnet bzw einbehalten werden....
wäre euch sehr dankbar wenn jemand was darüber wüsste und mir auskünfte geben könnte....
vielen dank im vorraus
lg martin