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Autor Thema: Verfall von ALG bei annahme einer neuen Stelle  (Gelesen 3595 mal)

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Offline kathy

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Verfall von ALG bei annahme einer neuen Stelle
« am: 18. März 2012, 13:18:09 »
hi,
folgendes:
ich habe lange in D bei einer Firma gearbeitet und wurde aber zum Dez 2011 gekündigt. Jetzt bekomme ich 2 Jahre lang ALG. Ich hätte eine neue Stelle in Aussicht, habe jetzt aber gehört, dass wenn ich die Stelle annehme mein Restanspruch verfällt. Natürlich will ich wieder arbeiten gehen, habe jetzt aber Angst, dass wenn ich z:B. nach 3 Monaten wieder in der Probezeit entlassen werde, dass meine restlichen 1,5 Jahre dann weg sind und sich sozusagen als Depp dastehe. Kennt sich jemand von euch mit dem Thema aus, oder war evtl in einer ähnlichen Situation?

Offline ***Anne***

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Re: Verfall von ALG bei annahme einer neuen Stelle
« Antwort #1 am: 18. März 2012, 22:43:36 »
Also, bei mir war es ähnlich....
Ich habe in D gelebt und dort gearbeitet...Auf Grund meines Umzugs nach F meinen Vertrag nicht mehr verlängern lassen und hatte somit dann normalerweise einige Monate Anspruch auf Alg I...
Dadurch, dass ich aber nach F gezogen bin, hatte ich ab dem Ausreisetag nur noch 3 Monate Anspruch auf Leistung unter der Vorraussetzung, dass ich mich sofort bei Pôle Emploi arbeitssuchend melde und die sich dann mit D mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und auch alles bestätigen....soweit, so gut. Ich hatte dann auch nach knapp 3 vollendeten Monaten wieder Arbeit in D und somit wurden auch die Leistungen aufgehoben.
Mir wurde gesagt, wenn ich in den nächsten "3?"Jahren (Sorry, bin mir nur zu 99% sicher, ob 2 oder 3 Jahre wieder zurück nach D ziehe, ich einen Anspruch auf die restlichen Monate habe, alles was danach ist, verfällt.
"Leider" war ich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses schon in der 12.Woche schwanger und musste meinen zukünftigen Chef darüber in Kenntnis setzen...Er, natürlich nicht dumm, stellte mich nur unter der Vorraussetzung ein, wenn ich einen befristeten Arbeitsvertag unterschreibe, der mit Anfang des Mutterschutzes endete...
Der Vertrag ging jetzt bis Ende Februar und ich habe jetzt ab März weder Anspruch auf ALG I aus D, noch irgendwelche Leistungen aus F...
Lg Anne