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Autor Thema: Verlängerung der Probezeit  (Gelesen 4536 mal)

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Offline Puppenbraun

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Verlängerung der Probezeit
« am: 04. Februar 2013, 16:03:31 »
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Probezeit.
Ich bin seit dem 01.11.2012 in der Schweiz angestellt.
Ich ging davon aus, dass sie seit dem 31.01.2013 beendet ist, da sie laut Vertrag 3 Monate lang gilt, nun habe ich heute von meiner Chefin erfahren, dass sie sich um meine Krank- und Urlaubstage verlängern würden. Ich habe überall nachgeschaut und gefunden, dass man als Arbeitgeber die Probezeit zwar um die Krankheits- aber nicht um die Urlaubszeit verlängern dürfte. Mein Arbeitgeber pocht aber auf Beides, was gilt nun?

Ich hoffe Ihr könnt mir etwas helfen,
vielen Dank,
Puppenbraun  :winkerwinker:

Offline lilliputania

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Re: Verlängerung der Probezeit
« Antwort #1 am: 04. Februar 2013, 19:02:28 »
Der Arbeitgeber kann ohne Angaben von Gründen die Probezeit verlängern. Bis zu 6 Monaten.
Ich würde an deiner Stelle anfangen mich neu zu bewerben, da es bei einer Verlängerung der Probezeit meist nicht mehr weitergeht.

Offline Puppenbraun

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Re: Verlängerung der Probezeit
« Antwort #2 am: 04. Februar 2013, 22:42:01 »
Hallo Lilliputania,

nein so ist es nicht... Es geht nur um eine Verlängerung von 9 Tagen. Das wird bei jedem so gemacht. Nicht nur bei mir. Ist normal in der Firma....
Ich wollte nur wissen, ob man wirklich verlängern darf, wenn Betriebsferien waren......

Liebe Grüsse,
Puppenbraun

Offline WolfS

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Re: Verlängerung der Probezeit
« Antwort #3 am: 05. Februar 2013, 09:24:45 »
Die Probezeit in der Schweiz darf max 3 Monate betragen und IMHO darf sie nur um Krankheitstage oder Militärdienst verlängert werden. Urlaub in der Probezeit - ich hab sowas noch nicht gehört. Wenn es das aber gibt, sagt zwar mein Gefühl, dass diese Tage angehängt werden können; das schweizerische Recht schließt das aber wohl aus.
Allerdings verstehe ich dein Problem nicht. Die 3 Monate waren am 31.01 rum. Mit der Verlängerung dann also erst am 9.02., am Samstag. Hast du Angst vor einer Kündigung? Wenn die kommt, dann kommt die auch nach Ablauf der Probezeit. Einziger Unterschied: Die Kündigungsfrist verlängert sich in deinem Fall von einer auf vier Wochen.