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Autor Thema: Verletzung der 45 Tage Regel / heftige Steuernachforderungen  (Gelesen 3599 mal)

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Offline Matthias#28

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Bei uns im Betrieb in Karlsruhe hat das deutsche Finanzamt vorbei geschaut und eine umfassende Pruefung gemacht.

Na ja was soll ich sagen, einige Kollegen hat es bitter boese erwischt: Verletzung der Grenzgaengerregelung / 45 Tage Regel
Da gabs richtig heftige Steuernachforderungen, wirklich grosse Summen.
Also immer schoen aufpassen und richtig zaehlen.
gruss Matthias

Offline Nase

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Re: Verletzung der 45 Tage Regel / heftige Steuernachforderungen
« Antwort #1 am: 31. Januar 2020, 09:47:02 »
Wie prüft das Finanzamt sowas?
Ist die Regel 45 Tage? ich dachte es sind "nur" 40 Tage?

Offline Matthias#28

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Re: Verletzung der 45 Tage Regel / heftige Steuernachforderungen
« Antwort #2 am: 31. Januar 2020, 10:20:38 »
Die sind gekommen und haben sich die Reisekosten, die Ausloesungsabrechnungen, Einsatzplaene, Stundenschreibungen, Stundenabrechnungen gegenueber Kunden, usw. angeschaut.

Ueberaschung: einige sind morgens ins Buero in Khe gekommen, paar wenige Stunden, und sind dann auf Dienstreise ausserhalb des Grenzstreifens, und waren Abends wieder im Elsass. Der TAG zaehlt, weil sie die ueberwiegende Zeit ausserhalb des Grenzstreifens waren, so die Argumention des Finanzamtes. Einige sind vor Gericht. Den Ausgang kenne ich noch nicht.

40 oder 45 Tage - wer weiss es genau (habe auf die Schnelle nix gefunden)?
gruss Matthias

Offline Saarbrücker

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Re: Verletzung der 45 Tage Regel / heftige Steuernachforderungen
« Antwort #3 am: 01. Februar 2020, 11:31:01 »
Hallo Matthias,
ich bin mir ganz sicher gelesen zu haben, dass wenn du dich 1 Stunde in deinem Betrieb aufhälst und dann den Grenzbereich verlässt es nicht zu Verletzung des Grenzgängerstatus kommt.
Ich hatte es mal recherchiert, weil mein Kollege auch mal betroffen war. (Ausserhalb der Region gearbeitet)
Wir haben dann die Stundenkarten geändert, sodass er sich zum Teil im Betrieb aufgehalten hat.
Danach kam nichts mehr vom Finanzamt.
Anmerkung: Es war nur vorübergehend - kein dauerhaftes Mogeln.

Offline Matthias#28

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Re: Verletzung der 45 Tage Regel / heftige Steuernachforderungen
« Antwort #4 am: 01. Februar 2020, 11:57:24 »
Hallo Matthias,
ich bin mir ganz sicher gelesen zu haben, dass wenn du dich 1 Stunde in deinem Betrieb aufhälst und dann den Grenzbereich verlässt es nicht zu Verletzung des Grenzgängerstatus kommt.
So war auch unsere Meinung. Das zustaendige Finanzamt hat drauf bestanden: die ueberwiegende Zeit
ist Massgeblich, Also du hat einen 8 Std. Tag und bist 5 Std. in der Grenzzone = alles gut
Bist du nur 3,5 Std. in der Grenzzone = Verletzung
Wir haben eine riesige Rechtsabteilung und die kaempft, aber derzeit sieht es nicht gut aus.

Wir haben dann die Stundenkarten geändert, sodass er sich zum Teil im Betrieb aufgehalten hat.
Bei uns ist alles Digitalisiert und da geht nix mehr. Unsere Leitung ist da 3000% Compliant - keine Diskusion
gruss Matthias

Offline Waylon57

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Re: Verletzung der 45 Tage Regel / heftige Steuernachforderungen
« Antwort #5 am: 01. Februar 2020, 20:57:31 »
Wenn es keine Änderung im Doppelbesteuerungsabkommen gibt, dann verstehe ich nicht was das Finanzamt da für Probleme hat.

Der Fall ist als Fallbeispiel geschildert und einen genauen Zeitraum wie lange man sich täglich innerhalb der Grenzzone aufhalten muss wird auch nicht beschrieben.

Offline Matthias#28

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Re: Verletzung der 45 Tage Regel / heftige Steuernachforderungen
« Antwort #6 am: 02. Februar 2020, 07:07:07 »
Der Fall ist als Fallbeispiel geschildert und einen genauen Zeitraum wie lange man sich täglich innerhalb der Grenzzone aufhalten muss wird auch nicht beschrieben.
Danke, klasse Papier, das gebe ich gleich weiter.
Das ist wirklich wichtig, den so ein Inbetriebsetzungsing verdient ordentlich viel Geld, und die mussten jetzt einige Jahre zurueck die Deutschen Steuer nachzahlen.
Wie gesagt, das zustaendige FA, bestand auf der Formulierung: "ueberwiegende Zeit"
gruss Matthias