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Autor Thema: Wann arbeitslos in Frankreich melden?  (Gelesen 4923 mal)

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Offline borderbub

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Wann arbeitslos in Frankreich melden?
« am: 02. Juni 2014, 12:40:04 »
Hallo zusammen,

meiner Frau ist seit Januar krank geschreiben (arbeitet in Deutschland). Da sich die BfA sehr lange Zeit gelassen hat eine Reha zu bewilligen wurde ihr nun zum 30.06. betriebsbedingt gekündigt. >:D

Die Reha wurde nun auch genehmigt! Diese beginnt am 18.6 und dauet erst mal 5 Wochen. (also über den 30.06. hinaus) Krankengeld bekommt sie ja noch von der Krankenkasse und anschl. zur Reha von der BfA.... ergo ist sie so lange sie noch krank geschieben ist ja auch auf dem Arbeitsmarkt nicht zu vermitteln -> kein Arbeitslosengeld was ja klar ist.

Wann muss sie sich nun bei der Pole Emploi arbeitslos melden? Am 01.07. oder erst wenn sie wieder gesund geschrieben ist?


Noch ne Frage: Kennt jemand genau die Regelung wann und ab welcher höhe eine Abfindung auf das franz. Arbeitslosengeld angerechnet wird?
Es ist nicht so dass Abfindung immer angerechnet wird. Nur unter bestimmten Umständen.


ggf. Hat ja jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht.....

Liebe Grüße

Michael

Offline Saar-Franzose

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Re: Wann arbeitslos in Frankreich melden?
« Antwort #1 am: 05. Juni 2014, 17:30:47 »
Ich würde mich direkt arbeitslos melden in Frankreich sobald es einen Kündigungstermin gibt.

Bei der aktualisierung deiner Daten (monatlich) beim pole emploi kannst du angeben, dass du im Krankenschein bist.

Die Frage ist nur, wenn du gekündigt bist, zählt doch dein Versicherungsschutz nicht mehr bei der deutschen Krankenkasse. Die möchten dich so schnell wie möglich loswerden - und übernehmen keine Kosten mehr! (gesetztl. KK)

Du musst dich in Frankreich bei der caisse maladie melden um dort einen Versicherungsschutz zu bekommen.

Das ganze ist eine heiden Rennerei - Krankenkasse und Arbeitsamt - du brauchst Formulare von deiner KK und vom Arbeitsmt.

Also lieber direkt alles beantragen und auf die Situation hinweisen bevor nachher alles zu spät ist.


Gruß
Andi

Offline borderbub

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Re: Wann arbeitslos in Frankreich melden?
« Antwort #2 am: 17. September 2014, 11:43:14 »
Hallo,

kurze Aktualisierung der Sachlage.

Bei Nachfragen bei dem zuständigen Mitarbeiter beim Arbeitsamt in St.Avold der auch EURES Berater ist hat sich folgendes ergeben:

Man kann sich erst arbeitslos in Frankreich melden wenn man dem Arbeitsmarkt zur verfügung steht. Also nicht wenn man noch krank geschrieben ist.

In Deutschland hat man noch vollen Versicherungschutz bei der g. KK auch wenn man gekündigt ist. Der Krankenschein muss nur ohne Unterbrechnung fortlaufend sein (Krankenschein Beginn vor der Kündigung). Also ist man "offiziell" nicht arbeitslos sondern immer noch krank geschrieben. Erst wenn der Krankenschein nicht mehr verlänert wird ist man arbeitslos und muss sich dann in F arbeitslso melden.....

LG

Michael