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Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Alice am 07. September 2013, 22:57:51

Titel: wie hoch ist Urlaub "nach den gesetzlichen Vorschriften"
Beitrag von: Alice am 07. September 2013, 22:57:51
Hallo ihr Lieben,

ich finde da nur die 24 Tage, auf eine 5-Tage-Woche umgelegt wären es 20 Tage also 4 Wochen, "nach den gesetzlichen Vorschriften".
Es wurden vom Arbeitgeber 30 Urlaubstage versprochen, im Arbeitsvertrag steht jetzt, dass Urlaubsanspruch "nach den gesetzlichen Vorschriften" besteht und darauf angesprochen, dass laut Internet dieser 20 Tage bei 5-Tage-Woche beträgt meint der, das stimmt nicht, es wären 30. Wisst ihr was?  :anixwissen:Danke  :doppeld: :winkerwinker:
Titel: Re: wie hoch ist Urlaub "nach den gesetzlichen Vorschriften"
Beitrag von: banjo am 08. September 2013, 09:19:21
Anstellung in D oder in F?
In D sind es 21Tage, alles darüber hinaus ist freiwillig (d.h. per Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt)
Titel: Re: wie hoch ist Urlaub "nach den gesetzlichen Vorschriften"
Beitrag von: Matthias#28 am 08. September 2013, 11:31:25
Genau so kenne ich das auch.
Jedes Jahr verhandelt unser Betriebsrat mit der Geschaeftsleitung ob z.B. die Bruecken- oder Fenstertage (Donnerstag oder Dienstag ist Feiertag) zusaetzlich frei sind (Nebensatz: es wird angenommen die Zeit ist oder wird eingearbeitet - wir haben KEINE Zeiterfassung - also Vertrauensarbeitszeit).
Damit kommen im BestCase 5 zusaetzliche "Urlaubstage" dazu.
Ab dem 25 jaehrigen Jubi kommen bei uns 1 zusaetzlicher Tag dazu.