Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Saarlandschwenker am 12. April 2017, 18:16:00
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Zuerst mal ein ,,Hallo,, in die Runde als Begrüßung.
Ich habe folgende Frage:
Ich lebe seit 20 Jahren in Frankreich und habe im letzten Jahr mit einem in Deutschland lebenden Freund eine GdbR mit Firmensitz in Deutschland gegründet. Wir sind beide zu gleichen Teilen an der Firma beteiligt und nun geht es darum, die Einnahmen/Ausgaben und die Umsatzsteuer beim deutschen Finanzamt abzugeben.
Jetzt hat mich quasi im letzten Moment eine Freundin gewarnt, dass ein Bekannter von ihr der in Deutschland als Steuerberater tätig ist ihr gesagt hat, dass ich bei Einkünften in Deutschland meinen Grenzgängerstatus verlieren könnte.
Ich habe nun schon das Internet ausgiebig durchforstet, aber eigentlich nichts gefunden was diese Aussage bestätigt.
Die Gdbr wird einen Umsatz von ca. 5000 € nicht überschreiten, in Deutschland wäre es ein Kleingewerbe. Hat jemand hier Erfahrungen auf diesem Gebiet oder davon gehört das jemand deswegen seinen Grenzgängerstatus verloren hat?
Im vorraus schon mal vielen Dank für eure Mühe,
Viele Grüße,
Martin
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Hi,
ich hab das grad durch und wenn ich richtig informiert bin, verlierst du nicht deinen Grenzgängerstatus, solange dein Haupteinkommen in D verdient, du in F wohnst und täglich blabla.. also das übliche.
Deine Einnahmen in D müssen in F angegeben werden, sogenannte "Welteinkommen" und werden progressiv mitversteuert. Dazu musst du in D eine Steuererklärung abgeben und bist in D beschränkt steuerpflichtig, d.h. du zahlst ab dem 1. Euro Verdienst Steuern, der Steuersatz berechnet sich aus der Grundtabelle, ohne den Steuerfreibetrag.
Also alles ganz legal, darfst nur nicht vergessen die Progression in F anzugeben. Wenn die das merken und du hast es nicht angegeben, werden die ganz schön fuchsig und es wird teuer.
schönes WE, S